Für einen Standardrentner sind das 350 Euro pro Monat netto mehr als bislang gedacht. Das ergab eine Studie der Ruhr-Universität Bochum im Auftrag des unabhängigen Vermögensverwalters Fidelity Worldwide Investment. Damit legen die Forscher erstmals eine empirische Grundlage zur Berechnung der Vorsorgelücke in Deutschland vor.
Alle bisherigen Aussagen zum Bedarf im Rentenalter beruhen auf Annahmen und Schätzungen. "Was die Lebensstandard-Sicherung im Alter konkret bedeutet, wurde in Deutschland bislang nicht untersucht", erklärt Martin Werding, Professor für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen an der Ruhr-Universität und Autor der Studie. "Der Bedarf im Alter wurde von der Fachwelt entweder theoretisch abgeleitet oder willkürlich vorgegeben. Alle Versuche, ein angemessenes Niveau der Vorsorge zu bestimmen, hingen somit empirisch in der Luft."
Um die Debatte zur Vorsorgelücke auf eine wissenschaftlich fundierte Basis zu stellen, werteten die Forscher im Auftrag von Fidelity Daten des Sozio-ökonomischen Panels des Wirtschaftsforschungsinstituts DIW Berlin aus, einer repräsentativen Längsschnittbefragung von 20.000 Personen in rund 11.000 privaten Haushalten.
Das zentrale Ergebnis der Studie: Entgegen bisherigen Schätzungen sollten bei Eintritt in den Ruhestand nicht rund 70 Prozent, sondern vielmehr rund 87 Prozent des letzten Nettoeinkommens erreicht werden. Allerdings ersetzte die gesetzliche Rente im Idealfall zuletzt lediglich knapp 60 Prozent. In der Realität ist die Situation aufgrund brüchiger Erwerbsbiografien, Teilzeitphasen und Auszeiten meist noch viel dramatischer. So ergibt sich für das Jahr 2013 auf der Basis vorläufiger Zahlen sogar nur noch ein Nettorentenniveau von rund 55 Prozent. Damit beträgt die Vorsorgelücke statt der bisher angenommenen 10 Prozentpunkte ganze 32 Prozentpunkte, bei lückenhafter Erwerbsbiografie sogar 40 Prozentpunkte. Konkret fehlen einem Standardrentner nach derzeitigem Stand bei lückenloser Erwerbsbiografie künftig jeden Monat 650 Euro netto in der Tasche - 350 Euro mehr als bislang gedacht.*
"Der Bedarf an ergänzender Vorsorge ist höher als bisher von der Fachwelt angenommen", sagt Klaus Mössle, Leiter Institutionelles Geschäft bei Fidelity Worldwide Investment. Mit deutlichen Folgen für die Bürger, denn diese müssen den neuesten Erkenntnissen zufolge deutlich mehr für ihre Altersvorsorge tun. Wer kein großes Vermögen angehäuft oder ein Erbe zu erwarten hat, ist auf eine ergänzende private und betriebliche Vorsorge angewiesen, um im Alter seinen gewohnten Lebensstandard zu halten. Das gilt vor allem für niedrige Einkommensgruppen, die geringe Rentenanwartschaften erworben haben. Zwar reduziert sich der Bedarf den Forschern zufolge während der Rentenphase geringfügig, doch aufgrund der Inflation bleibt die Ersatzrate nahezu unverändert bei rund 85 Prozent des letzten Nettoeinkommens.
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Auch die betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Deutschland führt im internationalen Vergleich eher ein Schattendasein. So stammen in Dänemark bereits 17 Prozent der Altersbezüge aus der betrieblichen Altersvorsorge, in den Niederlanden sogar ein Drittel. Hierzulande nutzen jedoch nur wenige Arbeitnehmer ihren seit 2002 gesetzlich verankerten Anspruch auf Entgeltumwandlung, vor allem im Mittelstand ist die Verbreitungsquote gering. "Der Anteil der betrieblichen Altersvorsorge an den Gesamtrentenbezügen liegt in Deutschland lediglich bei 4 Prozent. Künftig werden jedoch 25 bis 30 Prozent notwendig sein, um diese deutlich höhere Ersatzquote von 87 Prozent zu erreichen", so Mössle.
Mössle plädiert dafür, die bAV zu einer tragenden Säule neben der privaten Vorsorge nach dem Vorbild vieler europäischer Länder auszubauen: "Hier müssen neue Wege beschritten werden. Wir befürworten die Einführung einer automatischen Entgeltumwandlung mit Ausstiegsmöglichkeit und voller Beitragsflexibilität für den Arbeitnehmer. Diese Vorsorgepflicht sollte in jedem Arbeitsvertrag verankert sein und stellt eine einfache sowie transparente Lösung für Unternehmen und Mitarbeiter dar." Als Zwischenschritt wäre auch eine Entscheidungslösung denkbar, bei der Unternehmen per Gesetz jedem Neueinsteiger ein Angebot zur Entgeltumwandlung zu unterbreiten haben und Arbeitnehmer in regelmäßigen Abständen dazu auffordern müssen, sich aktiv mit dieser Frage auseinanderzusetzen. "Die kapitalgedeckte individuelle bAV ist eine effiziente und kostengünstige Lösung, um die Vorsorgelücke zu schließen und wir sollten nichts unversucht lassen, um die Akzeptanz für diesen weiteren Vorsorgeweg und damit die bAV-Beteiligung in Deutschland insgesamt zu steigern."
