Drehen wir die Frage doch mal um: Wieso
fragen Sie direkt bei uns an wegen einer KFZ-Versicherung? Haben Sie keinen
bisherigen Betreuer für Ihre Versicherungen? Haben Sie bisher alles über das
Internet gemacht, nur Ihr KFZ-Fall ist etwas kompliziert und über Check24 nicht
darstellbar? Kein Problem. Wir bearbeiten Ihre Anfrage gerne, wenn wir Ihren
gesamten Versicherungsordner prüfen dürfen. Wir sind an keinen
Neukunden interessiert, welche sagen „Eigentlich bin ich mit meinem
bisherigen Versicherungsmenschen zufrieden, aber in der KFZ Versicherung sind
die mir zu teuer“. Im normalen Versicherungsbereich nehmen wir nur noch
allgemeine Vollmandate an (=wir sind der einzige Ansprechpartner für Sie im Versicherungsbereich).
Wenn Sie das nicht möchten, sind wir der falsche Begleiter für Ihre Finanzen
& Versicherungen.
Zudem ist uns eines sehr wichtig: Wir
glänzen definitiv nicht dadurch, dass wir immer alles „billiger“ machen. Es
wäre für uns ein leichtes, dass wir immer das Billigste raussuchen. Das ist
nicht unser Anspruch. Für uns sind die Versicherungsbedingungen, der
Service einer Gesellschaft und vor allem die erlebte Schadenregulierung viel
wichtiger als der günstigste Preis. Was hilft ein toller Preis, wenn
dies und jenes nicht versichert ist? Es gibt unter uns Versicherungsmakler
einen netten Spruch mit „Wer über den Preis kommt, der geht auch über den
Preis“. Diese Erfahrung durften wir auch schon machen. Wie ein vermeintlich
günstiges Unternehmen oftmals im Schadensfall agiert, kann man unter „Captain
HUK“ nachlesen. Für uns ist wichtig, dass Sie eine saubere
Regulierung im Schadensfall bekommen und auch keine 47 Minuten in einem
Callcenter hängen, wenn man die Versicherung mal dringend benötigt. Wenn Sie
damit leben können, das Internet ist voll von billigen Anbietern.
Eine Versicherung soll dafür da sein,
wenn es mal nicht so läuft im wahren Leben. Der kleine Handyschaden ist zwar
kurzzeitig schmerzhaft, aber geht nicht an die Existenz. Wenn es mal richtig knallt
und es gibt einen Fall, der Sie aus dem Leben werfen mag, benötigen Sie eine
gute Absicherung. Dies ist unsere Aufgabe. Dies können wir aber nicht erfüllen,
wenn wir nur schnell die billigste KFZ Versicherung raussuchen sollen. Wir
möchten eine Beratung auf Augenhöhe und nicht „irgendein Versicherungsfuzzi“
sein.
Aber auch die wirtschaftliche Seite spielt eine Rolle in der KFZ
Versicherung
Schauen wir uns einfach mal an, was wir
an einer KFZ-Versicherung verdienen. Immerhin sind wir doch auch Unternehmer,
haben laufende Kosten, Angestellte und letztendlich muss am Monatsende auch
noch etwas zum Essen, Trinken und der privaten Vorsorge übrig bleiben. Nehmen
wir an, die durchschnittliche KFZ-Prämie liegt bei 500 Euro (von Traktoren,
Motorräder oder günstigeren Prämien reden wir jetzt gleich gar nicht). Davon
ziehen wir noch die 19 Prozent Versicherungssteuer ab und somit sind wir bei
rund 400 Euro Nettoprämie. Davon bekommen wir z.B. beim sehr bekannten
Marktteilnehmer VHV fünf Prozent an Courtage oder auch Provision genannt.
Würden Sie unter dem
Mindestlohn arbeiten?
