Dienstag, 19. November 2019

UM DIE VERSORGUNGSWERKE IST ES SCHLECHT GESTELLT

UM DIE VERSORGUNGSWERKE IST ES SCHLECHT GESTELLT

Die berufsständischen Versorgungswerke sind meist öffentlich-rechtlich organisierte Versorgungseinrichtungen, die die Pflichtversorgung für selbstständige und angestellte Angehörige der sogenannten Kammerberufe bei Alter, Tod und Invalidität regeln.
Zum versicherten Personenkreis gehören vor allem Ärzte (auch Zahn- und Tierärzte), ApothekerArchitektenRechtsanwälte, zudem in vielen Bundesländern auch NotareSteuerberaterWirtschaftsprüferPsychotherapeuten sowie vereidigte Buchprüfer und Ingenieure, die Mitglied in der entsprechenden Kammer sind.

Die Versorgungswerke sind zum einen berufsständisch und zum anderen geografisch gegliedert. Grundsätzlich verfügt jeder Berufsstand in jedem Bundesland über ein eigenes Versorgungswerk. Auf der einen Seite führt diese Zersplitterung zu Kuriositäten wie einem Versorgungswerk der Bezirksärztekammer Trier mit derzeit gerade einmal knapp 2.500 Mitgliedern. Auf der anderen Seite gibt es aber auch größere Zusammenschlüsse wie die Bayerische Versorgungskammer, welche zwölf Versorgungswerke mit derzeit insgesamt 2,3 Mio. Versicherten unter einem Dach vereint. Insgesamt existieren in Deutschland derzeit ca. 89 Versorgungswerke mit ca. 700.000 Versicherten. Rechtlich beruhen die Versorgungswerke jeweils auf einem landesgesetzlichen Rechtsrahmen sowie einer Satzung, der weitere Einzelheiten zu entnehmen sind. So regeln diese beispielsweise die Ausgestaltung von Beiträgen und Leistungen.
Die Beitragsgestaltung ist dabei flexibler als in der gesetzlichen Rentenversicherung und der abgegrenzte homogene Personenkreis führt zu einem grundsätzlich besseren Preis-Leistungs-Verhältnis, als dies in der gesetzlichen Rentenversicherung der Fall wäre. So sind die Durchschnittsrenten höher als in der gesetzlichen Rentenversicherung und es gibt eine echte BU (Berufsunfähigkeitsversicherung).
Kleiner Exkurs: Die BU der Versorgungswerke ist anders geregelt als die private BU: Zwar gibt es dort weder Wartezeiten noch wird eine Gesundheitsprüfung verlangt, dafür sind die Voraussetzungen für den Bezug der BU wesentlich schärfer geregelt. So ist der BU-Grad häufig nicht klar geregelt, und Voraussetzung für den Rentenbezug ist die Rückgabe der Zulassung bzw. der Approbation.

