Mittwoch, 10. Oktober 2012

Unisex Versicherungstarife ab 21.12.2012


Unisex-Kalkulation kann für Sie teuer werden:

Sichern Sie sich in 2012 die alten Versicherungstarife!

Liebe Blogleser Innen

als Ihr Berater möchte ich Ihnen zeigen, wie auch Sie sich noch in diesem Jahr wertvolle Vorteile sichern können.

Der Hintergrund: Gleichbehandlung von Männern und Frauen

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Ab dem 21.12.2012 dürfen Versicherungs- unternehmen keine Produkte mehr anbieten, die unterschiedliche Prämien bzw. Leistungen für Frauen und Männer enthalten. Von diesem Zeitpunkt an sind nur noch so genannte Unisex-Tarife zulässig.



Konkret bedeutet dies:

Ab dem 21.12.2012 werden einige Versicherungen für Männer und einige für Frauen teurer. Nutzen Sie also noch dieses Jahr, um sich die günstigeren Beiträge zu sichern. Gerne zeige ich Ihnen, wo Sie richtig sparen können und das Jahr für Jahr. Denn bei Abschluss vor dem 21.12.2012 sichern Sie sich Ihren Frauen- bzw. Männer-Vorteil auch für die Zukunft.

 
Sie möchten mehr darüber wissen. In der ZDF Mediatek finden Sie einige Berichte zu diesem Thema.
Aber Vorsicht: Seit jeher ist der Zeitdruck ein schlechter Berater für die Entscheidung eine Versicherung abzuschließen, auch wenn die Plakate oben das suggerieren.
Lassen Sie sich von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten.
 
Ihr
 
info@stefan-plenk.de
 
 
 

 
 

Montag, 30. Juli 2012

Ihr Traumhaus: Finanzierung gut, alles gut? Finanzierung und Absicherung beim Immobilienkauf


Der Tipp von www.baufi-bgl.de

Damit Ihre Finanzierung nicht gleich Kopf steht




Finanzierung und Absicherung beim Immobilienkauf

„Endlich haben wir uns den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllt. Die Finanzierung steht – aber was passiert, wenn einer von uns beiden als Verdiener durch eine Krankheit ausfällt?“ kennen Sie solche Gedanken?

Sichern Sie sich Ihren Lebensstandard

Das Fundament für Ihren Immobilienbesitz

·         43 versicherte Krankheiten

·         Klare Leistungsfalldefinition

·         Einmalzahlung als schnelle finanzielle Hilfe

·         2 versicherte Personen in einem Vertrag mit eigenem Versicherungsschutz möglich

·         Automatische Mitversicherung der Kinder ab dem 30. Tag nach der Geburt bis zum 18. Geburtstag gegen 42 Krankheiten

·         Leistung unabhängig von weiterer beruflicher Tätigkeit

·         Lebenslange Absicherung möglich

·         Verlängerung der Ziellaufzeit/ereignisbezogene Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung. Möglich zum 5. sowie zum 10. Jahrestag des Versicherungsbeginns.

·         Als Keyperson-Absicherung steuerlich absetzbar im Unternehmen

·         Marktführer in Deutschland mit mehr als 10 Jahren Erfahrung

Ihr Traumhaus: Finanzierung gut, alles gut?

Das eigene Haus ist ein lang gehegter Traum vieler Familien. Damit der Traum von den eigenen vier Wänden nicht zum Albtraum wird, sollte neben einer soliden Finanzierung vor allem die Absicherung möglicher Risiken im Fokus stehen.

Denn die Finanzierung ist abhängig von einem regelmäßigen Einkommen. Doch was heißt das im Fall einer schweren Krankheit?



Es kann jeden treffen

Die jährlichen Neuerkrankungen in Deutschland:

·         250.000 Menschen erleiden einen Schlaganfall

·         250.000 Menschen trifft ein Herzinfarkt

·         450.000 Menschen erkranken an Krebs

Das sind schlichtweg 1 Million Menschen in der Bundesrepublik die jedes Jahr neu erkranken!



Die finanzielle Belastung läuft weiter

Die möglichen Folgen: Sie müssen beruflich kürzer treten und mit finanziellen Einschränkungen rechnen:

·         Wie werden evtl. durch die Krankheit entstehende Zusatzkosten finanziert?

·         Wie wird der laufende Immobilienkredit getilgt?

·         Wie wird die finanzielle Zukunft der Familie gesichert?



Im schlimmsten Fall droht die Zwangsversteigerung. Die Absicherung durch eine Lebensversicherung ist in den meisten Fällen nicht ausreichend, weil sie ausschließlich den Todesfall abdeckt.