Der Handlungsspielraum des Staates ist nach den jüngsten Rentenreformen, insbesondere nach dem Altersvermögensergänzungsgesetz und dem RV-Nachhaltigkeitsgesetz, und wegen der massiven impliziten Staatsverschuldung relativ begrenzt. So wird das Leistungsniveau der Gesetzlichen Rentenversicherung bis 2030 auf nur 43 Prozent sinken - und das bei nahezu unverändertem Rentenbeitrag und höherem Renteneintrittsalter. Zwar gibt es noch die Möglichkeit einer Aufnahme von Beamten und Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung, doch das birgt verfassungsrechtliche Fragen. "Außerdem würden die Lasten mit einer solchen Aktion lediglich weiter in die Zukunft verlagert. Unsere westlichen Demokratien haben in wirtschaftlichen und demografischen Boom-Zeiten zu Lasten der kommenden Generationen zu viel versprochen", konstatiert Mössle. Das könnte auch die zögerliche Haltung der Deutschen bei der Vorsorge begründen. Ebenso wie die Tatsache, dass ihnen die drohende Rentenlücke aufgrund der unterschiedlichen Schätzungen immer zu abstrakt und zu vage vorkam. "Bislang wussten die Bürger ja nicht, wie hoch ihre Rentenlücke im Alter und damit ihr Sparziel überhaupt sind. Die Studie schafft nun eine konkrete Planungsgrundlage und damit mehr Klarheit und Orientierung in der aktuellen Rentendiskussion und bei der privaten Finanzplanung", so Mössle.
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Finanzfachwirt (FH) Stefan Plenk
Stefan Plenk
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83471 Berchtesgaden
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Alle bisherigen Aussagen zum Bedarf im Rentenalter beruhen auf Annahmen und Schätzungen. "Was die Lebensstandard-Sicherung im Alter konkret bedeutet, wurde in Deutschland bislang nicht untersucht", erklärt Martin Werding, Professor für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen an der Ruhr-Universität und Autor der Studie. "Der Bedarf im Alter wurde von der Fachwelt entweder theoretisch abgeleitet oder willkürlich vorgegeben. Alle Versuche, ein angemessenes Niveau der Vorsorge zu bestimmen, hingen somit empirisch in der Luft."
Um die Debatte zur Vorsorgelücke auf eine wissenschaftlich fundierte Basis zu stellen, werteten die Forscher im Auftrag von Fidelity Daten des Sozio-ökonomischen Panels des Wirtschaftsforschungsinstituts DIW Berlin aus, einer repräsentativen Längsschnittbefragung von 20.000 Personen in rund 11.000 privaten Haushalten.
Das zentrale Ergebnis der Studie: Entgegen bisherigen Schätzungen sollten bei Eintritt in den Ruhestand nicht rund 70 Prozent, sondern vielmehr rund 87 Prozent des letzten Nettoeinkommens erreicht werden. Allerdings ersetzte die gesetzliche Rente im Idealfall zuletzt lediglich knapp 60 Prozent. In der Realität ist die Situation aufgrund brüchiger Erwerbsbiografien, Teilzeitphasen und Auszeiten meist noch viel dramatischer. So ergibt sich für das Jahr 2013 auf der Basis vorläufiger Zahlen sogar nur noch ein Nettorentenniveau von rund 55 Prozent. Damit beträgt die Vorsorgelücke statt der bisher angenommenen 10 Prozentpunkte ganze 32 Prozentpunkte, bei lückenhafter Erwerbsbiografie sogar 40 Prozentpunkte. Konkret fehlen einem Standardrentner nach derzeitigem Stand bei lückenloser Erwerbsbiografie künftig jeden Monat 650 Euro netto in der Tasche - 350 Euro mehr als bislang gedacht.*
"Der Bedarf an ergänzender Vorsorge ist höher als bisher von der Fachwelt angenommen", sagt Klaus Mössle, Leiter Institutionelles Geschäft bei Fidelity Worldwide Investment. Mit deutlichen Folgen für die Bürger, denn diese müssen den neuesten Erkenntnissen zufolge deutlich mehr für ihre Altersvorsorge tun. Wer kein großes Vermögen angehäuft oder ein Erbe zu erwarten hat, ist auf eine ergänzende private und betriebliche Vorsorge angewiesen, um im Alter seinen gewohnten Lebensstandard zu halten. Das gilt vor allem für niedrige Einkommensgruppen, die geringe Rentenanwartschaften erworben haben. Zwar reduziert sich der Bedarf den Forschern zufolge während der Rentenphase geringfügig, doch aufgrund der Inflation bleibt die Ersatzrate nahezu unverändert bei rund 85 Prozent des letzten Nettoeinkommens.
