Dienstag, 19. November 2019

UM DIE VERSORGUNGSWERKE IST ES SCHLECHT GESTELLT

UM DIE VERSORGUNGSWERKE IST ES SCHLECHT GESTELLT

Die berufsständischen Versorgungswerke sind meist öffentlich-rechtlich organisierte Versorgungseinrichtungen, die die Pflichtversorgung für selbstständige und angestellte Angehörige der sogenannten Kammerberufe bei Alter, Tod und Invalidität regeln.
Zum versicherten Personenkreis gehören vor allem Ärzte (auch Zahn- und Tierärzte), ApothekerArchitektenRechtsanwälte, zudem in vielen Bundesländern auch NotareSteuerberaterWirtschaftsprüferPsychotherapeuten sowie vereidigte Buchprüfer und Ingenieure, die Mitglied in der entsprechenden Kammer sind.

Die Versorgungswerke sind zum einen berufsständisch und zum anderen geografisch gegliedert. Grundsätzlich verfügt jeder Berufsstand in jedem Bundesland über ein eigenes Versorgungswerk. Auf der einen Seite führt diese Zersplitterung zu Kuriositäten wie einem Versorgungswerk der Bezirksärztekammer Trier mit derzeit gerade einmal knapp 2.500 Mitgliedern. Auf der anderen Seite gibt es aber auch größere Zusammenschlüsse wie die Bayerische Versorgungskammer, welche zwölf Versorgungswerke mit derzeit insgesamt 2,3 Mio. Versicherten unter einem Dach vereint. Insgesamt existieren in Deutschland derzeit ca. 89 Versorgungswerke mit ca. 700.000 Versicherten. Rechtlich beruhen die Versorgungswerke jeweils auf einem landesgesetzlichen Rechtsrahmen sowie einer Satzung, der weitere Einzelheiten zu entnehmen sind. So regeln diese beispielsweise die Ausgestaltung von Beiträgen und Leistungen.
Die Beitragsgestaltung ist dabei flexibler als in der gesetzlichen Rentenversicherung und der abgegrenzte homogene Personenkreis führt zu einem grundsätzlich besseren Preis-Leistungs-Verhältnis, als dies in der gesetzlichen Rentenversicherung der Fall wäre. So sind die Durchschnittsrenten höher als in der gesetzlichen Rentenversicherung und es gibt eine echte BU (Berufsunfähigkeitsversicherung).
Kleiner Exkurs: Die BU der Versorgungswerke ist anders geregelt als die private BU: Zwar gibt es dort weder Wartezeiten noch wird eine Gesundheitsprüfung verlangt, dafür sind die Voraussetzungen für den Bezug der BU wesentlich schärfer geregelt. So ist der BU-Grad häufig nicht klar geregelt, und Voraussetzung für den Rentenbezug ist die Rückgabe der Zulassung bzw. der Approbation.

