Mittwoch, 24. Juli 2013

Sichern Sie Ihre Konsumfähigkeit im Alter: Alles was Sie über die Entgeldumwandlung in der Be...

Sichern Sie Ihre Konsumfähigkeit im Alter: Alles was Sie über die Entgeldumwandlung in der Be...: Basiswissen Entgeltumwandlung Betriebsrente lt. Swiss Life AG für (fast) alle möglich. Zuerst die gute Nachricht: Immer mehr Men...

Alles was Sie über die Entgeldumwandlung in der Betrieblichen Altersvorsorge wissen sollten und mehr...

Basiswissen Entgeltumwandlung

 
Wordle: BAV

Betriebsrente lt. Swiss Life AG für (fast) alle möglich.

Zuerst die gute Nachricht: Immer mehr Menschen werden im Alter eine Betriebsrente beziehen. Rund zwei Drittel aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten verfügen über eine Betriebsrentenanwartschaft.

Doch anders betrachtet, verzichtet damit immer noch gut ein Drittel aller Berechtigten auf die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung. Woran das liegt? Vermutlich halten viele Arbeitnehmer eine Betriebsrente für eine freiwillige Leistung ihres Chefs. Oder sie fürchten, dass sie ihren Vertrag nicht fortführen können, wenn sie in ein anderes Unternehmen wechseln.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick:

  • Bei einer Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttolohns bzw. Bruttogehalts, um dafür später eine Betriebsrente zu erhalten.
  • Der Arbeitnehmer zahlt so weniger Steuern und Sozialabgaben.
  • Der Arbeitgeber muss sich an der Finanzierung nicht beteiligen, es sei denn, im Tarifvertrag wurde dies ausdrücklich festgelegt.
  • Auch bei einem Jobwechsel, selbst nach nur kurzer Einzahlungsdauer, bleiben dem Arbeitnehmer die bis zum Ausscheiden erreichten Leistungen erhalten.

Wie viel Entgelt kann pro Jahr umgewandelt werden?

Die Höchstsumme steigt in der Regel jährlich an. Im Jahr 2013 können Arbeitnehmer für 2.784 Euro Steuern und Sozialabgaben sparen. Wer über keine weitere betriebliche Altersversorgung verfügt, kann sogar 1.800 Euro mehr, also insgesamt 4.584 Euro, umwandeln.

Vorteile für Arbeitnehmer

Was für diese betriebliche Altersvorsorge spricht.

Welche Vorteile bietet eine Entgeltumwandlung gegenüber anderen Vorsorgemodellen?

  • Während der Berufstätigkeit können Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben sparen. Erhält ein Ruheständler dann seine Betriebsrente, muss er diese Einnahmen zwar ebenfalls versteuern. Da man jedoch in der Regel als Rentner über weniger zu versteuerndes Einkommen verfügt, lohnt sich diese sogenannte nachgelagerte Besteuerung in den meisten Fällen.
  • Die Entgeltumwandlung stellt keine Konkurrenz zu anderen Vorsorgelösungen dar. Arbeitnehmer können beispielsweise zusätzlich die Förderung einer Riester-Rente nutzen.

Gefördert, rentabel und unverfallbar - Argumente für die Entgeltumwandlung


Die Entgeltumwandlung ist eine lohnende Investition.

Rechenbeispiel: Ein Arbeitnehmer mit Steuerklasse I hat ein monatliches Bruttogehalt von 2.000 Euro. Er verwendet davon jeden Monat 200 Euro für die Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung. Effektiv muss er für seine Altersvorsorge jedoch nur 105 Euro netto aufwenden.

Sie wollen wissen wie sich das für Sie rechnet? Fordern Sie Ihre persönliche Berechnung an bei Finanzfachwirt (FH) Stefan Plenk, Ihrem unabhängigen Experten für die Betriebliche Altersvorsorge.

FAQs

Entgeltumwandlung: Hintergründe und Details.

Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Entgeltumwandlung?

Seit Januar 2002 müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten die Möglichkeit geben, einen Teil ihres Lohns oder Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge zu investieren. Dies bedeutet nicht, dass sie sich an der Finanzierung der Betriebsrente beteiligen müssen.

