Pflegeversicherung
Inhalt:
Pflege – Was leistet die Pflegepflichtversicherung?
Pflegebedürftigkeit und Pflegefall
Die gesetzliche und die private Pflegepflichtversicherung
Beitragssätze der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
Leistungen der Pflegepflichtversicherung
Pflege – Was leistet die Pflegepflichtversicherung?
Aktuell sind rund 2,4 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Wegen einer
Behinderung oder Krankheit sind sie nicht in der Lage, ihren Alltag selbstständig zu
bewältigen.
2,4 Millionen Menschen – bei insgesamt rund 80 Millionen Bundesbürgern ist das eine
große Zahl. Da die Menschen in unserer Gesellschaft im Durchschnitt immer älter
werden, wird auch die Zahl der Pflegebedürftigen weiter ansteigen.
Wie wir als Gesellschaft mit den Alten und Kranken umgehen und die Pflege dieser
Menschen organisieren, wird damit zu einer der bedeutendsten Fragen der nächsten
Jahre.
Dabei bleibt das Thema Pflege kein abstrakter Streitpunkt im politischen Diskurs. Rein
statistisch wird jeder Zweite irgendwann in seinem Leben zum Pflegefall. Ob
unmittelbar selbst betroffen, in der eigenen Familie oder im Freundes- und
Bekanntenkreis: Früher oder später wird wohl nahezu jeder mit dem Thema Pflege in
Berührung kommen.
Unser aktuelles Thema widmet sich der gesetzlichen und privaten
Pflegepflichtversicherung. Was bedeutet eigentlich pflegebedürftig, wann greift die
Pflegeversicherung und welche Leistungen sind im Einzelnen genau abgedeckt?
Pflegebedürftigkeit und Pflegefall
· Wann ist jemand pflegebedürftig?
Nach Definition des Sozialgesetzbuchs (SGB XI) gilt als pflegebedürftig, wer wegen
einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung dauerhaft –
das heißt voraussichtlich mindestens sechs Monate lang – in erheblichem Maße Hilfe
bei den Verrichtungen des täglichen Lebens benötigt (vgl. § 14 I SGB XI).
Konkret sind mit dem abstrakten Begriff „Verrichtungen des täglichen Lebens“
folgende Tätigkeitsfelder gemeint:
o Die eigene Körperpflege wie z. B. waschen, duschen, Zähne putzen, rasieren,
kämmen usw.
o Die Ernährung, also die Fähigkeit selbstständig zu essen
o Mobilität, das heißt ausreichende Bewegungsfähigkeit, um z. B. selbstständig
aufzustehen, zu gehen, zu stehen, Treppen zu steigen oder die Wohnung zu
verlassen
o Die eigene hauswirtschaftliche Versorgung, darunter fallen kochen, spülen,
Wäsche waschen, die Wohnung in Stand halten usw.
Wer diese grundlegenden Tätigkeiten für voraussichtlich mindestens ein halbes Jahr
nicht alleine ausführen kann und dabei Unterstützung benötigt, gilt in Deutschland als
pflegebedürftig.
· Wann wird jemand zum Pflegefall?
Mit dem Begriff „Pflegefall“ wird in der Regel die Situation eines Menschen bezeichnet,
der dauerhaft auf (intensive) Pflege angewiesen ist und dessen Chancen auf Heilung oder
eine Besserung des gesundheitlichen Zustands als sehr gering eingestuft werden.
Wird jemand pflegebedürftig oder gar zum Pflegefall, kommt die
Pflegepflichtversicherung zum Tragen. Sie kommt für die Grundleistungen auf, die für
die Pflege der hilfsbedürftigen Person anfallen.
Aber Vorsicht: Die Pflegepflichtversicherung ist keine Vollkaskoversicherung, die pauschal
alle Pflegekosten übernimmt, sondern allemal eine schlechte Teilkaskoversicherung. Der Leistungsumfang richtet sich nach der Pflegestufe (siehe unten) des Pflegebedürftigen.
· Wer ist pflegeversichert?
Seit 1995 zählt die Pflegeversicherung in Deutschland zu den Pflichtversicherungen.