Unsere Empfehlung für jeden Immobilienbesitzer

Die Schwere Krankheiten Vorsorge biete schnelle und unbürokratische Hilfe für den Fall der Fälle. So müssen Sie sich keine finanziellen Sorgen machen, wenn Sie schwer erkranken.

Sie erhalten optimalen Versicherungsschutz und können sich völlig auf Ihre Genesung konzentrieren. Im Leistungsfall nach Diagnose einer der 43 versicherten Krankheiten erhalten Sie eine Einmalzahlung.



Nur Sie entscheiden, wie Sie das Geld nutzen, ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen. So können Sie z. B.



·         Sich spezielle Behandlungen leisten,

·         die Versorgung der Familie sichern,

·         die Tilgung Ihres Eigenheims weiter bezahlen, wenn Sie beruflich kürzertreten, oder

·         Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Auto umbauen, wenn es erforderlich sein sollte.



Beispiele für 43 abgesicherte Krankheiten

Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Multiple Sklerose, Funktionsverlust von Gliedmaßen, Querschnittslähmung, schwere Kopfverletzungen, Gutartiger Hirntumor, Koma, Bakterielle Meningitis, Angioplastie am Herzen, Herzklappenoperation, Nierenversagen, Erkrankung des Herzmuskels, Transplantation von Hauptorganen, Intrakranielles Aneurysma, Bypass-Operation der Herzkranzgefäße, Erkrankung des zentralen Nervensystems, schwerer Unfall, Knochenmarkttransplantation, Chronische Bauchspeicheldrüsenentzündung

Fordern Sie jetzt Ihr individuelles Angebot an.


Finanzfachwirt (FH) Stefan Plenk
Stefan Plenk
Königsseer Str. 3
83471 Berchtesgaden

Telefon: 08652-964970
Telefax: 08652-964971
info [at] stefan-plenk.de

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV:
Stefan Plenk (Anschrift wie oben)

Einzelfirma
Inhaber und Geschäftsführer: Stefan Plenk Finanzfachwirt (FH)
Steuernr.: 105/258/80228
Tätig als Versicherungsmakler mit Erlaubnispflicht nach § 34 d Abs. 1 GewO
Vermittlerregisternummer D-ABND-79ZTE-98






Dienstag, 5. Juni 2012

Bundesregierung schiebt Pflegezusatz-Versicherung an

5.6.2012 – Die drei Parteivorsitzenden von CDU, CSU und FDP haben sich gestern bei ihrem Spitzengespräch auf die Einführung einer staatlich geförderten freiwilligen Pflegezusatz-Versicherung verständigt, um die mit dem demografischen Wandel verbundene Zunahme von Pflegefällen finanziell besser abfedern zu können. Die soziale Pflegeversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die private Pflegepflicht-Versicherung (PPV) der privaten Krankenversicherung (PKV), die nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten übernehmen, könnten so ergänzt werden. Der PKV-Verband begrüßte die Einigung.
Gestern fand im Bundeskanzleramt ein Spitzentreffen zum Thema Pflegezusatz-Versicherung zwischen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU), dem bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU) und Wirtschaftsminister Dr. Philip Rösler (FDP) sowie zeitweise auch Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) statt.
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung teilte im Anschluss mit, bei dem Spitzentreffen habe Einigkeit geherrscht, dass „sowohl das Betreuungsgeld als auch die Pflegezusatz-Versicherung an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden sollen.“ Damit setzten sowohl CSU als auch FDP eines ihrer Kernanliegen durch.

Es sei eine breite Palette von Themen in „guter und konstruktiver Atmosphäre“ besprochen worden. Über Vereinbarungen etwa zu den Sozialversicherungs-Systemen soll zu gegebener Zeit informiert werden.

PKV-Verband begrüßt Einigung im Koalitionslager


Ein Sprecher des PKV-Verbands begrüßte in einer ersten Reaktion die Verständigung der drei Parteivorsitzenden. Es sei gut, dass jetzt der Weg für die Pflegezusatz-Versicherung freigemacht worden sei.

Nun komme es darauf an, dass die staatlich geförderte Pflegezusatz-Versicherung auch mit ausreichenden Finanzmitteln ausgestattet werde. Gesundheitsminister Daniel Bahr hatte zuletzt erklärt, es komme ihm weniger auf die Höhe der Haushaltsmittel, als vielmehr auf ein attraktives und einfaches Pflegekonzept an (VersicherungsJournal 22.5.2012).