Die erweiterten Möglichkeiten der Arbeitnehmer werden durch eine Vorschrift geregelt, die zum 1. Januar 2002 in das Betriebsrentengesetz (Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung – BetrAVG) eingefügt wurde. Der entsprechende Passus ist in § 1a Abs. 1 BetrAG nachzulesen.

Doch aufgepasst: Eine Entgeltumwandlung können Mitarbeiter nur für Zahlungen im Rahmen des ersten Dienstverhältnisses durchführen, nicht aber für einen Nebenjob (Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse VI). Bestehen allerdings 2 Jobs auf 450,-€-Basis ist es schon möglich eine BAV zu nutzen. Sie wollen wissen wie sich das für Sie rechnet? Fordern Sie Ihre persönliche Berechnung an bei Finanzfachwirt (FH) Stefan Plenk, Ihrem unabhängigen Experten für die Betriebliche Altersvorsorge.

Muss sich der Chef an den Beiträgen beteiligen?

Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ein Teil seiner künftigen Entgeltansprüche für seine betriebliche Altersversorgung verwendet wird. An der Finanzierung der Betriebsrente muss sich der Chef jedoch nicht beteiligen. Ausnahme: Die Tarifparteien haben einen Zuschuss ausdrücklich vorgesehen.

Welche Art von Zahlungen können Arbeitnehmer umwandeln?

Teile des künftigen Gehalts, Sonderzahlungen (wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld), vermögenswirksame Leistungen oder Gehaltserhöhungen können umgewandelt werden. Damit sind sowohl einmalige Leistungen als auch laufendes Entgelt geeignet – bei letzterem kann der Arbeitgeber jedoch verlangen, dass während eines Kalenderjahrs monatlich gleichbleibende Beiträge angelegt werden.

Wie viel Entgelt kann höchstens im Jahr umgewandelt werden?

Der Anspruch ist auf 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West pro Jahr begrenzt. Im Jahr 2013 beträgt dieser Wert 69.600 Euro, somit können 2.784 Euro umgewandelt werden.

Zusätzlich können 1.800 Euro steuerfrei eingebracht werden, sofern der Arbeitgeber die Versorgungszusage ab dem 1. Januar 2005 erteilt hat und der Arbeitnehmer nicht die Pauschalbesteuerung im Rahmen des § 40b EStG für eine ältere, bis 2004 abgeschlossene Betriebsrente ausnutzt.

Was passiert, wenn der Arbeitnehmer den Job wechselt oder eine berufliche Pause einlegt?

Die Anwartschaften auf eine Betriebsrente, die durch Entgeltumwandlung finanziert wurden, sind sofort unverfallbar. Dies heißt: Auch bei einem Jobwechsel nach nur kurzer Einzahlungsdauer bleiben dem Arbeitnehmer die bis zum Ausscheiden erreichten Leistungen erhalten.

Scheidet der Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus oder erhält er im bestehenden Arbeitsverhältnis – zum Beispiel während einer Elternzeit – keine Bezüge, kann er die Alterssicherung mit eigenen Beiträgen fortführen oder beitragsfrei stellen.

Wie ist das Verhältnis von Tarifvertrag und Recht auf Entgeltumwandlung?

Das Recht auf Entgeltumwandlung ist dem Tarifvorrang untergeordnet. Dies bedeutet: Tariflohn darf nur dann umgewandelt werden, wenn der gültige Tarifvertrag dies ausdrücklich vorsieht. Ausnahme: Außertarifliche Sonderzahlungen sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Über welchen bAV-Durchführungsweg wird die Entgeltumwandlung organisiert?

Wird bereits eine betriebliche Altersversorgung über eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds abgewickelt, können diese Wege auch für die Entgeltumwandlung genutzt werden. Falls der Arbeitgeber sich nicht auf einen Durchführungsweg festlegen will, muss er eine Direktversicherung anbieten.

Gibt es bei der Entgeltumwandlung auch fondsgebundene Varianten?

Ja. Wer will, kann bei der Entgeltumwandlung nicht nur Steuern und Sozialabgaben sparen, sondern auch auf die positive Entwicklung der Märkte setzen. Mit den sogenannten Variable Annuities können bei einigen Anbietern zudem bereits Rentenversicherungen der neuesten Generation für die Entgeltumwandlung genutzt werden.