Somit ist – zumindest prinzipiell – jeder deutsche Bürger pflegeversichert.
Als Faustregel gilt dabei: Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung.
Die Pflegekasse ist unter dem Dach der Krankenkasse organisiert.
Wer also bei einer gesetzlichen Krankenkasse (wie beispielsweise der AOK, einer
Ersatzkasse, Betriebskrankenkasse, Innungskrankenkasse, landwirtschaftlichen
Sozialversicherung oder der Bundesknappschaft) versichert ist, gehört damit
automatisch auch einer Pflegeversicherung an. Die Familienangehörigen sind
entsprechend mitversichert.
Wer privat krankenversichert ist, ist dadurch zugleich Mitglied einer privaten
Pflegepflichtversicherung.
· Ein häufiger Irrtum: Die private Pflegepflichtversicherung umfasse höhere Leistungen als die gesetzliche Pflegeversicherung
Die private Pflegepflichtversicherung ist nicht mit den privaten
Pflegezusatzversicherungen zu verwechseln. Ebenso wie die gesetzliche ist auch die
private Pflegepflichtversicherung an das Sozialgesetzbuch gekoppelt. Ein privat
Krankenversicherter erhält im Pflegefall genau dieselben Leistungen wie ein
Versicherter in einer gesetzlichen Krankenkasse. Für die Höhe und den Umfang des
Leistungsanspruchs ist ausschließlich die Pflegestufe der hilfsbedürftigen Person
ausschlaggebend.
Bedingungen und Leistungen der gesetzlichen und privaten
Pflegepflichtversicherung
· Bedingungen
Folgende Bedingungen müssen grundsätzlich erfüllt sein, um Leistungen der
Pflegepflichtversicherung beziehen zu können:
Die Person muss
o pflegebedürftig sein,
o eine bestimmte Vorversicherungszeit aufweisen und
o einen Antrag auf Leistungen gestellt haben.
Leistungen der Pflegeversicherung werden nur auf Antrag erbracht. Der
Pflegebedürftige oder dessen Angehörige müssen bei der entsprechenden
Pflegekasse einen Antrag einreichen.
Achtung: Der Leistungsbeginn hängt vom Zeitpunkt der Antragsstellung ab.
Die Geld- und Sachleistungen, die ein Pflegebedürftiger von der Pflegeversicherung
erhält, richten sich nach dem Grad seiner Hilfsbedürftigkeit. Der Gesetzgeber
unterscheidet hier drei Pflegestufen. Zusätzlich gibt es eine Härtefallregelung.
· Pflegestufe I: erheblich pflegebedürftig
- mindestens einmal täglich Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung
und/oder Mobilität
- Zeitaufwand: mindestens 90 Minuten pro Tag, davon mindestens
45 Minuten für Körperpflege, Ernährung und/oder Mobilität
- mehrmals in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
· Pflegestufe II: schwer pflegebedürftig
- mindestens dreimal täglich Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung
und/oder Mobilität
- Zeitaufwand: im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden, davon
mindestens zwei Stunden für Körperpflege, Ernährung und/oder
Mobilität
- mehrmals in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
· Pflegestufe III: schwerstpflegebedürftig
- Der Pflegebedarf ist hier so groß, dass Tag und Nacht jederzeit eine
Pflegeperson verfügbar sein muss.
- Zeitaufwand: im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden, davon
mindestens vier Stunden für Körperpflege, Ernährung und/oder Mobilität
- Bei besonders schweren Fällen (wie beispielsweise einer
Krebserkrankung im Endstadium) kann eine Anerkennung als „Härtefall“
beantragt werden, die den Leistungsanspruch nochmals erhöht (siehe
Leistungstabelle unten).
Die jeweilige Pflegestufe wird bei allen gesetzlich Versicherten vom Medizinischen
Dienst der Krankenversicherung (MDK) ermittelt. Bei privat Krankenversicherten wird
die Gesellschaft Medicproof zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit beauftragt.
Entscheidend bei der medizinischen Zuordnung der Pflegestufe sind die sogenannten
„Zeitorientierungswerte“, d. h. die Zeitspanne, die für die Pflege des Hilfsbedürftigen
anberaumt wird.