Warum die alleinige Versorgung durch Versorgungswerke nicht mehr ausreicht

Dennoch reicht die Versorgung der Kammerberufler alleine durch die Versorgungswerke schon heute bei Weitem nicht mehr aus, weder bei der Altersvorsorge noch bei BU. Im Gegenteil sind künftig sogar Leistungskürzungen zu befürchten! Warum ist dies so?
Zum einen macht die demografische Entwicklung auch vor Ärzten und Rechtsanwälten nicht halt. Schon jetzt ist bei vielen Versorgungswerken ein deutlich stärkerer Anstieg der Leistungsbezieher als der Neuzugänge (Beitragszahler) zu beobachten. Auch die steigende Lebenserwartung macht den Versorgungswerken zunehmend zu schaffen. Dies wäre grundsätzlich unproblematisch, sofern die Leistungen mit sauber kalkulierten, individuell kapitalgedeckten Versorgungsplänen finanziert werden würden. Doch in den letzten Jahren haben die meisten Versorgungswerke auf das sog. offene Deckungsplanverfahren umgestellt, welches ähnlich der gesetzlichen Rentenversicherung auf einer Art Umlagesystem mit Entgeltpunkten beruht.
Aber auch der Leistungsanteil, der noch mit Kapitaldeckung hinterlegt ist, ist teilweise gefährdet. Grund ist, dass die Versorgungswerke jahrelang sehr hohe Rechnungszinsen angesetzt haben und auch heute noch mit Zinszusagen arbeiten, die weit über jenen der deutschen Lebensversicherer liegen. Auch in der aktuellen Nullzinsphase werden munter Zinsversprechungen von beispielsweise 3,87 % (Versorgungsanstalt für Ärzte BW) ausgegeben. Wie realistisch solche Annahmen sind, wenn gleichzeitig dank ähnlich restriktiver Anlagepolitik wie bei Lebensversicherern der Niedrigzins an den Kapitalstöcken nagt, kann sich jeder selbst ausrechnen. Dazu sollte man auch wissen, dass der Rechnungszins von Versorgungswerken im Gegensatz zum Garantiezins einer Lebensversicherung nicht garantiert ist. Da die Rentenprognosen jedoch auf dem Rechnungszins beruhen, drohen den Mitgliedern deutliche Renteneinbußen. Hinzu kommt, dass die oft relative kleinen Kollektive der Versorgungskammern naturgemäß schneller und dramatischer in Schieflage geraten können, als dies bei größeren Einheiten der Fall ist.
Pikantes Detail dabei: In den letzten Jahren warben zahlreiche Versorgungswerke vermehrt um freiwillige Zuzahlungen ihrer Mitglieder, wozu vor allem der häufig besonders attraktive Rechnungszins angepriesen wird. Dazu ein Fakt: Nur etwa drei der zehn größten berufsständischen Versorgungswerke schafften es, seit 2012 immer über 4 % Rendite mit ihren Kapitalanlagen zu generieren.
Spätestens wenn der Rechnungszins nur noch knapp unterhalb der Nettorendite liegt und hierzu noch Verwaltungskosten von ein bis zwei Prozentpunkten hinzuzuaddieren sind, stellt sich die Frage, wie lange derartige Rechenmodelle noch aufgehen können.
Bei alldem ist immer zu berücksichtigen, dass Satzungen geändert werden können und dieser Vorbehalt ganz besonders und auch explizit für die im Zuge der Anwendung des offenen Deckungsplanverfahrens in Aussicht gestellten Entgeltpunkte gilt. Hierbei handelt es sich letztlich um nicht garantierte Rentenfaktoren, die selbstverständlich jederzeit per Satzungsänderung geändert werden können.
Auch besteht eine gewisse Unsicherheit im Falle einer Insolvenz. Staatliche Garantien, welche für die eingezahlten Beiträge der Mitglieder einstehen, gibt es nicht. Dementsprechend gibt es keine Sicherheiten, falls einzelne Versorgungswerke in Not geraten. Eine übergeordnete Finanzaufsichtsbehörde wie die BaFin? – Fehlanzeige. Zwar half in der Vergangenheit der Bund aus, es besteht jedoch kein Anspruch auf staatliche Hilfe.
Welche Alternativen gibt es also für unsere Zielgruppe, um sich im Alter eine zusätzliche finanzielle Sicherheit zu schaffen? Privat vorsorgen wird auch bei diesen Berufsgruppen immer wichtiger. Die Möglichkeiten hierbei sind wie immer zahlreich. Die genaue Situation Ihres Kunden zu kennen ist daher von größter Wichtigkeit. Sowohl die Basisrente als auch die private Rentenversicherung haben ihre Vorteile. Diese möchten wir nachfolgend gerne näher beleuchten.