Einzelheiten, wie die neue Pflegezusatz-Versicherung ausgestaltet werden soll, wurden zunächst nicht bekannt. Die Nachrichtenagentur Reuters meldete, für 2013 seien Fördermittel von 100 Millionen Euro geplant. In den Folgejahren sollten sich die Haushaltsmittel nach der Nachfrage nach dem neuen Pflegeprodukt richten.
Bahr und Schäuble bereiteten Pflege-Kompromiss vor
Die Frankfurter Rundschau zitierte nach einer Gremiensitzung FDP-Generalsekretär Patrick Döring mit den Worten, dass sich Bahr und Schäuble grundsätzlich auf eine stärkere Förderung der privaten Pflegevorsorge verständigt hätten.

„Für uns steht Vertragstreue im Mittelpunkt der künftigen Zusammenarbeit“, sagte Döring. Vertragstreue bedeute aber auch, dass nicht nur das Betreuungsgeld, sondern auf die Förderung der privaten Pflegevorsorge diese Woche im Kabinett verabschiedet werde. Jetzt fänden noch Detailgespräche statt.

Quelle: versicherungsjournal.de


http://www.stefan-plenk.de/gratisdownload_zum_thema_pflegeversicherung-42265.html

Montag, 21. Mai 2012

Zahnzusatzversicherungen jetzt vergleichen


Wir konnten uns überzeugen, dass die BBKK mit Ihrem Krankenversicherungstarif (Zusatz), ein besonderes Ass im Ärmel hat. Denn dieser Tarif bietet besonders hohe Leistungen bei Kieferorthopädie - bereits ab KIG 1 - weshalb er für viele interessant sein dürfte die Kinder haben (eigentlich braucht jedes Kind eine Zahnspange).
Für die Kieferorthopädischen Leistungen gibt es keine Zahnstaffel und es werden 90 % der Kosten - auch ohne Vorleistung der GKV bezahlt. Auch beim Zahnersatz - Implantate etc. bezahlt dieser Tarif 90 % - auch ohne Vorleistung der GKV.

Mehr Informationen auf: http://www.stefan-plenk.de/zahnzusatzversicherung-6876-p30.html

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... als ob wir gemeinsam am Tisch sitzen.
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Bitte geben Sie hier Ihren Terminwunsch für Ihre Beratung an. Alternativ können Sie auch unter Telefon 08652-964970 einen Beratungstermin vereinbaren.
Und so funktioniert es:
  • Suchen Sie sich in dem unten stehenden Kalender Ihren passenden und noch freien Termin ("weisse Felder") aus. Sollten in dieser Woche alle Termine belegt sein ("blaue oder gelbe Felder"), dann klicken Sie auf "Vorwärts" zur nächsten Woche.
  • Wählen Sie diesen Termin bitte mit einem Klick in das (weisse) Terminfeld aus.
  • Wählen Sie bitte den Reservierungsgrund (unter der Kalenderübersicht) aus.
  • Klicken Sie auf "Reservierung bestätigen".
    Sie gelangen danach zum Formular, in das Sie Ihren Namen, eMail und Telefonnummer eintragen.
    Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, klicken Sie bitte auf "Abschicken".
  • Fertig - Anschließend erhalten Sie ein Bestätigungsmail mit allen wichtigen Angaben.
http://www.stefan-plenk.de/terminvereinbarung-42082.html

Freitag, 20. April 2012

Pflegeversicherung Grundwissen

Pflegeversicherung

Inhalt:

Pflege – Was leistet die Pflegepflichtversicherung?

Pflegebedürftigkeit und Pflegefall

Die gesetzliche und die private Pflegepflichtversicherung

Beitragssätze der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung

Leistungen der Pflegepflichtversicherung

Pflege – Was leistet die Pflegepflichtversicherung?

Aktuell sind rund 2,4 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Wegen einer

Behinderung oder Krankheit sind sie nicht in der Lage, ihren Alltag selbstständig zu

bewältigen.

2,4 Millionen Menschen – bei insgesamt rund 80 Millionen Bundesbürgern ist das eine

große Zahl. Da die Menschen in unserer Gesellschaft im Durchschnitt immer älter

werden, wird auch die Zahl der Pflegebedürftigen weiter ansteigen.

Wie wir als Gesellschaft mit den Alten und Kranken umgehen und die Pflege dieser

Menschen organisieren, wird damit zu einer der bedeutendsten Fragen der nächsten

Jahre.

Dabei bleibt das Thema Pflege kein abstrakter Streitpunkt im politischen Diskurs. Rein

statistisch wird jeder Zweite irgendwann in seinem Leben zum Pflegefall. Ob

unmittelbar selbst betroffen, in der eigenen Familie oder im Freundes- und

Bekanntenkreis: Früher oder später wird wohl nahezu jeder mit dem Thema Pflege in

Berührung kommen.

Unser aktuelles Thema widmet sich der gesetzlichen und privaten

Pflegepflichtversicherung. Was bedeutet eigentlich pflegebedürftig, wann greift die

Pflegeversicherung und welche Leistungen sind im Einzelnen genau abgedeckt?