· Notwendige Vorversicherungszeit (Wartezeit)
Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung hat jeder Versicherte, der zum
Zeitpunkt seiner Antragsstellung mindestens zwei Jahre in einer Pflegekasse
versichert war.
Beitragssätze der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
Ebenso wie die Leistungen sind auch die Beitragssätze der Pflegeversicherung
einheitlich strukturiert. Konkret heißt das:
· Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils die Hälfte des Beitrags.
· Wer keine Kinder hat, bezahlt einen Beitragszuschlag.
· Wie die übrigen Sozialabgaben wird auch der Pflegeversicherungsbeitrag bei
der Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung automatisch einbehalten.
· Für mitversicherte Familienangehörige werden keine gesonderten Beiträge
veranschlagt.
o Aktuelle Beitragssätze
Aktuell liegt der Beitragssatz der Pflegeversicherung bei 1,95 % des Lohns
bzw. Gehalts. (Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernehmen anteilig je
0,975 %. Kinderlose Arbeitnehmer, die mindestens 23 Jahre alt und nach
dem 31.12.1939 geboren sind, zahlen einen Zuschlag von 0,25 %.)
o Unter-/Obergrenze für Beiträge
Wie auch bei der Krankenversicherung werden Arbeitnehmer unter einer
bestimmten Einkommensgrenze in der gesetzlichen Pflegeversicherung
pflichtversichert. Arbeitnehmer mit einem höheren Monatsgehalt sind
freiwillig versichert.
o Beiträge für Rentner
Rentner bezahlen ihren Beitrag aus eigener Tasche.
(Bemessungsgrundlage ist die gesetzliche Rente plus Versorgungsbezüge
sowie – bei freiwillig Versicherten – die weiteren Einkünfte bis zur
Beitragsbemessungsgrenze.)
o Studenten
Studenten sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversichert.
(Der aktuelle Beitrag beträgt monatlich 11,64 Euro bzw. 13,13 Euro für
Kinderlose, die mindestens 23 Jahre alt sind.)
o Beiträge für Arbeitslose
Bei allen registrierten Arbeitslosen übernimmt die Bundesagentur für Arbeit
die Beitragszahlungen.
Leistungsübersicht
1. Monatliche Leistungen, die von der Pflegeversicherung* bei einer häuslichen Pflege
durch Pflegedienste (professionelle Pflege) in der eigenen Wohnung gezahlt werden:
Häusliche Pflege durch professionelle
Pflegedienste
Monatliche Pflegesätze 2012
Pflegestufe I 450 Euro
Pflegestufe II 1.100 Euro
Pflegestufe III 1.550 Euro
Besondere Härtefälle
(schwerste Pflegebedürftigkeit)
1.918 Euro
* Gesetzliche Pflegeversicherung und private Pflegepflichtversicherung übernehmen die gleichen
Leistungen.
2. Monatliche Leistungen, die von der Pflegeversicherung* bei einer häuslichen Pflege
durch Familienangehörige oder andere Privatpersonen übernommen werden:
Häusliche Pflege durch Verwandte oder
Bekannte
Monatliche Pflegesätze 2012
Pflegestufe I 235 Euro
Pflegestufe II 440 Euro
Pflegestufe III 700 Euro
Besondere Härtefälle
(schwerste Pflegebedürftigkeit)
Eine Härtefall-Regelung ist nur in
extremen Ausnahmefällen möglich.
* Gesetzliche Pflegeversicherung und private Pflegepflichtversicherung übernehmen die gleichen
Leistungen.
3. Monatliche Leistungen, die von der Pflegeversicherung* für eine stationäre Pflege
(z. B. im Pflegeheim) übernommen werden:
Vollstationäre Pflege Monatliche Pflegesätze 2012
Pflegestufe I 1.023 Euro
Pflegestufe II 1.279 Euro
Pflegestufe III 1.550 Euro
Besondere Härtefälle
(schwerste Pflegebedürftigkeit)
1.918 Euro
* Gesetzliche Pflegeversicherung und private Pflegepflichtversicherung übernehmen die gleichen Leistungen.