Die Basisrente

Die Basisrente (Rürup-Rente) sollte allen eine bekannte Versicherung sein. Sie gehört ebenfalls zur ersten Schicht der Altersvorsorge und zeichnet sich vor allem durch die Steuervorteile für unsere Kunden aus. Die Beiträge lassen sich im Jahr 2019 zu 88 Prozent von der Steuer absetzen, ab 2025 zu 100 Prozent. Da der Steuersatz im Alter meist niedriger ausfällt als im Erwerbsleben, ergeben sich für die meisten Sparer dadurch Vorteile aus der nachgelagerten Besteuerung. Rürup eignet sich für Gutverdiener, die ihre Grundvorsorge aufstocken möchten und den steuerlichen Förderrahmen bis zur Obergrenze ausschöpfen möchten. Es gilt jedoch zu beachten, dass Beiträge zum Versorgungswerk bereits auf den steuerlichen Höchstbetrag angerechnet werden. Somit kann nur ein begrenzter Betrag steuerbegünstigt in den Rürup-Vertrag fließen.
Auch wichtig: Im Gegensatz zu einer nicht geförderten privaten Rentenversicherung kann das angesparte Kapital nicht entnommen werden. Eine Kapitalisierung ist nicht möglich, da das angesparte Guthaben allein der Verrentung dient. Des Weiteren kann ein Rürup-Vertrag weder gekündigt noch auf einen anderen Versicherten übertragen oder vererbt werden.

Private Rentenversicherung

Eine private Rentenversicherung ist da flexibler. Der Kunde kann zwischen verschiedenen Anlageklassen wählen. Ob sicherheitsorientiert oder eher auf Renditechancen bedacht – fast jeder Anbieter bietet mittlerweile Tarife, um die Wünsche des Kunden zu decken.
Die Private Rentenversicherung beinhaltet ein ganzes Sammelsurium an unterschiedlichen Tarifen, je nach Versicherer. Ebenso groß sind die Möglichkeiten, einen passenden Tarif zu finden.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Der Kunde hat hier ein Kapitalwahlrecht und kann zu Rentenbeginn entscheiden, ob er sich sein Kapital einmalig auszahlen lassen möchte, eine lebenslange monatliche Rente oder eine Mischform aus beidem bevorzugt. Außerdem kann er flexibel an sein Geld. Teilauszahlungen sind meist während der Ansparphase bis zu einer gewissen Grenze möglich. Zuzahlungen und eine eingeschlossene Dynamik sorgen dafür, dass sich die Altersrente nicht nur erhöht, sondern auch der Kaufkraftverlust ausgeglichen wird. Wer etwas risikobereiter ist, kann durch Rentenversicherungen mit Fonds- oder Aktienbeteiligung eine höhere Rendite erwirtschaften. Dies geht jedoch oft zulasten der Garantien. Hier muss ganz klar abgewogen werden, was einem wichtig ist.

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Ablaufende Lebensversicherung


Finanzfachwirt (FH)
Stefan Plenk
Königsseer Str. 3
83471 Berchtesgaden
Tel.: 08652-964970
E-Mail: info@stefan-plenk.de

Dienstag, 12. November 2019

Vortragsreihe geht weiter: Rentenversicherungspflicht für Selbstständige

Opt-Out & Rentenversicherungspflicht für Selbstständige und Freiberufler


Rentenversicherungspflicht für Selbstständige
Die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige kennt man bereits in vielen Berufsgruppen, sie ist also nicht neu.
Einige Selbstständige sieht das SGB bereits heute als schützenswert an. Das sind z.B. Künstler, freiberufliche Lehrer, Dozenten, viele Bereiche der Schifffahrt, Hebammen, Publizisten, selbstständige Handwerker für eine bestimmte Zeit usw.
In 2020 soll nun aber die Rentenversicherungspflicht für ALLE Selbstständigen und Freiberufler kommen. So ist es im Koalitionsvertrag von 2018 vereinbart. Aber nicht zu früh freuen, dass die GroKo nicht halten könnte, denn in der Notwendigkeit sind sich alle Parteien einig, ebenso Unternehmerverbände etc.
Ein paar Eckdaten sind wohl schon bekannt:
Höhe der Pflichtbeiträge,
Höchsteintrittsalter,
Übergänge für Neugründer,
OPTING-OUT!
Falsche Informationen in der Presse über die Rendite der DRV (Gesetzliche Rentenversicherung),
die erschreckend hohe Zahl der Selbstständigen die gar nicht oder nur unzureichend für ihr Alter vorsorgen.
Vor allem steht fest, dass diese Versorgung Insolvenzsicher sein muss und vor Pfändung geschützt. Auch Ihre Bank darf keine Abtretung verlangen!
Das und vieles mehr wird in den Vortragsrunden erklärt und diskutiert. Ich lege Wert auf kleine Runden bis max. 20 – 25 Personen in denen auch Zeit für allg. Fragen ist. Für persönliche Fragen nehme ich mir im Anschluß Zeit.
Ihr   
 