Pflegebedürftigkeit und Pflegefall

· Wann ist jemand pflegebedürftig?

Nach Definition des Sozialgesetzbuchs (SGB XI) gilt als pflegebedürftig, wer wegen

einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung dauerhaft –

das heißt voraussichtlich mindestens sechs Monate lang – in erheblichem Maße Hilfe

bei den Verrichtungen des täglichen Lebens benötigt (vgl. § 14 I SGB XI).

Konkret sind mit dem abstrakten Begriff „Verrichtungen des täglichen Lebens“

folgende Tätigkeitsfelder gemeint:

o Die eigene Körperpflege wie z. B. waschen, duschen, Zähne putzen, rasieren,

kämmen usw.

o Die Ernährung, also die Fähigkeit selbstständig zu essen

o Mobilität, das heißt ausreichende Bewegungsfähigkeit, um z. B. selbstständig

aufzustehen, zu gehen, zu stehen, Treppen zu steigen oder die Wohnung zu

verlassen

o Die eigene hauswirtschaftliche Versorgung, darunter fallen kochen, spülen,





Wäsche waschen, die Wohnung in Stand halten usw.

Wer diese grundlegenden Tätigkeiten für voraussichtlich mindestens ein halbes Jahr

nicht alleine ausführen kann und dabei Unterstützung benötigt, gilt in Deutschland als

pflegebedürftig.

· Wann wird jemand zum Pflegefall?

Mit dem Begriff „Pflegefall“ wird in der Regel die Situation eines Menschen bezeichnet,

der dauerhaft auf (intensive) Pflege angewiesen ist und dessen Chancen auf Heilung oder

eine Besserung des gesundheitlichen Zustands als sehr gering eingestuft werden.

Wird jemand pflegebedürftig oder gar zum Pflegefall, kommt die

Pflegepflichtversicherung zum Tragen. Sie kommt für die Grundleistungen auf, die für

die Pflege der hilfsbedürftigen Person anfallen.

Aber Vorsicht: Die Pflegepflichtversicherung ist keine Vollkaskoversicherung, die pauschal

alle Pflegekosten übernimmt, sondern allemal eine schlechte Teilkaskoversicherung. Der Leistungsumfang richtet sich nach der Pflegestufe (siehe unten) des Pflegebedürftigen.

· Wer ist pflegeversichert?

Seit 1995 zählt die Pflegeversicherung in Deutschland zu den Pflichtversicherungen.

Somit ist – zumindest prinzipiell – jeder deutsche Bürger pflegeversichert.

Als Faustregel gilt dabei: Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung.

Die Pflegekasse ist unter dem Dach der Krankenkasse organisiert.

Wer also bei einer gesetzlichen Krankenkasse (wie beispielsweise der AOK, einer

Ersatzkasse, Betriebskrankenkasse, Innungskrankenkasse, landwirtschaftlichen

Sozialversicherung oder der Bundesknappschaft) versichert ist, gehört damit

automatisch auch einer Pflegeversicherung an. Die Familienangehörigen sind

entsprechend mitversichert.

Wer privat krankenversichert ist, ist dadurch zugleich Mitglied einer privaten

Pflegepflichtversicherung.



· Ein häufiger Irrtum: Die private Pflegepflichtversicherung umfasse höhere Leistungen als die gesetzliche Pflegeversicherung

Die private Pflegepflichtversicherung ist nicht mit den privaten

Pflegezusatzversicherungen zu verwechseln. Ebenso wie die gesetzliche ist auch die

private Pflegepflichtversicherung an das Sozialgesetzbuch gekoppelt. Ein privat

Krankenversicherter erhält im Pflegefall genau dieselben Leistungen wie ein

Versicherter in einer gesetzlichen Krankenkasse. Für die Höhe und den Umfang des

Leistungsanspruchs ist ausschließlich die Pflegestufe der hilfsbedürftigen Person

ausschlaggebend.

Bedingungen und Leistungen der gesetzlichen und privaten

Pflegepflichtversicherung

· Bedingungen

Folgende Bedingungen müssen grundsätzlich erfüllt sein, um Leistungen der

Pflegepflichtversicherung beziehen zu können:

Die Person muss

o pflegebedürftig sein,

o eine bestimmte Vorversicherungszeit aufweisen und

o einen Antrag auf Leistungen gestellt haben.





Leistungen der Pflegeversicherung werden nur auf Antrag erbracht. Der

Pflegebedürftige oder dessen Angehörige müssen bei der entsprechenden

Pflegekasse einen Antrag einreichen.

Achtung: Der Leistungsbeginn hängt vom Zeitpunkt der Antragsstellung ab.