Der Chef entscheidet

Unabhängig davon, ob sich der Arbeitgeber am Aufbau einer Betriebsrente finanziell beteiligt oder ob sein Arbeitnehmer allein die Beiträge für die Entgeltumwandlung erbringt, bestimmt der Chef den Durchführungsweg und wählt auch den Versicherer aus.

Hintergrund: Der Arbeitgeber haftet für die Erfüllung der von ihm gegebenen Zusage. Daher liegt die Entscheidung der Vorgehensweise einzig in seinem Ermessen.
Gerne führen wir die Gespräche mit Ihrem Arbeitgeber.

Entgeltumwandlung statt Gehaltserhöhung?

Vorteile für beide Seiten.

Wie schon mehrmals betont, müssen sich Arbeitgeber finanziell nicht an den Beiträgen zur Entgeltumwandlung beteiligen. Dennoch sollte sich jeder Chef überlegen, ob er seine Mitarbeiter nicht von der betrieblichen Altersvorsorge überzeugen sollte und dafür auch einen freiwilligen Zuschuss leisten möchte.

Denn eine Entgeltumwandlung ist für beide Seiten lukrativer als eine Erhöhung von (Brutto-)Lohn oder Gehalt: Der Arbeitgeber spart Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 20 % des Arbeitnehmerbeitrags. Mit einem Zuschuss – z. B. in Höhe von 10 % des Umwandlungsbetrags – würde er die Hälfte seiner Ersparnis an seine Mitarbeiter weitergeben. Vor diesem Hintergrund ist ein Zuschuss vom Arbeitgeber nun doch fast zur Pflicht geworden.

Und zum Abschluss unser Tipp:
Beschenken Sie sich doch einmal selbst! Jeden Tag ist irgendwie Weihnachten.

Bei der Entgeltumwandlung wird ein bestimmter Betrag des Brutto-Einkommens direkt in einen Altersvorsorgevertrag investiert. Gerade das Weihnachtsgeld (oder ein Teil davon) eignet sich zum Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge.

Der Grund: Normalerweise unterliegt die Gratifikation im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung voll der Steuer- und Sozialversicherungspflicht. So bleibt dem Arbeitnehmer netto oft nicht einmal die Hälfte des Weihnachtsgelds. Wird es zur Entgeltumwandlung herangezogen, fließt es steuer- und sozialabgabenfrei – und damit zu 100 % – in die betriebliche Altersversorgung ein. 

Eine Chance, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten!

Impressum
Finanzfachwirt (FH) Stefan Plenk
Königsseer Str. 3
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Telefon: 08652-964970
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Stefan Plenk (Anschrift wie oben)
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Vermittlerregisternummer D-ABND-79ZTE-98
Die Erlaubnis wurde von der IHK für München und Oberbayern Balanstraße 55-59 81541 München erteilt.
Die Erlaubnis nach § 34 c GewO wurde  durch das Landratsamt Berchtesgadener Land; 83435 Bad Reichenhall erteilt.
Mitglied der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern Balanstraße 55-59 81541 München
Berufsbezeichnung: Versicherungsmakler; Bundesrepublik Deutschland
Die Erlaubnis nach § 34 f Abs 1 S.1 GewO wurde von der IHK München erteilt.
Registrierungsnummer D-F-155-C1N6-88 im Finanzanlagenvermittlerregister gem § 11 a Abs. 1 GewO.

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Dienstag, 2. Juli 2013

•Swiss Life überzeugt mit günstigem Ausbildungstarif "BU 4u" für junge Leute und einer lebenslangen BU-Rente im Pflegefall für Kunden aller Altersstufen.

  • Swiss Life überzeugt mit günstigem Ausbildungstarif "BU 4u" für junge Leute und einer lebenslangen BU-Rente im Pflegefall für Kunden aller Altersstufen.
  • Berufsunfähigkeitsvorsorge