Bitte Platz sichern unter 08652-964970
(Stand 11/2019)
Termine jeweils in unserem FREIRAUM Königsseer Str. 3; Berchtesgaden:
10.11.2019 um 10:00 Uhr | ja Sonntag ;-)
15.01.2020 um 19:30 Uhr | Mittwoch
19.03.2020 um 19:30 Uhr | Donnerstag
26.04.2020 um 10:30 Uhr | Sonntag

Dienstag, 22. Oktober 2019

Das kommt 2020: Rentenversicherungspflicht für ALLE Selbstständigen und Freiberufler


Das kommt 2020 auf ALLE Selbstständigen zu

Wollen Sie als selbstständiger Unternehmer oder Freiberufler selbst darüber entscheiden wie Sie Ihre zukünftige Rentenversicherungspflicht gestalten oder soll der Staat diese endgültige Entscheidung für Sie treffen?

Das ist doch alles nur Politik? – Nein hier sind sich ALLE Parteien, also auch die Opposition, einig!
Es geht nicht mehr um das Wann oder Wie, sondern nur noch darum in welches der 3 vorgesehenen Systeme Sie einzahlen müssen oder dürfen …
Wer betroffen ist und in welchem (erheblichen) Umfang erfahren Sie am
Sonntag, 10.11.2019 von 10:07 – 11:00 Uhr
bei Finanzfachwirt Stefan Plenk,
Königsseer Str. 3; BGD; Freiraum
Begrüßung 9:45 Uhr bei Kaffee und Butterbrezn

Bitte um Reservierung unter 08652-964970 – die Plätze sind begrenzt


Stefan Plenk
Königsseer Str. 3
83471 Berchtesgaden
Tel.: 08652-964970


https://www.stefan-plenk.de/eh-content/erstinformation-1b00931.pdf

Dienstag, 15. Oktober 2019

Der Run auf die billigste KFZ-Versicherung geht wieder los - warum wir nicht mehr mitmachen...

Der Run auf die billigste KFZ-Versicherung geht wieder los - warum wir nicht mehr mitmachen...


Du möchtest nur eine KFZ Versicherung von uns? Leider nein, machen wir so nicht.

Täglich erreichen uns Anfragen von Interessenten, die gerne ein Angebot für eine KFZ Versicherung haben möchten. Sie werden sich jetzt vielleicht wundern, aber diese Anfragen lehnen wir mittlerweile mehr oder minder kategorisch ab, Ausnahmen bestätigten eher selten die Regel. Aber wie kommt es dazu? Sind wir als Versicherungsmakler nicht an neuen Kunden interessiert? Doch, das schon, aber…lesen Sie bitte weiter in unserem Blogartikel.



Die KFZ Versicherung ist so etwas, womit wahrscheinlich schon fast jeder von Ihnen in Berührung gekommen ist. Fährt man ein Auto, Motorrad, Traktor oder auch nur ein Mofa, ist man gesetzlich verpflichtet, zumindest eine KFZ-Haftpflichtversicherung zu besitzen. Dies ist eine sehr sinnvolle Regel vom Staat, denn sonst würde der Wilde Westen auf Deutschlands Straßen wieder einkehren. Fügt man jemand anderes einen Schaden (=Unfall) zu, muss man dafür aufkommen. Das regelt dann eine KFZ-Haftpflichtversicherung. Möchte man sein eigenes Vehikel ein bisschen (=Teilkasko) oder komplett (=Vollkasko) schützen, muss man etwas tiefer in die Tasche greifen. Somit kommt man immer wieder in Berührung mit dieser Versicherung. Und wir natürlich auch. Nahezu tagtäglich.

Aber wie kann es dann sein, dass wir eine Anfrage ablehnen, wenn jemand doch nur eine KFZ -Versicherung möchte?