Die Geld- und Sachleistungen, die ein Pflegebedürftiger von der Pflegeversicherung

erhält, richten sich nach dem Grad seiner Hilfsbedürftigkeit. Der Gesetzgeber

unterscheidet hier drei Pflegestufen. Zusätzlich gibt es eine Härtefallregelung.

· Pflegestufe I: erheblich pflegebedürftig

- mindestens einmal täglich Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung

und/oder Mobilität

- Zeitaufwand: mindestens 90 Minuten pro Tag, davon mindestens

45 Minuten für Körperpflege, Ernährung und/oder Mobilität

- mehrmals in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung

· Pflegestufe II: schwer pflegebedürftig

- mindestens dreimal täglich Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung

und/oder Mobilität

- Zeitaufwand: im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden, davon

mindestens zwei Stunden für Körperpflege, Ernährung und/oder

Mobilität

- mehrmals in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung

· Pflegestufe III: schwerstpflegebedürftig

- Der Pflegebedarf ist hier so groß, dass Tag und Nacht jederzeit eine

Pflegeperson verfügbar sein muss.

- Zeitaufwand: im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden, davon

mindestens vier Stunden für Körperpflege, Ernährung und/oder Mobilität

- Bei besonders schweren Fällen (wie beispielsweise einer

Krebserkrankung im Endstadium) kann eine Anerkennung als „Härtefall“

beantragt werden, die den Leistungsanspruch nochmals erhöht (siehe

Leistungstabelle unten).

Die jeweilige Pflegestufe wird bei allen gesetzlich Versicherten vom Medizinischen

Dienst der Krankenversicherung (MDK) ermittelt. Bei privat Krankenversicherten wird

die Gesellschaft Medicproof zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit beauftragt.

Entscheidend bei der medizinischen Zuordnung der Pflegestufe sind die sogenannten

„Zeitorientierungswerte“, d. h. die Zeitspanne, die für die Pflege des Hilfsbedürftigen

anberaumt wird.

· Notwendige Vorversicherungszeit (Wartezeit)

Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung hat jeder Versicherte, der zum

Zeitpunkt seiner Antragsstellung mindestens zwei Jahre in einer Pflegekasse

versichert war.

Beitragssätze der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung

Ebenso wie die Leistungen sind auch die Beitragssätze der Pflegeversicherung

einheitlich strukturiert. Konkret heißt das:

· Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils die Hälfte des Beitrags.

· Wer keine Kinder hat, bezahlt einen Beitragszuschlag.

· Wie die übrigen Sozialabgaben wird auch der Pflegeversicherungsbeitrag bei





der Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung automatisch einbehalten.

· Für mitversicherte Familienangehörige werden keine gesonderten Beiträge

veranschlagt.

o Aktuelle Beitragssätze

Aktuell liegt der Beitragssatz der Pflegeversicherung bei 1,95 % des Lohns

bzw. Gehalts. (Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernehmen anteilig je

0,975 %. Kinderlose Arbeitnehmer, die mindestens 23 Jahre alt und nach

dem 31.12.1939 geboren sind, zahlen einen Zuschlag von 0,25 %.)

o Unter-/Obergrenze für Beiträge

Wie auch bei der Krankenversicherung werden Arbeitnehmer unter einer

bestimmten Einkommensgrenze in der gesetzlichen Pflegeversicherung

pflichtversichert. Arbeitnehmer mit einem höheren Monatsgehalt sind

freiwillig versichert.

o Beiträge für Rentner

Rentner bezahlen ihren Beitrag aus eigener Tasche.

(Bemessungsgrundlage ist die gesetzliche Rente plus Versorgungsbezüge

sowie – bei freiwillig Versicherten – die weiteren Einkünfte bis zur

Beitragsbemessungsgrenze.)

o Studenten

Studenten sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversichert.

(Der aktuelle Beitrag beträgt monatlich 11,64 Euro bzw. 13,13 Euro für

Kinderlose, die mindestens 23 Jahre alt sind.)

o Beiträge für Arbeitslose

Bei allen registrierten Arbeitslosen übernimmt die Bundesagentur für Arbeit

die Beitragszahlungen.

Leistungsübersicht

1. Monatliche Leistungen, die von der Pflegeversicherung* bei einer häuslichen Pflege

durch Pflegedienste (professionelle Pflege) in der eigenen Wohnung gezahlt werden:

Häusliche Pflege durch professionelle

Pflegedienste

Monatliche Pflegesätze 2012

Pflegestufe I 450 Euro

Pflegestufe II 1.100 Euro

Pflegestufe III 1.550 Euro

Besondere Härtefälle

(schwerste Pflegebedürftigkeit)

1.918 Euro

* Gesetzliche Pflegeversicherung und private Pflegepflichtversicherung übernehmen die gleichen

Leistungen.