  • Die deutsche Niederlassung von Swiss Life ist seit vielen Jahren ein leistungsstarker Partner für die Absicherung von Berufsunfähigkeitsrisiken bei Auszubildenden und Studenten. Nun hat das Unternehmen die Zielgruppe um Schüler erweitert und einen speziellen Ausbildungstarif entwickelt: Mit der "BU 4U" ist man sogar dann abgesichert, wenn man ohne Beruf berufsunfähig wird, also Schule, Ausbildung oder Studium aus gesundheitlichen Gründen nicht beenden kann. Eine weitere innovative Vorsorgevariante aus der Produktwerkstatt des Münchner Lebensversicherers ist die ergänzend wählbare "care"-Option. Wird der Versicherte während der Vertragslaufzeit pflegebedürftig, zahlt Swiss Life die Berufsunfähigkeitsrente einfach lebenslang weiter. Erstmals geht der Versicherungsschutz – und damit auch der Beratungsansatz für den Vermittler – über das Vertragsende der Berufsunfähigkeitsversicherung hinaus.

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  • Lebensbegleitendes BU-Konzept Dazu Thomas A. Fornol, Chief Market Officer Insurance bei der deutschen Niederlassung von Swiss Life: „Der Begriff ‚lebensbegleitend‘ wird in der Assekuranz manchmal ein wenig überstrapaziert, doch bei unserer ‚BU 4U‘ trifft dieses Attribut absolut ins Schwarze. Unser Konzept bietet jungen Menschen in Ausbildung sogenannte „Umstufungsgarantien“, die zu Prämienbesserstellungen führen, sobald bestimmte Ausbildungsabschnitte erfolgreich beendet wurden. Ein Auszubildender in einem Handwerksberuf, der sich beispielsweise nach Abschluss der Ausbildung für ein Ingenieurstudium entscheidet, kann um bis zu zwei Berufsgruppen günstiger eingestuft werden – obwohl unsere Auszubildendenbeiträge bereits zu den preisgünstigsten im Marktvergleich gehören. Die Nachversicherungsgarantien ermöglichen zudem die Verdopplung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Gewohnt hohe Bedingungsqualität bei Swiss Life Der „BU 4U“-Tarif zeigt seine Qualität im Bedingungswerk. „Angenommen, ein 15-jähriger Schüler wird im Urlaub schwer verletzt und kann anschließend weder das Abitur machen noch wie geplant studieren. Als Kunde von Swiss Life bekäme der Versicherte dann bis zu 1.000 Euro Berufsunfähigkeitsrente im Monat, da wir Berufsunfähigkeit großzügig definieren und darunter auch eine Schul-, Ausbildungs- bzw. Studierunfähigkeit verstehen“, erklärt Fornol. „Studenten können für diesen Fall übrigens eine Berufsunfähigkeitsrente bis zu 1.250 Euro versichern.“

    Praktisch unverzichtbar für jeden Kunden: der Pflegebaustein „care“-Option „Aus gutem Grund gehört die Absicherung des Erwerbseinkommens gegen das Berufsunfähigkeitsrisiko mittlerweile zum Pflichtprogramm einer guten Vorsorgeberatung“, findet Fornol. „Auch das Schadenpotenzial bei Pflegebedürftigkeit ist beträchtlich und hat je nach Dauer ein vergleichbares finanzielles Ausmaß wie bei einer Berufsunfähigkeit. Die Beratung zum Pflegefallrisiko sollte daher genauso zum Standardrepertoire eines Vermittlers gehören“, fordert Fornol. Wer bereits berufsunfähig ist, hat in der Regel keine weiteren Einnahmen, um zusätzlich Rücklagen für den Pflegefall zu bilden. „Deshalb haben wir unseren BU-Vorsorgeansatz um den Pflegebaustein ‚care‘-Option erweitert, der für junge Leute und Berufserfahrene gleichermaßen sinnvoll ist“, erklärt Fornol. „Wird die versicherte Person bis zum Ende der Versicherungsdauer der Berufsunfähigkeitsversicherung pflegebedürftig, geht die BU-Rente nahtlos in eine lebenslange Pflegerente über.“ So will Swiss Life junge Menschen an das Pflegethema heranführen und den Maklern und Vermittlern gleichzeitig den Weg für die Beratung hinsichtlich einer vollwertigen Pflegeabsicherung ebnen.

    Die neuen Produktfeatures stehen auch Arbeitnehmern aus den Branchen des Versorgungswerks MetallRente offen, ebenso den Kindern von allen Berufstätigen, die bereits bei MetallRente versichert sind.
  • Mehr bei
  • Finanzfachwirt (FH) Stefan Plenk
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