Dienstag, 16. August 2011

Taucherunfallversicherung

Gut vorbereitet sein

 

Damit ein Tauchgang kein Gang zum Sozialamt wird


Durch manche Hobbys können gerade im Urlaub schnell erhebliche Kosten auf einen zukommen. Ein Beispiel zeigt das:

Frau S. ist in Ägypten. Am Ende eines Tauchgangs wird sie plötzlich von einer verknoteten Signalboje sekundenschnell an die Wasseroberfläche gezogen. Helfer können sie an Deck des Tauchboots ziehen. Sie verspürt extreme Rücken- und Kopfschmerzen.

Man bringt sie schnell ins Krankenhaus. Dort wird die sog. Taucherkrankheit (Caissonkrankheit) diagnostiziert, bei der sich durch das plötzliche Auftauchen und den damit verbundenen Druckverlust Gasbläschen im Körper bilden, die schwere Beeinträchtigungen bis hin zum Tod auslösen können. Sofort wird ein simulierter Tauchgang in einer Druckkammer durchgeführt. Er rettet Frau S. vor erheblichen körperlichen Nachwirkungen.

Zum Entsetzen von Frau S. übernimmt ihre Krankenkasse und die Auslandsreisekrankenversicherung die daraus entstehenden Kosten nicht.

Prüft man einen solchen Vorgang, ist auch im Sinne der privaten Unfallversicherung kein Unfall eingetreten. Es fehlt an dem „plötzlich von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis“. Denn die Gasbläschen, die zu der Verletzung führen, wirken nicht von außen auf den Körper ein. Somit ist auch die Übernahme der Behandlungskosten normalerweise nicht Gegenstand der privaten Unfallversicherung.


Der Markt bietet aber Unfallversicherungen für Taucher die solche Kosten mit abdecken.

Informieren Sie sich rechtzeitig. Dieses kleine Rechnungstool soll Ihnen einen Anhaltspunkt über Preis und Leistung einer Unfallversicherung geben.
Nutzen Sie unser Anfragetool um ein konkretes Angebot zu bekommen.

Stefan Plenk


Finanzfachwirt (FH)

Versicherungs- und Finanzmakler

Königsseer Str. 3

D-83471 Berchtesgaden

Tel.: +49 (0) 8652 - 964970

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Ergänzende Mitteilungen:




Donnerstag, 11. August 2011

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Auszubildende sinnvoll ? Wir sagen ganz klar "JEIN"



Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Auszubildende sinnvoll ? Das fragen sich Azubis und Eltern jedes mal wieder. Generell ist die Frage mit mit "ja" zu beantworten. Voraussetzung ist, dass man einen Tarif wählt der einen Auszubildenden auch wirklich gegen Berufsunfähigkeit absichert und nicht nur gegen Erwerbunfähigkeit. Zahlt der Tarif nur bei Erwerbsunfähigkeit, dann ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Auszubildende nicht sinnvoll!
Holen Sie sich hier Gratis Insider Informationen zum Thema Berufsunfähigsversicherung
Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber wichtig für Sie als Berufseinsteiger ist ein leistungsstarker Berufsunfähigkeitsschutz. Als Versicherungsmakler suche ich  für Sie und zusammen mit Ihnen die passende Lösung heraus.) Der Grund: Als junger Mensch haben Sie noch kaum Anspruch auf gesetzliche Rente. Wenn Sie in dieser Situation wegen Unfall oder Krankheit schon frühzeitig nicht mehr arbeiten können, stehen Sie finanziell oft vor dem Nichts. Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung schützen Sie sich gegen dieses Risiko. Der Berufsunfähigkeitsschutz gilt gleich ab der ersten Beitragszahlung, falls Sie tatsächlich berufsunfähig werden, bekommen Sie schon als junger Versicherter die volle versicherte Berufsunfähigkeitsrente. Wenn Sie den Abschluss Ihrer Berufsunfähigkeitspolice zu lange hinauszögern, können Erkrankungen später den Abschluss erschweren. Außerdem sind die Monatsbeiträge deutlich günstiger, wenn Sie sich schon in jungen Jahren gegen Berufsunfähigkeit absichern.
Mehr erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch gerne auch in einer Online Beratung.