Drehen wir die Frage doch mal um: Wieso fragen Sie direkt bei uns an wegen einer KFZ-Versicherung? Haben Sie keinen bisherigen Betreuer für Ihre Versicherungen? Haben Sie bisher alles über das Internet gemacht, nur Ihr KFZ-Fall ist etwas kompliziert und über Check24 nicht darstellbar? Kein Problem. Wir bearbeiten Ihre Anfrage gerne, wenn wir Ihren gesamten Versicherungsordner prüfen dürfen. Wir sind an keinen Neukunden interessiert, welche sagen „Eigentlich bin ich mit meinem bisherigen Versicherungsmenschen zufrieden, aber in der KFZ Versicherung sind die mir zu teuer“. Im normalen Versicherungsbereich nehmen wir nur noch allgemeine Vollmandate an (=wir sind der einzige Ansprechpartner für Sie im Versicherungsbereich). Wenn Sie das nicht möchten, sind wir der falsche Begleiter für Ihre Finanzen & Versicherungen.
Zudem ist uns eines sehr wichtig: Wir glänzen definitiv nicht dadurch, dass wir immer alles „billiger“ machen. Es wäre für uns ein leichtes, dass wir immer das Billigste raussuchen. Das ist nicht unser Anspruch. Für uns sind die Versicherungsbedingungen, der Service einer Gesellschaft und vor allem die erlebte Schadenregulierung viel wichtiger als der günstigste Preis. Was hilft ein toller Preis, wenn dies und jenes nicht versichert ist? Es gibt unter uns Versicherungsmakler einen netten Spruch mit „Wer über den Preis kommt, der geht auch über den Preis“. Diese Erfahrung durften wir auch schon machen. Wie ein vermeintlich günstiges Unternehmen oftmals im Schadensfall agiert, kann man unter „Captain HUK“ nachlesen. Für uns ist wichtig, dass Sie eine saubere Regulierung im Schadensfall bekommen und auch keine 47 Minuten in einem Callcenter hängen, wenn man die Versicherung mal dringend benötigt. Wenn Sie damit leben können, das Internet ist voll von billigen Anbietern.
Eine Versicherung soll dafür da sein, wenn es mal nicht so läuft im wahren Leben. Der kleine Handyschaden ist zwar kurzzeitig schmerzhaft, aber geht nicht an die Existenz. Wenn es mal richtig knallt und es gibt einen Fall, der Sie aus dem Leben werfen mag, benötigen Sie eine gute Absicherung. Dies ist unsere Aufgabe. Dies können wir aber nicht erfüllen, wenn wir nur schnell die billigste KFZ Versicherung raussuchen sollen. Wir möchten eine Beratung auf Augenhöhe und nicht „irgendein Versicherungsfuzzi“ sein.
Aber auch die wirtschaftliche Seite spielt eine Rolle in der KFZ Versicherung
Schauen wir uns einfach mal an, was wir an einer KFZ-Versicherung verdienen. Immerhin sind wir doch auch Unternehmer, haben laufende Kosten, Angestellte und letztendlich muss am Monatsende auch noch etwas zum Essen, Trinken und der privaten Vorsorge übrig bleiben. Nehmen wir an, die durchschnittliche KFZ-Prämie liegt bei 500 Euro (von Traktoren, Motorräder oder günstigeren Prämien reden wir jetzt gleich gar nicht). Davon ziehen wir noch die 19 Prozent Versicherungssteuer ab und somit sind wir bei rund 400 Euro Nettoprämie. Davon bekommen wir z.B. beim sehr bekannten Marktteilnehmer VHV fünf Prozent an Courtage oder auch Provision genannt.
Würden Sie unter dem Mindestlohn arbeiten?
Fünf Prozent von 400 Euro sind 20 Euro, welche wir jedes Jahr bekommen von der Versicherungsgesellschaft (oder einer Einkaufsgemeinschaft wie einem Maklerpool). Davon ziehen wir jetzt noch 35 % Steuer ab. Wir müssen die Einnahmen ja auch versteuern. Bleiben 13 Euro. Mit diesen 13 Euro haben wir für Sie Angebote rausgesucht, Fragen beantwortet, den Antrag gestellt, unter dem Jahr ggf. einen Schaden bearbeitet oder gewünschte Änderungen am Versicherungsvertrag vollführt. Man muss kein Prophet sein um zu erkennen, dass dies finanzieller Selbstmord ist. Auf die Stundenanzahl gerechnet, würden wir weit unter dem Mindestlohn arbeiten. Das möchten und können wir nicht. Wenn jemand weitere Versicherungen bei uns hat, subventioniert er damit die KFZ-Sparte. Somit sagt der gesunde Menschenverstand schon ganz alleine aus, dass es für uns wirtschaftlicher Selbstmord wäre, wenn wir uns nur noch mit Ein-Vertragskunden abgeben.  

