Nach über 2 Jahren war es endlich wieder so weit – die Stiftung
Warentest hat mal wieder untersucht, welche Zahnzusatzversicherungen am
besten sind. Der positive Trend der vergangenen Jahre setzt sich fort –
die Tarife werden immer besser. Unter 209 Angeboten erreichten diesmal
66 Tarife die Bestbewertung „Sehr Gut“. Testsieger wurde erneut das
Angebot DFV Zahnschutz Exklusiv mit der Note 0,5, dicht gefolgt von DKV
(0,6) und Hallesche (0,8). Mit mangelhaft wurde keines der Angebote
bewertet.
Warum brauche ich überhaupt eine Zahnzusatzversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland leistet ja nach
wie vor für Zahnersatz – auf den ersten Blick sieht die Leistung der
Kasse mit 50 bis 65% auch gar nicht so schlecht aus. Doch befasst man
sich näher mit der Thematik, wird schnell deutlich, dass die
Festzuschüsse der GKV nicht besonders hoch sind, wenn man Wert auf eine
Versorgung mit gutem Zahnersatz legt. Die 50 bis 65% beziehen sich
nämlich nicht auf die Gesamtrechnung, sondern nur auf die sogenannte
Regelversorgung, also eine möglichst einfache Zahnersatzversorgung.
Beispiel: wenn ein Backenzahn überkront werden muss, gibt es dafür
als Regelversorgung eine Vollgusskrone aus unedlem Metall (z.B. Stahl) –
die Stahlkrone wird mit einem Wert von rund 320 Euro angesetzt – davon
erhält man dann etwa zwischen 160 und 190 Euro (also ca. 50-65%) als
Festzuschuss.
In der Praxis kostet eine hochwertige Keramikkrone jedoch eher
zwischen 500 und 900 Euro – die Differenz trägt der Patient vollständig
aus eigener Tasche. Bei einer einzelnen Krone kann also ein Eigenanteil
von bis zu ca. 700 Euro entstehen – bei einem Implantat sind es eher bis
zu 2.000 Euro. Grund genug also über eine private
Zahnzusatzversicherung nachzudenken.
Stiftung Warentest – die Testkriterien
Gegenüber den Vorjahren ist man bei der Stiftung Warentest seiner
Linie treu geblieben und hat die Testkriterien kaum geändert. Nach wie
vor darf bemängelt werden, dass kaum Wert auf Leistungen für Prophylaxe
und Zahnerhaltung gelegt worden ist. Somit bestimmt sich die Testnote
nach wie vor fast ausschließlich aus der Leistung für Zahnersatz. Diese
ist unzweifelhaft die wichtigste Leistung – dennoch sollte man aus
unserer Sicht differenzieren zwischen Tarifen, wo derartige Leistungen
abgedeckt sind und solchen, wo keine Zusatzleistungen enthalten sind.
Ansonsten ist der Vergleich am Ende nur mäßig aussagekräftig – man
vergleicht auch keinen Porsche mit einem Wohnmobil. Die Leistungen für
Implantate wurden wie auch schon in den Vorjahren mit nur 15% gewichtet –
die Leistung eines Tarifes für die gesetzliche Regelversorgung wurde
mit 10% fast gleich stark gewichtet.
Stiftung Warentest – die Testsieger der Zahnzusatzversicherung
Testsieger der diesjährigen Untersuchung von Finanztest wurde – wie
schon 2014 - die DFV mit dem Tarif Zahnschutz Exklusiv und einer
Testnote von 0,5. Viele andere der 209 anderen getesteten Tarife wie
z.B. der neue Tarif Allianz DentalBest (Note 1,1)
sind ebenfalls sehr gut bewertet worden. Eine gute Nachricht für
Verbraucher – das Risiko, mit dem Abschluss eine schlechte Versicherung
abzuschließen, ist deutlich gesunken. Man sollte allerdings nach
Stiftung Warentest nicht das erstbeste Angebot abschließen – so wird
beispielsweise der Tarif Z70 der Inter als negatives Beispiel angeführt,
wo zwar mit bis zu 70% Leistung geworben wird, diese allerdings nicht
für Implantate erbracht wird. Wer sich vor einem Abschluss ausführlich
über die Zahnzusatzversicherung informiert, der kann sich damit
sicherlich vor Enttäuschungen schützen.
Die Stiftung Warentest bietet mit ihrem aktuellen Test sicherlich einen
guten ersten Anhaltspunkt für alle, die auf der Suche nach einer
passenden Zahnzusatzversicherung sind.
© Gmünder Tagespost
Mein Name: Stefan Plenk. Mein Thema: Glück und Konsumfähigkeit im Alter. Dazu gehören Existenzsicherung und innere Lebenseinstellung Qualität geht vor Quantität
Donnerstag, 20. Oktober 2016
Donnerstag, 11. August 2016
Sichern Sie Ihre Konsumfähigkeit im Alter:
Sichern Sie Ihre Konsumfähigkeit im Alter: Hausrat auf Reisen – Weltweiter Schutz für Hab und Gut! Sommerzeit ist Urlaubszeit! Wohl kaum eine andere Urlaubsperiode wird so s...
Hausrat auf Reisen – Weltweiter Schutz für Hab und Gut!
Sommerzeit
ist Urlaubszeit! Wohl kaum eine
andere Urlaubsperiode wird so sehnsüchtig herbeigesehnt wie die großen
Sommerferien – egal, ob gestresste Geschäftsleute, frisch verliebte Pärchen
oder Kinder.