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Betriebliche Altersvorsorge stärker ausbauen
Dass mehr kapitalgedeckte private und betriebliche Altersvorsorge nötig ist, ist zwar mittlerweile Konsens in Politik und Gesellschaft. Doch bislang stammen die Altersbezüge in Deutschland immer noch zu fast 90 Prozent aus der gesetzlichen Rente. Die private Altersvorsorge kommt trotz staatlicher Förderung nur schleppend voran. Die Gründe dafür sind vielfältig: Wer private Vorsorge betreibt, neigt aufgrund der vergangenen Krisenjahre eher zu vermeintlich sicheren Festzinsanlagen, was den Vermögensaufbau aufgrund des Niedrigzinsumfeldes und der Inflation jedoch hemmt. Außerdem sind immer weniger Bürger gewillt, lang laufende Rentenverträge einzugehen, vielen fehlt auch schlicht das Geld.Auch die betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Deutschland führt im internationalen Vergleich eher ein Schattendasein. So stammen in Dänemark bereits 17 Prozent der Altersbezüge aus der betrieblichen Altersvorsorge, in den Niederlanden sogar ein Drittel. Hierzulande nutzen jedoch nur wenige Arbeitnehmer ihren seit 2002 gesetzlich verankerten Anspruch auf Entgeltumwandlung, vor allem im Mittelstand ist die Verbreitungsquote gering. "Der Anteil der betrieblichen Altersvorsorge an den Gesamtrentenbezügen liegt in Deutschland lediglich bei 4 Prozent. Künftig werden jedoch 25 bis 30 Prozent notwendig sein, um diese deutlich höhere Ersatzquote von 87 Prozent zu erreichen", so Mössle.
Mössle plädiert dafür, die bAV zu einer tragenden Säule neben der privaten Vorsorge nach dem Vorbild vieler europäischer Länder auszubauen: "Hier müssen neue Wege beschritten werden. Wir befürworten die Einführung einer automatischen Entgeltumwandlung mit Ausstiegsmöglichkeit und voller Beitragsflexibilität für den Arbeitnehmer. Diese Vorsorgepflicht sollte in jedem Arbeitsvertrag verankert sein und stellt eine einfache sowie transparente Lösung für Unternehmen und Mitarbeiter dar." Als Zwischenschritt wäre auch eine Entscheidungslösung denkbar, bei der Unternehmen per Gesetz jedem Neueinsteiger ein Angebot zur Entgeltumwandlung zu unterbreiten haben und Arbeitnehmer in regelmäßigen Abständen dazu auffordern müssen, sich aktiv mit dieser Frage auseinanderzusetzen. "Die kapitalgedeckte individuelle bAV ist eine effiziente und kostengünstige Lösung, um die Vorsorgelücke zu schließen und wir sollten nichts unversucht lassen, um die Akzeptanz für diesen weiteren Vorsorgeweg und damit die bAV-Beteiligung in Deutschland insgesamt zu steigern."
Der Handlungsspielraum des Staates ist nach den jüngsten Rentenreformen, insbesondere nach dem Altersvermögensergänzungsgesetz und dem RV-Nachhaltigkeitsgesetz, und wegen der massiven impliziten Staatsverschuldung relativ begrenzt. So wird das Leistungsniveau der Gesetzlichen Rentenversicherung bis 2030 auf nur 43 Prozent sinken - und das bei nahezu unverändertem Rentenbeitrag und höherem Renteneintrittsalter. Zwar gibt es noch die Möglichkeit einer Aufnahme von Beamten und Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung, doch das birgt verfassungsrechtliche Fragen. "Außerdem würden die Lasten mit einer solchen Aktion lediglich weiter in die Zukunft verlagert. Unsere westlichen Demokratien haben in wirtschaftlichen und demografischen Boom-Zeiten zu Lasten der kommenden Generationen zu viel versprochen", konstatiert Mössle. Das könnte auch die zögerliche Haltung der Deutschen bei der Vorsorge begründen. Ebenso wie die Tatsache, dass ihnen die drohende Rentenlücke aufgrund der unterschiedlichen Schätzungen immer zu abstrakt und zu vage vorkam. "Bislang wussten die Bürger ja nicht, wie hoch ihre Rentenlücke im Alter und damit ihr Sparziel überhaupt sind. Die Studie schafft nun eine konkrete Planungsgrundlage und damit mehr Klarheit und Orientierung in der aktuellen Rentendiskussion und bei der privaten Finanzplanung", so Mössle.
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