Es gibt immer Ausnahmen!

Aber es gibt auch Ausnahmen, wo wir gerne zu Beginn nur über die KFZ-Versicherung beraten. Wie oben schon beschrieben – Ausnahmen bestätigten die Regel. So gibt es natürlich auch bei uns Ausnahmen und wir schauen natürlich stark auf den Einzelfall. 
Wenn Du gerade 18 Jahre alt geworden bist und möchtest zum ersten Mal ein Auto anmelden und dies ist derzeit über die Eltern nicht möglich, dann machen wir das gerne für Dich. Wir wünschen uns dann aber, dass wir anschließend auch der erste Ansprechpartner sind, wenn es um weitere Versicherungen oder um eine konkrete Finanzplanung geht. Der Versicherungsordner kommt aber dann das nächste Mal mit. Es gibt immer Situationen, die man erklären kann.

Fazit:
Wenn Du aber bei Deinem bisherigen Versicherungvertreter & Makler bleiben möchtest und bei uns nur wegen einer KFZ-Versicherung anfragst, so sind wir leider der falsche Ansprechpartner für Dich.
Natürlich kannst Du aber auch unseren Vergleichsrechner auf dieser Homepage nutzen.

Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht

1. Name, Anschrift und Kontaktdaten:

Stefan Plenk
Königsseer Str. 3
83471 Berchtesgaden
Tel.: 08652-964970
E-Mail: info@stefan-plenk.de

2. Tätigkeitsart:

Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung. (GewO)
Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 der Gewerbeordnung. (GewO)
Immobiliardarlehensvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung. (GewO)

3. Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO:

Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung: D-ABND-79ZTE-98
Vermittlerregisternummer Finanzanlagenvermittlung: D-F-155-C1N6-88
Vermittlerregisternummer Immobiliardarlehensvermittlung: D-W-155-2D2U-33
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50
(Festnetzpreis 0,20 Euro/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 Euro/Anruf)
www.vermittlerregister.info

4. Erlaubnisbehörde:

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München

5. Schlichtungsstellen:

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg

6. Beschwerdemanagement

Falls Sie einmal nicht mit unserer Tätigkeit zufrieden sein sollten, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde bei uns einzureichen. Die Beschwerde kann schriftlich per Brief oder per E-Mail erfolgen. Sie können dazu die oben genannten Adress- und Kontaktdaten verwenden. Erhalten wir von Ihnen eine Beschwerde, bestätigen wir Ihnen unverzüglich deren Eingang und unterrichten Sie über das Verfahren der Beschwerdebearbeitung sowie die ungefähre Bearbeitungszeit. Sollten wir feststellen, dass Ihre Beschwerde einen Gegenstand betrifft, für den wir nicht zuständig sind, informieren wir Sie umgehend hierüber und teilen Ihnen, soweit uns dies möglich ist, die zuständige Stelle mit. Wir werden Ihre Beschwerde umfassend prüfen und uns bemühen, diese schnellstmöglich zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, unterrichten wir Sie über die Gründe der Verzögerung und darüber, wann die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein wird. Auf Wunsch erteilen wir Ihnen alle Benachrichtigungen und Informationen schriftlich. Sofern wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht vollständig nachkommen können, erläutern wir Ihnen die Gründe hierfür und weisen Sie auf etwaig bestehende Möglichkeiten hin, wie Sie Ihr Anliegen weiter verfolgen können.

7. Beratung bei der Versicherungsvermittlung:

Im Zuge der Vermittlung bietet Stefan Plenk eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an.

8. Informationen über Art und Quelle der Vergütung als Versicherungsmakler:

Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:
- konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
- in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
- Kombination aus beidem.
Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.