2. Monatliche Leistungen, die von der Pflegeversicherung* bei einer häuslichen Pflege

durch Familienangehörige oder andere Privatpersonen übernommen werden:

Häusliche Pflege durch Verwandte oder

Bekannte

Monatliche Pflegesätze 2012

Pflegestufe I 235 Euro

Pflegestufe II 440 Euro





Pflegestufe III 700 Euro

Besondere Härtefälle

(schwerste Pflegebedürftigkeit)

Eine Härtefall-Regelung ist nur in

extremen Ausnahmefällen möglich.

* Gesetzliche Pflegeversicherung und private Pflegepflichtversicherung übernehmen die gleichen

Leistungen.

3. Monatliche Leistungen, die von der Pflegeversicherung* für eine stationäre Pflege

(z. B. im Pflegeheim) übernommen werden:

Vollstationäre Pflege Monatliche Pflegesätze 2012

Pflegestufe I 1.023 Euro

Pflegestufe II 1.279 Euro

Pflegestufe III 1.550 Euro

Besondere Härtefälle

(schwerste Pflegebedürftigkeit)

1.918 Euro

* Gesetzliche Pflegeversicherung und private Pflegepflichtversicherung übernehmen die gleichen Leistungen.

In unserer immer älter werdenden Gesellschaft steigt auch die Zahl pflegebedürftiger

Menschen. Rein statistisch wird jeder Zweite irgendwann in seinem Leben zum

Pflegefall. Das Risiko ist heute vergleichsweise sehr viel höher als berufsunfähig zu

werden oder im Laufe seines Lebens einen Unfall zu erleiden.

Aus unserem Basiswissen zur Pflegeversicherung wird deutlich, dass die gesetzliche

ebenso wie die private Pflichtversicherung im Pflegefall nur für die Grundversorgung

aufkommt. Die tatsächlichen Kosten der Pflege werden meist stark unterschätzt.

Unabhängig davon, ob zu Hause oder im Heim gepflegt wird, sind die anfallenden

Kosten häufig wesentlich höher, als die Geldleistungen der Pflegepflichtversicherung.

Für die anfallenden Mehrkosten muss – je nach Vermögensstand – entweder die

gepflegte Person selbst oder im Zweifelsfall deren Familie aufkommen.

Um im Fall der Fälle solide abgesichert zu sein, ist eine private Pflege-Zusatzvorsorge

daher äußerst ratsam.



Varianten privater Pflege-Zusatzvorsorge

Inhalt:

Pflege – Varianten privater Pflege-Zusatzvorsorge

Die Pflegekostenversicherung – Vor- und Nachteile

Die Pflegetagegeldversicherung – Vor- und Nachteile

Die Pflegerentenversicherung – Vor- und Nachteile



Varianten privater Pflege-Zusatzvorsorge

Im ersten Teil des Basiswissens Pflege lag der Schwerpunkt auf den Leistungen und

Bedingungen der (gesetzlichen und privaten) Pflegepflichtversicherung.

Im Fall der Fälle ist durch die Pflegepflichtversicherung lediglich die Grundversorgung

gesichert. Unabhängig davon, ob zu Hause oder im Heim gepflegt wird, übersteigen

die tatsächlichen Kosten die Leistungen der Pflegepflichtversicherung in den meisten

Fällen bei Weitem. Um die dadurch entstehende Versorgungslücke zu schließen, ist

eine private Zusatzvorsorge unerlässlich.





Unser aktuelles Thema nimmt die verschiedenen Varianten privater (Zusatz-)Vorsorge

für den Pflegefall genauer unter die Lupe und beleuchtet deren Vor- und Nachteile.

Größere Summe sparen und für den Pflegefall zurücklegen

Ist es unbedingt erforderlich eine private Pflege-Zusatzversicherung abzuschließen?

So könnte man doch beispielsweise auch eine größere Summe sparen und für den

Pflegefall (für sich selbst, den Partner oder die Eltern) zurücklegen.

Da die im Pflegefall anfallenden Kosten schlichtweg nicht kalkulierbar sind, ist diese

Variante nicht ratsam.

Weder die Pflegestufe und die sich daraus ergebenden Kosten noch die Pflegedauer

lassen sich voraussagen. Im Durchschnitt wird eine pflegebedürftige Person heute

mehr als acht Jahre gepflegt. Im Einzelfall kann sich die Pflegedauer jedoch auch auf

einen Zeitraum von mehr als 15 Jahren erstrecken.

Da sich nicht einmal ansatzweise Richtwerte für aufkommende Pflegekosten

errechnen lassen, erscheint eine Pflege-Zusatzvorsorge in jeder Hinsicht als die

geeignetere Lösung.

