Samstag, 7. März 2015

Daß Finanzfachwirt (FH) Stefan Plenk seit 1990 auf Abschlußprovisionen verzichtet...

...in den Bereichen die am arbeitsintensivsten sind wissen die wenigsten seiner Kunden.
Wie viele seiner Kollegen die als Versicherungsmakler  mit Erlaubnis nach Par. 34 d Abs. 1 GewO arbeiten verzichtet auch Finanzfachwirt Stefan Plenk zum Wohle seiner Kunden seit seinem Wechsel vom Generalagenten einer damals sehr angesehenen deutschen Versicherungsgesellschaft hin zum Versicherungsmakler auf jegliche Abschlußprovision in den Bereichen SUHK. Im Bereich Kfz-Versicherung (siehe hier den Blogbeitrag http://stefan-plenk.blogspot.de/2014/10/die-rechner-von-check-24-jetzt-auch-auf.html ) sowie in den Bereichen Haftpflichtversicherung (angefangen von der kl. Hundehalterhaftpflicht für den Liebling von Tante Frieda bis hin zu hochkomplexen Betriebshaftpflichtversicherungen weltweit agierender Konzerne), Unfallversicherungen (vom Baby bis zum Profisportler) und allen Arten von Sachversicherungen ( dazu gehört die Hausratversicherung genauso wie die Gebäudeversicherung und alle Arten von Inhaltsversicherungen oder Technikversicherungen) erhält Stefan Plenk keine Abschlußprovision. Auch für die Vermittlung von Rechtsschutzversicherungen (hier geht im Frühjahr noch eine Webseite mit einem ganz besonderen Service ans Netz - als Abonnent des Blogs erfahren Sie sofort davon) erhält Stefan Plenk keine Abschlußprovision.
Was heißt das nun für die Mandanten? Die Kunden von Versicherungsmakler Stefan Plenk können sicher sein,  daß bei der Auswahl der Gesellschaften rein die Qualität und die Leistung im Vordergrund stehen, natürlich sollte der Preis dazupassen. Es werden keine unsinnigen Zusatzversicherungen oder Bündelverträge vermittelt wo Ihnen als Kunden dann ein Märchen von besonderen Konditionen oder Sonderrabatten erzählt wird. Es gibt ausschließlich Prämien bei denen alles an Rabatten (rechnen Banken oder gebundene Versicherungsvertreter die eigentlich vorher drauf??) schon berücksichtigt ist.
Zudem gibt es auch keine mehrjährigen Laufzeiten die einen Kunden unnötig lange an eine Versicherungsgesellschaft binden. Es gibt mittlerweile eine ganze Reihe von Versicherungsgesellschaften bei denen der Kunde oder der Versicherungsmakler in seinem Auftrag einen Versicherungsvertrag jeden Monat kündigen kann. Das was heute bei der überwiegenden Anzahl von Dienstleistern im Internet üblich ist führen auch endlich Versicherungsgesellschaften ein.

Nach Einschätzung von Finanzfachwirt (FH) Stefan Plenk ist es existenziell wichtig für den heutigen Kunden der eine Versicherung sucht ganz gleich ob im Internet oder in einem persönlichen Termin den Status seines Beraters genau zu kennen. Das ist immer schwieriger da heute selbst die Presse und selbsternannte Verbraucherschützer die Unterschiede zwischen einem Versicherungsmakler, einem Mehrfachagenten, einem Versicherungsvertreter und einem Versicherungsberater einer beliebigen Bank nicht kennen und bewußt oder aus Unwissen nicht genau trennen. Stefan Plenk weist hier auf die Seite www.vermittlerregister.info hin wo der Kunde ganz schnell feststellen kann, daß u.U. der Versicherungsberater einer Bank oder eines Strukturvertriebes oder auch die Bank selbst nur ein gebundener Versicherungsvertreter ist und daher nur auf einen einzigen Anbieter zugreifen kann und darf.
Während einzig und allein der Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach Par. 34 Abs. 1 GewO vom Gesetz her ausschließlich dem Kunden gegenüber verpflichtet ist und als Unternehmer eine ganz eigene Verantwortung hat steht bei allen anderen Vertrieben der Geschäftsplan und natürlich die Verpflichtung gegenüber seines Arbeitgebers im Vordergrund. Diese Vertriebswege arbeiten dann auch auf Basis von Abschlußprovisionen. Nur durch diese Maßnahmen sind die Mitarbeiter lenkbar. Anders der Versicherungsmakler, er überlebt nur wenn ihm nachhaltig der Kunde am Herzen liegt. Natürlich erleichtert ihm sein Unabhängigkeitsstatus etwas die viel intensivere Arbeit bei der Wahl des richtigen Anbieters. Er kann i.d.R. auf alle marktrelevanten Anbieter zugreifen. Versicherungsgesellschaften die sich der Maklerschaft verschließen und ihre hauseigenen Vertriebe versuchen abzuschotten gibt es auch, diese sind aber unter der Vielzahl der qualifizierten Anbieter getrost zu vernachlässigen.
Zu guter letzt muss natürlich noch die kleine Anzahl vereidigter Versicherungsberater erwähnt werden die auf Honorarbasis arbeitet.
Stefan Plenk denkt, dass es die so vollmundig angekündigten reinen Nettotarife die völlig ohne Kosten auskommen sollen in einer freien Wirtschaft nicht geben kann.
Hierzu sowie zur Abschottung und auch zum Thema Abschlußprovision im Bereich der Personenversicherung mehr in einem weiteren Blogbeitrag.

Mehr zu Finanzfachwirt Stefan Plenk  unter
www.stefan-plenk.de