In unserer immer älter werdenden Gesellschaft steigt auch die Zahl pflegebedürftiger
Menschen. Rein statistisch wird jeder Zweite irgendwann in seinem Leben zum
Pflegefall. Das Risiko ist heute vergleichsweise sehr viel höher als berufsunfähig zu
werden oder im Laufe seines Lebens einen Unfall zu erleiden.
Aus unserem Basiswissen zur Pflegeversicherung wird deutlich, dass die gesetzliche
ebenso wie die private Pflichtversicherung im Pflegefall nur für die Grundversorgung
aufkommt. Die tatsächlichen Kosten der Pflege werden meist stark unterschätzt.
Unabhängig davon, ob zu Hause oder im Heim gepflegt wird, sind die anfallenden
Kosten häufig wesentlich höher, als die Geldleistungen der Pflegepflichtversicherung.
Für die anfallenden Mehrkosten muss – je nach Vermögensstand – entweder die
gepflegte Person selbst oder im Zweifelsfall deren Familie aufkommen.
Um im Fall der Fälle solide abgesichert zu sein, ist eine private Pflege-Zusatzvorsorge
daher äußerst ratsam.
Varianten privater Pflege-Zusatzvorsorge
Inhalt:
Pflege – Varianten privater Pflege-Zusatzvorsorge
Die Pflegekostenversicherung – Vor- und Nachteile
Die Pflegetagegeldversicherung – Vor- und Nachteile
Die Pflegerentenversicherung – Vor- und Nachteile
Varianten privater Pflege-Zusatzvorsorge
Im ersten Teil des Basiswissens Pflege lag der Schwerpunkt auf den Leistungen und
Bedingungen der (gesetzlichen und privaten) Pflegepflichtversicherung.
Im Fall der Fälle ist durch die Pflegepflichtversicherung lediglich die Grundversorgung
gesichert. Unabhängig davon, ob zu Hause oder im Heim gepflegt wird, übersteigen
die tatsächlichen Kosten die Leistungen der Pflegepflichtversicherung in den meisten
Fällen bei Weitem. Um die dadurch entstehende Versorgungslücke zu schließen, ist
eine private Zusatzvorsorge unerlässlich.
Unser aktuelles Thema nimmt die verschiedenen Varianten privater (Zusatz-)Vorsorge
für den Pflegefall genauer unter die Lupe und beleuchtet deren Vor- und Nachteile.
Größere Summe sparen und für den Pflegefall zurücklegen
Ist es unbedingt erforderlich eine private Pflege-Zusatzversicherung abzuschließen?
So könnte man doch beispielsweise auch eine größere Summe sparen und für den
Pflegefall (für sich selbst, den Partner oder die Eltern) zurücklegen.
Da die im Pflegefall anfallenden Kosten schlichtweg nicht kalkulierbar sind, ist diese
Variante nicht ratsam.
Weder die Pflegestufe und die sich daraus ergebenden Kosten noch die Pflegedauer
lassen sich voraussagen. Im Durchschnitt wird eine pflegebedürftige Person heute
mehr als acht Jahre gepflegt. Im Einzelfall kann sich die Pflegedauer jedoch auch auf
einen Zeitraum von mehr als 15 Jahren erstrecken.
Da sich nicht einmal ansatzweise Richtwerte für aufkommende Pflegekosten
errechnen lassen, erscheint eine Pflege-Zusatzvorsorge in jeder Hinsicht als die
geeignetere Lösung.
Die verschiedenen Möglichkeiten der privaten Pflege-Zusatzvorsorge
Grundsätzlich werden drei Versicherungsmodelle unterschieden:
· die Pflegekostenversicherung
· die Pflegerentenversicherung
· Pflegekostenversicherung
Die Pflegekostenversicherung erstattet im Pflegefall die Zusatzkosten, die nicht durch
die (gesetzliche oder private) Pflegepflichtversicherung abgedeckt werden.
Hier gibt es unterschiedliche Angebote. Je nach Tarif werden die Zusatzkosten
vollständig oder teilweise übernommen. Der Versicherte bzw. dessen Angehörige
müssen diese Kosten genau nachweisen.
Angeboten wird die Pflegekostenversicherung von den privaten Krankenversicherern.