Die verschiedenen Möglichkeiten der privaten Pflege-Zusatzvorsorge

Grundsätzlich werden drei Versicherungsmodelle unterschieden:

· die Pflegekostenversicherung


· die Pflegerentenversicherung



· Pflegekostenversicherung

Die Pflegekostenversicherung erstattet im Pflegefall die Zusatzkosten, die nicht durch

die (gesetzliche oder private) Pflegepflichtversicherung abgedeckt werden.

Hier gibt es unterschiedliche Angebote. Je nach Tarif werden die Zusatzkosten

vollständig oder teilweise übernommen. Der Versicherte bzw. dessen Angehörige

müssen diese Kosten genau nachweisen.

Angeboten wird die Pflegekostenversicherung von den privaten Krankenversicherern.


Sobald die Pflegebedürftigkeit des Versicherten bescheinigt ist, zahlt diese

Versicherungsvariante einen fest vereinbarten Betrag für jeden anfallenden Pflegetag.

Die Höhe des Tagessatzes hängt von der Pflegestufe, nicht aber von der Art der

Pflege ab. Der Tagessatz bleibt der gleiche, unabhängig davon, ob der

Pflegebedürftige in einem Heim oder zu Hause, von Fachpersonal oder den

Familienangehörigen gepflegt wird.

Die Pflegetagegeldversicherung wird von den privaten Krankenversicherern

angeboten.



· Pflegerentenversicherung

Die Pflegerentenversicherung ist die variantenreichste und flexibelste der drei

Versicherungsformen. Ab dem Zeitpunkt der Pflegebedürftigkeit erhält der Versicherte

monatlich eine feste Rente in der vertraglich vereinbarten Höhe. Die Höhe der Rente

hängt von der Pflegestufe ab.

Von Lebensversicherern werden verschiedene Varianten der

Pflegerentenversicherung angeboten.







Darauf ist bei der Wahl der Pflege-Zusatzversicherung unbedingt zu achten:

Demenz ist bis dato vom Leistungsumfang der gesetzlichen Pflegeversicherung

weitgehend ausgeschlossen. In vielen Tarifen der privaten Zusatzvorsorge wird

Demenz inzwischen jedoch berücksichtigt.



Vor- und Nachteile der Pflegekostenversicherung

Eine Pflegekostenversicherung erstattet im Pflegefall die Zusatzkosten, die nicht durch

die (gesetzliche oder private) Pflegeversicherung abgedeckt werden.

Die Angebotspalette ist äußerst breit gefächert: Es gibt Tarife, die die Kosten bis zu

einem bestimmten Maximalbetrag oder bis zu einem prozentualen Höchstsatz

erstatten (Der Höchstsatz orientiert sich an den durchschnittlichen Pflegekosten in

Deutschland). Andere Tarife sehen die Übernahme der sogenannten Restkosten bis

zu einer bestimmten tarifgemäßen Leistungshöchstgrenze vor.

Die Leistungen aus der Pflegekostenversicherung sind zweckgebunden zu

verwenden. Es werden die nachgewiesenen und tatsächlich anfallenden Kosten

übernommen.

Die Höhe der erstatteten Leistungen richtet sich außerdem oftmals nach der Art der

Pflege, also danach, ob die hilfsbedürftige Person durch Angehörige oder durch

professionelle Pflegekräfte gepflegt wird und ob die Versorgung zu Hause oder

stationär erfolgt.

Der Tarifdschungel macht eine gute Beratung unentbehrlich!

· Für den Laien ist es äußerst schwer, im Tarifdschungel der verschiedenen

Anbieter den Durchblick zu bewahren. Die Regelung für die Kostenerstattung sind

sehr unterschiedlich und wenig transparent.

· Die Einstufung des Pflegefalls orientiert sich meistens an den drei Pflegestufen des

Gesetzgebers. Damit ist Demenz häufig nicht oder nur sehr gering abgesichert.

· Altersrückstellungen

Wie bei der privaten Krankenversicherung gehen auch hier im Fall einer

Kündigung die Altersrückstellungen verloren.

· Beitragsfreistellung

Eine Beitragsfreistellung ist ohne Verlust des Versicherungsschutzes nicht

möglich.

· Beitragszahlung

Die Beitragszahlung läuft bei den meisten Tarifen im Rentenalter und bei

Pflegebedürftigkeit weiter.

· Risikoprüfung

Auch die Risikoprüfung bei Abschluss einer Pflegekostenversicherung gestaltet

sich schwieriger als in der Pflegerentenversicherung.