Ihr Stefan Plenk

www.stefan-plenk.com  |  www.stefan-plenk.de  |  http://stefan-plenk.blogspot.com

Hier noch eine Pressemitteilung der PremiumCircle Deutschland GmbH mit der ich eng zusammenarbeite:

Vergleichstest Berufsunfähigkeit der Zeitschrift Finanztest, Ausgabe 7/2011
In regelmäßigen Abständen – wie aktuell in der Finanztest, Ausgabe 7/2011 – bewerten und ranken Zeitschriften Versicherungen zur Absicherung gegen die Folgen einer Berufsunfähigkeit. Solche Versicherungstests suggerieren eine verlässliche Entscheidungshilfe für Verbraucher bei der Auswahl ihrer Versicherung und motivieren auch Versicherungsvermittler ohne eigene Überprüfung der Testkriterien zur einfachen Vermittlung durch bloßen Verweis auf Testsieger.
Unzulängliche Bewertungsgrundlagen oder fehlinterpretierte Bedingungsaussagen führen oftmals zu einem verzerrten Ergebnis, das für den Leser bei der Auswahl seines Versicherungsschutzes defizitäre Folgen haben kann. Allerdings: Kein Tester haftet für die Folgen dieser Einschätzungen gegenüber dem Verbraucher wie ein Versicherungsvermittler/-berater bei einer Falschberatung.
Die PremiumCircle Deutschland GmbH hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Bewertungen von Versicherungen an objektiven Maßstäben auszurichten. Sie analysiert seit 2005 die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Privaten Kranken- und Berufsunfähigkeitstarife auf klar erkennbare vertraglich garantierte Aussagekraft, Schlüssigkeit und Konsistenz. Das Produkt dieser Arbeit bildet sie in einer Analysesoftware ab, die die Unterschiede der Bedingungen im Detail wiedergibt.
Derzeit gibt es aus unserer Sicht im Bereich der Berufsunfähigkeitsabsicherung 19 „Mindestkriterien“, die zwingend kumuliert erfüllt sein müssen, um ein Tarifwerk bei der Abschlussauswahl überhaupt einem Versicherungsinteressenten weiterempfehlen zu können, sofern dieser nach umfassendem Versicherungsschutz verlangt. Diese „Mindestkriterien“ werden aktuell nur von 3 Tarifen erfüllt. Der schlechteste aller Tarife erfüllt gerade einmal 10 dieser Mindestkriterien. Hinzu kommen in der Folge weitere Leistungskriterien sowie Optionen, die additiv zu derzeit insgesamt 54 relevanten Leistungskriterien führen. Der beste Tarif erreicht dabei 47, der schlechteste gerade einmal 20 erfüllte Kriterien (Quelle: PremiumSoftware, AVB-Analyse). Von einer ausreichenden Anzahl von guten Angeboten kann unter diesen Gesichtspunkten derzeit keine Rede sein.
Im vorliegenden Test von Finanztest wurden etwa im Bewertungskomplex „Bedingungen“ Unterscheidungsmerkmale von Tarifen zu folgenden Thematiken nicht berücksichtigt, obgleich die Art und Weise der Erfüllung dieser Merkmale für den Versicherungsnehmer mitunter existentielle Bedeutung haben kann:
  1. Versicherte Ereignisse
  2. Arztanordnungsklausel
  3. Umorganisationsklausel
  4. Konkrete Verweisung
  5. Nachprüfung
Im Übrigen sind eine Vielzahl von Versicherern aus unterschiedlichen Gründen bei diesem Test nicht vertreten.
Der Preis einer Versicherung sowie vergangenes Leistungsverhalten können nach unserer Einschätzung im Rahmen der Entscheidung für einen Versicherungstarif zudem dann keine Rolle spielen, wenn die inhaltlichen Leistungsbeschreibungen rechtlich unverbindlich sind. Die Beratung eines Versicherungsinteressenten sowie die Auswahl eines Anbieters sollte weder auf Werbeaussagen noch auf guten Erfahrungen begründet sein, sondern auf der Basis der Versicherungsbedingungen.
Frankfurt, 20. Juni 2011
PremiumCircle Deutschland GmbH