Sobald die Pflegebedürftigkeit des Versicherten bescheinigt ist, zahlt diese
Versicherungsvariante einen fest vereinbarten Betrag für jeden anfallenden Pflegetag.
Die Höhe des Tagessatzes hängt von der Pflegestufe, nicht aber von der Art der
Pflege ab. Der Tagessatz bleibt der gleiche, unabhängig davon, ob der
Pflegebedürftige in einem Heim oder zu Hause, von Fachpersonal oder den
Familienangehörigen gepflegt wird.
Die Pflegetagegeldversicherung wird von den privaten Krankenversicherern
angeboten.
· Pflegerentenversicherung
Die Pflegerentenversicherung ist die variantenreichste und flexibelste der drei
Versicherungsformen. Ab dem Zeitpunkt der Pflegebedürftigkeit erhält der Versicherte
monatlich eine feste Rente in der vertraglich vereinbarten Höhe. Die Höhe der Rente
hängt von der Pflegestufe ab.
Von Lebensversicherern werden verschiedene Varianten der
Pflegerentenversicherung angeboten.
Darauf ist bei der Wahl der Pflege-Zusatzversicherung unbedingt zu achten:
Demenz ist bis dato vom Leistungsumfang der gesetzlichen Pflegeversicherung
weitgehend ausgeschlossen. In vielen Tarifen der privaten Zusatzvorsorge wird
Demenz inzwischen jedoch berücksichtigt.
Vor- und Nachteile der Pflegekostenversicherung
Eine Pflegekostenversicherung erstattet im Pflegefall die Zusatzkosten, die nicht durch
die (gesetzliche oder private) Pflegeversicherung abgedeckt werden.
Die Angebotspalette ist äußerst breit gefächert: Es gibt Tarife, die die Kosten bis zu
einem bestimmten Maximalbetrag oder bis zu einem prozentualen Höchstsatz
erstatten (Der Höchstsatz orientiert sich an den durchschnittlichen Pflegekosten in
Deutschland). Andere Tarife sehen die Übernahme der sogenannten Restkosten bis
zu einer bestimmten tarifgemäßen Leistungshöchstgrenze vor.
Die Leistungen aus der Pflegekostenversicherung sind zweckgebunden zu
verwenden. Es werden die nachgewiesenen und tatsächlich anfallenden Kosten
übernommen.
Die Höhe der erstatteten Leistungen richtet sich außerdem oftmals nach der Art der
Pflege, also danach, ob die hilfsbedürftige Person durch Angehörige oder durch
professionelle Pflegekräfte gepflegt wird und ob die Versorgung zu Hause oder
stationär erfolgt.
Der Tarifdschungel macht eine gute Beratung unentbehrlich!
· Für den Laien ist es äußerst schwer, im Tarifdschungel der verschiedenen
Anbieter den Durchblick zu bewahren. Die Regelung für die Kostenerstattung sind
sehr unterschiedlich und wenig transparent.
· Die Einstufung des Pflegefalls orientiert sich meistens an den drei Pflegestufen des
Gesetzgebers. Damit ist Demenz häufig nicht oder nur sehr gering abgesichert.
· Altersrückstellungen
Wie bei der privaten Krankenversicherung gehen auch hier im Fall einer
Kündigung die Altersrückstellungen verloren.
· Beitragsfreistellung
Eine Beitragsfreistellung ist ohne Verlust des Versicherungsschutzes nicht
möglich.
· Beitragszahlung
Die Beitragszahlung läuft bei den meisten Tarifen im Rentenalter und bei
Pflegebedürftigkeit weiter.
· Risikoprüfung
Auch die Risikoprüfung bei Abschluss einer Pflegekostenversicherung gestaltet
sich schwieriger als in der Pflegerentenversicherung.
· Geltungsbereich
Auswanderer aufgepasst: Wer im außereuropäischen Ausland lebt oder dort
seinen Ruhestand verbringen möchte, sollte von dieser Versicherungsform eher
absehen. Die Pflegekostenversicherung ist häufig auf Deutschland beschränkt. Sie
kann gegebenenfalls durch eine besondere Vereinbarung auf die Pflege im
Ausland ausgedehnt werden.