Warum die alleinige Versorgung durch Versorgungswerke nicht mehr ausreicht

Dennoch reicht die Versorgung der Kammerberufler alleine durch die Versorgungswerke schon heute bei Weitem nicht mehr aus, weder bei der Altersvorsorge noch bei BU. Im Gegenteil sind künftig sogar Leistungskürzungen zu befürchten! Warum ist dies so?
Zum einen macht die demografische Entwicklung auch vor Ärzten und Rechtsanwälten nicht halt. Schon jetzt ist bei vielen Versorgungswerken ein deutlich stärkerer Anstieg der Leistungsbezieher als der Neuzugänge (Beitragszahler) zu beobachten. Auch die steigende Lebenserwartung macht den Versorgungswerken zunehmend zu schaffen. Dies wäre grundsätzlich unproblematisch, sofern die Leistungen mit sauber kalkulierten, individuell kapitalgedeckten Versorgungsplänen finanziert werden würden. Doch in den letzten Jahren haben die meisten Versorgungswerke auf das sog. offene Deckungsplanverfahren umgestellt, welches ähnlich der gesetzlichen Rentenversicherung auf einer Art Umlagesystem mit Entgeltpunkten beruht.
Aber auch der Leistungsanteil, der noch mit Kapitaldeckung hinterlegt ist, ist teilweise gefährdet. Grund ist, dass die Versorgungswerke jahrelang sehr hohe Rechnungszinsen angesetzt haben und auch heute noch mit Zinszusagen arbeiten, die weit über jenen der deutschen Lebensversicherer liegen. Auch in der aktuellen Nullzinsphase werden munter Zinsversprechungen von beispielsweise 3,87 % (Versorgungsanstalt für Ärzte BW) ausgegeben. Wie realistisch solche Annahmen sind, wenn gleichzeitig dank ähnlich restriktiver Anlagepolitik wie bei Lebensversicherern der Niedrigzins an den Kapitalstöcken nagt, kann sich jeder selbst ausrechnen. Dazu sollte man auch wissen, dass der Rechnungszins von Versorgungswerken im Gegensatz zum Garantiezins einer Lebensversicherung nicht garantiert ist. Da die Rentenprognosen jedoch auf dem Rechnungszins beruhen, drohen den Mitgliedern deutliche Renteneinbußen. Hinzu kommt, dass die oft relative kleinen Kollektive der Versorgungskammern naturgemäß schneller und dramatischer in Schieflage geraten können, als dies bei größeren Einheiten der Fall ist.
Pikantes Detail dabei: In den letzten Jahren warben zahlreiche Versorgungswerke vermehrt um freiwillige Zuzahlungen ihrer Mitglieder, wozu vor allem der häufig besonders attraktive Rechnungszins angepriesen wird. Dazu ein Fakt: Nur etwa drei der zehn größten berufsständischen Versorgungswerke schafften es, seit 2012 immer über 4 % Rendite mit ihren Kapitalanlagen zu generieren.
Spätestens wenn der Rechnungszins nur noch knapp unterhalb der Nettorendite liegt und hierzu noch Verwaltungskosten von ein bis zwei Prozentpunkten hinzuzuaddieren sind, stellt sich die Frage, wie lange derartige Rechenmodelle noch aufgehen können.
Bei alldem ist immer zu berücksichtigen, dass Satzungen geändert werden können und dieser Vorbehalt ganz besonders und auch explizit für die im Zuge der Anwendung des offenen Deckungsplanverfahrens in Aussicht gestellten Entgeltpunkte gilt. Hierbei handelt es sich letztlich um nicht garantierte Rentenfaktoren, die selbstverständlich jederzeit per Satzungsänderung geändert werden können.
Auch besteht eine gewisse Unsicherheit im Falle einer Insolvenz. Staatliche Garantien, welche für die eingezahlten Beiträge der Mitglieder einstehen, gibt es nicht. Dementsprechend gibt es keine Sicherheiten, falls einzelne Versorgungswerke in Not geraten. Eine übergeordnete Finanzaufsichtsbehörde wie die BaFin? – Fehlanzeige. Zwar half in der Vergangenheit der Bund aus, es besteht jedoch kein Anspruch auf staatliche Hilfe.
Welche Alternativen gibt es also für unsere Zielgruppe, um sich im Alter eine zusätzliche finanzielle Sicherheit zu schaffen? Privat vorsorgen wird auch bei diesen Berufsgruppen immer wichtiger. Die Möglichkeiten hierbei sind wie immer zahlreich. Die genaue Situation Ihres Kunden zu kennen ist daher von größter Wichtigkeit. Sowohl die Basisrente als auch die private Rentenversicherung haben ihre Vorteile. Diese möchten wir nachfolgend gerne näher beleuchten.

Die Basisrente

Die Basisrente (Rürup-Rente) sollte allen eine bekannte Versicherung sein. Sie gehört ebenfalls zur ersten Schicht der Altersvorsorge und zeichnet sich vor allem durch die Steuervorteile für unsere Kunden aus. Die Beiträge lassen sich im Jahr 2019 zu 88 Prozent von der Steuer absetzen, ab 2025 zu 100 Prozent. Da der Steuersatz im Alter meist niedriger ausfällt als im Erwerbsleben, ergeben sich für die meisten Sparer dadurch Vorteile aus der nachgelagerten Besteuerung. Rürup eignet sich für Gutverdiener, die ihre Grundvorsorge aufstocken möchten und den steuerlichen Förderrahmen bis zur Obergrenze ausschöpfen möchten. Es gilt jedoch zu beachten, dass Beiträge zum Versorgungswerk bereits auf den steuerlichen Höchstbetrag angerechnet werden. Somit kann nur ein begrenzter Betrag steuerbegünstigt in den Rürup-Vertrag fließen.
Auch wichtig: Im Gegensatz zu einer nicht geförderten privaten Rentenversicherung kann das angesparte Kapital nicht entnommen werden. Eine Kapitalisierung ist nicht möglich, da das angesparte Guthaben allein der Verrentung dient. Des Weiteren kann ein Rürup-Vertrag weder gekündigt noch auf einen anderen Versicherten übertragen oder vererbt werden.