· Geltungsbereich

Auswanderer aufgepasst: Wer im außereuropäischen Ausland lebt oder dort

seinen Ruhestand verbringen möchte, sollte von dieser Versicherungsform eher

absehen. Die Pflegekostenversicherung ist häufig auf Deutschland beschränkt. Sie

kann gegebenenfalls durch eine besondere Vereinbarung auf die Pflege im

Ausland ausgedehnt werden.











Vor- und Nachteile der Pflegetagegeldversicherung

Die Pflegetagegeldversicherung garantiert im Pflegefall einen festgelegten Tagessatz.

Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und ist

an die gesetzlichen Pflegestufen angelehnt.

Ein klarer Vorteil dieses Versicherungsmodells ist, dass die Auszahlungen nicht

zweckgebunden sind, wie es bei einer Pflegekostenversicherung der Fall ist.

Wofür das Pflegetagegeld verwendet wird, kann die pflegebedürftige Person bzw.

deren Familie frei entscheiden. Dadurch eignet sich dieses Modell auch für Familien,

um die finanziellen Folgen der Pflegebedürftigkeit abzusichern.

· Die verhältnismäßig niedrigen Prämien und die Bildung von Altersrückstellungen,

die auch im Alter bezahlbare Prämien ermöglichen, sind klare Pluspunkte dieses

Modells.

· Je nach Tarif kann eine Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von bis zu drei

Jahren gelten. Der Versicherungsschutz greift erst nach Ende dieser Frist.

· Altersrückstellungen

Von Nachteil ist, dass auch hier im Fall einer Kündigung sämtliche

Altersrückstellungen verloren gehen.



· Beitragszahlung

Die Beitragszahlung setzt sich auch im Rentenalter und bei Pflegebedürftigkeit fort.

· Beitragsfreistellung

Eine Beitragsfreistellung ist nicht ohne den Verlust des Versicherungsschutzes

möglich.

· Risikoprüfung

Die Risikoprüfung bei Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung ist für de

Versicherungsnehmer anspruchsvoller als in der Pflegerentenversicherung.

· Geltungsbereich

Der Geltungsbereich dieser Versicherungsform erstreckt sich in den meisten Fällen

ausschließlich auf Deutschland. Er kann jedoch bei einigen Anbietern durch eine

besondere Vereinbarung auf die Pflege in Europa und das außereuropäische

Ausland ausgeweitet werden.



Vor- und Nachteile der Pflegerentenversicherung

Mit einer Pflegerentenversicherung versichert man eine vertraglich festgelegte

monatliche Rente, deren Höhe von der Pflegestufe und nicht von der Art der Pflege

abhängt.

Auch hier kann über die monatlichen Auszahlungen frei verfügt werden, sie sind nicht

zweckgebunden.

· Beitragszahlung

Die Beitragszahlung läuft meistens nur bis zum Beginn der Pflegerentenzahlung

oder einem bestimmten Endalter, z. B. 85 Jahre. Im Anschluss ist ein lebenslanger

betragsfreier Versicherungsschutz gegeben.

· Beitragsfreistellung

Eine Beitragsfreistellung ab Eintritt des Leistungsfalls ist üblich.

· Risikoprüfung





Je nach Tarif kann die Risikoprüfung großzügiger als bei den Pflege-

Zusatzversicherungen, die von den privaten Krankenversicherern angeboten

werden, sein.

· Geltungsbereich

Der Pluspunkt für Auswanderer und Weltenbummler: In den meisten Fällen hat

dieses Versicherungsmodell weltweit Geltung. Bei einigen Anbietern kann der

Anspruch auf Zahlung der Pflegerente bei einer Pflege außerhalb der

Europäischen Union ruhen.

· Versicherungsschutz auch bei Demenz

Wichtig: Versicherungsschutz bei Demenz wird in sehr vielen Tarifen angeboten.











Fazit

Leider gibt es bei der Wahl der richtigen Pflege-Zusatzvorsorge keine Lösung von der

Stange, die für jedermann gleichermaßen geeignet wäre. Um im Dschungel an

unterschiedlichen Angeboten und Tarifen das passende Modell zu finden, ist eine

persönliche Beratung bei einem Fachmann unerlässlich.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich im Idealfall von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten lassen. So lässt sich ein guter Überblick über die aktuellen Angebote verschiedener Anbieter gewinnen und die Versicherungslösung finden, die am besten zur persönlichen Lebenssituation passt.

Außerdem kann nicht oft genug betont werden, dass bei der Wahl der richtigen Pflege-



Zusatzvorsorge unbedingt darauf geachtet werden sollte, dass Demenz im Tarif

mitberücksichtigt ist.



Versicherungs- und Finanzmakler
STEFAN PLENK
Finanzfachwirt (FH)
Königsseer Str. 3
D-83471 Berchtesgaden
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