Die Pflegetagegeldversicherung garantiert im Pflegefall einen festgelegten Tagessatz.
Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und ist
an die gesetzlichen Pflegestufen angelehnt.
Ein klarer Vorteil dieses Versicherungsmodells ist, dass die Auszahlungen nicht
zweckgebunden sind, wie es bei einer Pflegekostenversicherung der Fall ist.
Wofür das Pflegetagegeld verwendet wird, kann die pflegebedürftige Person bzw.
deren Familie frei entscheiden. Dadurch eignet sich dieses Modell auch für Familien,
um die finanziellen Folgen der Pflegebedürftigkeit abzusichern.
· Die verhältnismäßig niedrigen Prämien und die Bildung von Altersrückstellungen,
die auch im Alter bezahlbare Prämien ermöglichen, sind klare Pluspunkte dieses
Modells.
· Je nach Tarif kann eine Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von bis zu drei
Jahren gelten. Der Versicherungsschutz greift erst nach Ende dieser Frist.
· Altersrückstellungen
Von Nachteil ist, dass auch hier im Fall einer Kündigung sämtliche
Altersrückstellungen verloren gehen.
· Beitragszahlung
Die Beitragszahlung setzt sich auch im Rentenalter und bei Pflegebedürftigkeit fort.
· Beitragsfreistellung
Eine Beitragsfreistellung ist nicht ohne den Verlust des Versicherungsschutzes
möglich.
· Risikoprüfung
Die Risikoprüfung bei Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung ist für de
Versicherungsnehmer anspruchsvoller als in der Pflegerentenversicherung.
· Geltungsbereich
Der Geltungsbereich dieser Versicherungsform erstreckt sich in den meisten Fällen
ausschließlich auf Deutschland. Er kann jedoch bei einigen Anbietern durch eine
besondere Vereinbarung auf die Pflege in Europa und das außereuropäische
Ausland ausgeweitet werden.
Vor- und Nachteile der Pflegerentenversicherung
Mit einer Pflegerentenversicherung versichert man eine vertraglich festgelegte
monatliche Rente, deren Höhe von der Pflegestufe und nicht von der Art der Pflege
abhängt.
Auch hier kann über die monatlichen Auszahlungen frei verfügt werden, sie sind nicht
zweckgebunden.
· Beitragszahlung
Die Beitragszahlung läuft meistens nur bis zum Beginn der Pflegerentenzahlung
oder einem bestimmten Endalter, z. B. 85 Jahre. Im Anschluss ist ein lebenslanger
betragsfreier Versicherungsschutz gegeben.
· Beitragsfreistellung
Eine Beitragsfreistellung ab Eintritt des Leistungsfalls ist üblich.
· Risikoprüfung
Je nach Tarif kann die Risikoprüfung großzügiger als bei den Pflege-
Zusatzversicherungen, die von den privaten Krankenversicherern angeboten
werden, sein.
· Geltungsbereich
Der Pluspunkt für Auswanderer und Weltenbummler: In den meisten Fällen hat
dieses Versicherungsmodell weltweit Geltung. Bei einigen Anbietern kann der
Anspruch auf Zahlung der Pflegerente bei einer Pflege außerhalb der
Europäischen Union ruhen.
· Versicherungsschutz auch bei Demenz
Wichtig: Versicherungsschutz bei Demenz wird in sehr vielen Tarifen angeboten.
Fazit
Leider gibt es bei der Wahl der richtigen Pflege-Zusatzvorsorge keine Lösung von der
Stange, die für jedermann gleichermaßen geeignet wäre. Um im Dschungel an
unterschiedlichen Angeboten und Tarifen das passende Modell zu finden, ist eine
persönliche Beratung bei einem Fachmann unerlässlich.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich im Idealfall von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten lassen. So lässt sich ein guter Überblick über die aktuellen Angebote verschiedener Anbieter gewinnen und die Versicherungslösung finden, die am besten zur persönlichen Lebenssituation passt.
Außerdem kann nicht oft genug betont werden, dass bei der Wahl der richtigen Pflege-
Zusatzvorsorge unbedingt darauf geachtet werden sollte, dass Demenz im Tarif
mitberücksichtigt ist.