Fünf Prozent von 400 Euro sind 20 Euro,
welche wir jedes Jahr bekommen von der Versicherungsgesellschaft (oder einer
Einkaufsgemeinschaft wie einem Maklerpool). Davon ziehen wir jetzt noch 35 %
Steuer ab. Wir müssen die Einnahmen ja auch versteuern. Bleiben 13 Euro. Mit
diesen 13 Euro haben wir für Sie Angebote rausgesucht, Fragen beantwortet, den
Antrag gestellt, unter dem Jahr ggf. einen Schaden bearbeitet oder gewünschte
Änderungen am Versicherungsvertrag vollführt. Man muss kein Prophet
sein um zu erkennen, dass dies finanzieller Selbstmord ist. Auf die
Stundenanzahl gerechnet, würden wir weit unter dem Mindestlohn arbeiten. Das
möchten und können wir nicht. Wenn jemand weitere Versicherungen bei uns hat,
subventioniert er damit die KFZ-Sparte. Somit sagt der gesunde Menschenverstand
schon ganz alleine aus, dass es für uns wirtschaftlicher Selbstmord wäre, wenn
wir uns nur noch mit Ein-Vertragskunden abgeben.
Es gibt immer Ausnahmen!
Aber es gibt auch Ausnahmen, wo wir gerne zu Beginn nur über die
KFZ-Versicherung beraten. Wie oben schon beschrieben – Ausnahmen bestätigten
die Regel. So gibt es natürlich auch bei uns
Ausnahmen und wir schauen natürlich stark auf den Einzelfall.
Wenn
Du gerade 18 Jahre alt geworden bist und möchtest zum ersten Mal ein Auto
anmelden und dies ist derzeit über die Eltern nicht möglich, dann machen wir
das gerne für Dich. Wir wünschen uns dann aber, dass wir anschließend auch der
erste Ansprechpartner sind, wenn es um weitere Versicherungen oder um eine
konkrete Finanzplanung geht. Der Versicherungsordner kommt aber dann das
nächste Mal mit. Es gibt immer Situationen, die man erklären kann.
Fazit:
Wenn Du aber bei Deinem bisherigen Versicherungvertreter &
Makler bleiben möchtest und bei uns nur wegen einer KFZ-Versicherung anfragst,
so sind wir leider der falsche Ansprechpartner für Dich.
Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht
1. Name, Anschrift und Kontaktdaten:
2. Tätigkeitsart:
Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung. (GewO)
Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 der Gewerbeordnung. (GewO)
Immobiliardarlehensvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung. (GewO)
3. Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO:
Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung: D-ABND-79ZTE-98
Vermittlerregisternummer Finanzanlagenvermittlung: D-F-155-C1N6-88
Vermittlerregisternummer Immobiliardarlehensvermittlung: D-W-155-2D2U-33
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50
(Festnetzpreis 0,20 Euro/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 Euro/Anruf)
www.vermittlerregister.info
4. Erlaubnisbehörde:
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
5. Schlichtungsstellen:
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg
6. Beschwerdemanagement
Falls Sie einmal nicht mit unserer Tätigkeit zufrieden sein sollten, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde bei uns einzureichen. Die Beschwerde kann schriftlich per Brief oder per E-Mail erfolgen. Sie können dazu die oben genannten Adress- und Kontaktdaten verwenden. Erhalten wir von Ihnen eine Beschwerde, bestätigen wir Ihnen unverzüglich deren Eingang und unterrichten Sie über das Verfahren der Beschwerdebearbeitung sowie die ungefähre Bearbeitungszeit. Sollten wir feststellen, dass Ihre Beschwerde einen Gegenstand betrifft, für den wir nicht zuständig sind, informieren wir Sie umgehend hierüber und teilen Ihnen, soweit uns dies möglich ist, die zuständige Stelle mit. Wir werden Ihre Beschwerde umfassend prüfen und uns bemühen, diese schnellstmöglich zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, unterrichten wir Sie über die Gründe der Verzögerung und darüber, wann die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein wird. Auf Wunsch erteilen wir Ihnen alle Benachrichtigungen und Informationen schriftlich. Sofern wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht vollständig nachkommen können, erläutern wir Ihnen die Gründe hierfür und weisen Sie auf etwaig bestehende Möglichkeiten hin, wie Sie Ihr Anliegen weiter verfolgen können.
7. Beratung bei der Versicherungsvermittlung:
Im Zuge der Vermittlung bietet Stefan Plenk eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an.
8. Informationen über Art und Quelle der Vergütung als Versicherungsmakler:
Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:
- konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
- in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
- Kombination aus beidem.
Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.