Private Rentenversicherung

Eine private Rentenversicherung ist da flexibler. Der Kunde kann zwischen verschiedenen Anlageklassen wählen. Ob sicherheitsorientiert oder eher auf Renditechancen bedacht – fast jeder Anbieter bietet mittlerweile Tarife, um die Wünsche des Kunden zu decken.
Die Private Rentenversicherung beinhaltet ein ganzes Sammelsurium an unterschiedlichen Tarifen, je nach Versicherer. Ebenso groß sind die Möglichkeiten, einen passenden Tarif zu finden.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Der Kunde hat hier ein Kapitalwahlrecht und kann zu Rentenbeginn entscheiden, ob er sich sein Kapital einmalig auszahlen lassen möchte, eine lebenslange monatliche Rente oder eine Mischform aus beidem bevorzugt. Außerdem kann er flexibel an sein Geld. Teilauszahlungen sind meist während der Ansparphase bis zu einer gewissen Grenze möglich. Zuzahlungen und eine eingeschlossene Dynamik sorgen dafür, dass sich die Altersrente nicht nur erhöht, sondern auch der Kaufkraftverlust ausgeglichen wird. Wer etwas risikobereiter ist, kann durch Rentenversicherungen mit Fonds- oder Aktienbeteiligung eine höhere Rendite erwirtschaften. Dies geht jedoch oft zulasten der Garantien. Hier muss ganz klar abgewogen werden, was einem wichtig ist.

Das könnte Sie auch interessieren:

Ablaufende Lebensversicherung


Finanzfachwirt (FH)
Stefan Plenk
Königsseer Str. 3
83471 Berchtesgaden
Tel.: 08652-964970
E-Mail: info@stefan-plenk.de

Dienstag, 12. November 2019

Vortragsreihe geht weiter: Rentenversicherungspflicht für Selbstständige

Opt-Out & Rentenversicherungspflicht für Selbstständige und Freiberufler


Rentenversicherungspflicht für Selbstständige
Die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige kennt man bereits in vielen Berufsgruppen, sie ist also nicht neu.
Einige Selbstständige sieht das SGB bereits heute als schützenswert an. Das sind z.B. Künstler, freiberufliche Lehrer, Dozenten, viele Bereiche der Schifffahrt, Hebammen, Publizisten, selbstständige Handwerker für eine bestimmte Zeit usw.
In 2020 soll nun aber die Rentenversicherungspflicht für ALLE Selbstständigen und Freiberufler kommen. So ist es im Koalitionsvertrag von 2018 vereinbart. Aber nicht zu früh freuen, dass die GroKo nicht halten könnte, denn in der Notwendigkeit sind sich alle Parteien einig, ebenso Unternehmerverbände etc.
Ein paar Eckdaten sind wohl schon bekannt:
Höhe der Pflichtbeiträge,
Höchsteintrittsalter,
Übergänge für Neugründer,
OPTING-OUT!
Falsche Informationen in der Presse über die Rendite der DRV (Gesetzliche Rentenversicherung),
die erschreckend hohe Zahl der Selbstständigen die gar nicht oder nur unzureichend für ihr Alter vorsorgen.
Vor allem steht fest, dass diese Versorgung Insolvenzsicher sein muss und vor Pfändung geschützt. Auch Ihre Bank darf keine Abtretung verlangen!
Das und vieles mehr wird in den Vortragsrunden erklärt und diskutiert. Ich lege Wert auf kleine Runden bis max. 20 – 25 Personen in denen auch Zeit für allg. Fragen ist. Für persönliche Fragen nehme ich mir im Anschluß Zeit.
Ihr   
 
Bitte Platz sichern unter 08652-964970
(Stand 11/2019)
Termine jeweils in unserem FREIRAUM Königsseer Str. 3; Berchtesgaden:
10.11.2019 um 10:00 Uhr | ja Sonntag ;-)
15.01.2020 um 19:30 Uhr | Mittwoch
19.03.2020 um 19:30 Uhr | Donnerstag
26.04.2020 um 10:30 Uhr | Sonntag