Trotzdem:
Während einer Reise kann es – wie im Alltag auch – zu vielen unvorhersehbaren
Ereignissen kommen. Braucht man daher für den Urlaub speziellen Versicherungsschutz für die Dinge, die uns
während der schönsten Zeit im Jahr begleiten? Was bringt eine Reisegepäckversicherung tatsächlich? In
welchem Zusammenhang steht die Hausratversicherung?
lassen
Sie uns die Sache mit der Hausratversicherung erst einmal näher betrachten: Den
Punkt „Außenversicherung“ finden Sie
in jeder Leistungsübersicht. Das ist wichtig, da sich der komplette Hausrat
nicht ständig innerhalb der Wohnung befindet. Denken wir dabei an
Freizeitaktivitäten, Hobbys oder eben dem Urlaub, wo der ein oder andere Gegenstand
gern einmal „ausgelagert“ wird. Sei es das Smartphone,
welches uns ohnehin schon ständig überallhin begleitet, oder schlichtweg der
Koffer mit Kleidung.
Geltungsbereich
– weltweit!
Die
Außenversicherung im Rahmen der Hausratversicherung
gewährt unter folgenden Voraussetzungen Versicherungsschutz außerhalb des
Versicherungsortes:
Es
handelt sich um Sachen, die im Eigentum des VN oder einer mit ihm in häuslicher
Gemeinschaft lebenden Person stehen
Wollten Sie sich Urlaub um Ihre Zahnversicherung kümmern?
Soweit
fremdes Eigentum vorliegt, müssen die Sachen dem Gebrauch der vorgenannten
Personen dienen
Die
Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb der Wohnung
Doch
dieser Punkt ist eben nicht bei allen Versicherern gleich. So variiert
beispielsweise je nach Tarif die Zeitliche Begrenzung von drei bis zwölf
Monaten (Musterbedingung GDV: Drei Monate), in dem der Hausrat außerhalb der
Wohnung versichert ist. Auch die Höhe der Entschädigung ist unterschiedlich. So
ist nach den Bedingungen der GDV die Außenversicherung auf 10 % der
Versicherungssumme, max. 10.000 Euro, begrenzt.
Beispiel:
Während sich der Versicherungsnehmer am Pool des Hotels aufhält, wird sein
verschlossenes Hotelzimmer aufgebrochen und die Kamera entwendet. Hier liegt
ein Einbruchdiebstahl vor, für den Außenversichersicherungsschutz besteht. Der
einfache Diebstahl wäre hingegen nicht abgedeckt!
Lösungen:
unsere Deckungskonzepte
Natürlich
haben auch wir mit unseren Kooperationspartnern – der AIG (Wüba) und der
Würzburger – Deckungskonzepte ausgehandelt, die weitaus bessere Bedingungen
enthalten als die vorgegebenen Muster des GDV oder als die der meisten anderen
Gesellschaften. Hier ein kurzer Überblick der Highlights:
Im
Gegensatz zu der GDV-Vorgabe besteht bei unseren Deckungskonzepten keine
zeitliche Begrenzung auf die Außenversicherung.
Versichert
sich auf Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat, wie z. B. der einfache
Diebstahl, wozu auch Bargeld gezählt werden darf. Die versicherten Sachen sind
also nicht eingeschränkt!
Auch
die Beschädigung und das Abhandenkommen von Sachen auf Reisen ist nennenswert.
Beispiel: Frau M. macht mit ihrem Ehemann eine Kreuzfahrt. Beim Fotografieren
der Delfine fällt ihr Handy ins Meer.
Ist
eine Reisegepäckversicherung
empfehlenswert?
Viele
Hausrattarife – im speziellen unsere Deckungskonzepte – bieten Ihren Kunden
ausreichend Schutz, so dass eine Reisegepäckversicherung nicht mehr notwendig
ist. Dennoch kann es in Einzelfällen sinnvoll sein, über den Abschluss
nachzudenken, nämlich dann, wenn Ihr Kunde teure Sportausrüstung mit sich führt
(z. B. Tausch- oder Surfausrüstung, Skier, Snowboards, Fahrräder). Auch wenn er
als Kameramann oder Filmer unterwegs ist oder, wenn er besonders edle
Brillenmodelle, teure Rollstühle oder Prothesen transportiert.
Grundsätzlich
lässt sich sagen, dass eine Reisegepäckversicherung dann wichtig ist, wenn
wertvolles Gepäck mitgeführt wird. Auch, wenn die Deckungssummen aus der
Hausratversicherung nicht ausreichen, kann die RGV sinnvoll sein. Als letzter Punkt
sollten Sturm- und Hagelschäden genannt werden. Laut GDV werden sie im Rahmen
der Außenversicherung nur ersetzt, wenn sich die Sachen in Gebäuden befinden. Leider können wir Ihnen auch im Rahmen
unserer Deckungskonzepte keine Alternative anbieten. Sollten Sie großen Wert
auf Schutz auch außerhalb von Gebäuden legen, empfiehlt es sich ebenfalls, die Reisegepäckversicherung zu überdenken.
Finanzfachwirt (FH)
Stefan Plenk
Königsseer Str. 3
83471 Berchtesgaden
Tel.: 08652-964970
Königsseer Str. 3
83471 Berchtesgaden
Tel.: 08652-964970
Abonnieren
Posts (Atom)