Das ist der Inbegriff von Freiheit: Ein Galopp den endlosen Strand entlang, die Reiterin sitzt geschmeidig auf dem dahinrasenden Pferd, ihre langen Haare wehen im Wind…. Die Haare? Klar, zu dem Traumbild passt kein Sturzhelm. In der reiterlichen Wirklichkeit jedoch kann die Kappe schlimme Folgen vermeiden – ein Viertel aller Reitunfälle führt zu Kopfverletzungen, sagt die Statistik. Daher kann es passieren, dass bei einem Unfall aus Leichtsinn die Versicherung eine Mitschuld geltend macht. „Manche Versicherungen schließen auch beim Reiten ohne Zaumzeug die Leistung aus", weiß Versicherungsmakler Stefan Plenk. „Wir vermeiden nach Möglichkeit diese Einschränkung, aber es lohnt sich, die Bedingungen der eigenen Tierhalter-Haftpflicht mal durchzusehen."
Zur Erinnerung: Die Haftpflichtversicherung, die jeder Pferdebesitzer abschließen sollte, ersetzt Schäden, die das Pferd Dritten zufügt. Von der Beule am Auto des Stallbesitzers bis zum Unfall der Freundin, der man das Pferd ausgeliehen hat – die Haftpflicht übernimmt die Schäden, für die sonst der Tierhalter gerade stehen müsste. Aber: Wenn die Freundin nun stürzt und eine schwere Kopfverletzung erleidet, die durch eine Kappe hätte verhindert werden können, würde die Versicherung nur einen Teil der Kosten übernehmen. „Bei Reiten mit Halfter oder ohne Sattel ist die Sache nicht so eindeutig", meint der Versicherungsexperte Plenk. „Aber auch da würde ich dazu raten, keine unnötigen Risiken einzugehen. Wir haben viele Fälle auf dem Tisch, wo das vermeintlich brave, alte Pony dann eben doch unkontrollierbar durchgegangen ist."
Besonders streng wird die Haftung übrigens bei Reitlehrern gesehen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Ein Reitlehrer hat dem Schüler gegenüber ein überlegenes Wissen. Er hat daher Obhutspflichten – und die schließen ein, dass er seine Schüler nur mit Reithelm auf’s Pferd lässt. Das gilt doppelt bei unerfahrenen Rei-tern oder Kindern. „Geschieht ein Unfall und stehen die Verletzungen im Zusammenhang mit der fehlenden Kappe, wird die Versicherung natürlich für die Schäden des Verunglückten aufkommen", erklärt Stefan Plenk. „Aber sie wird vom Reitlehrer die Kosten zurück verlangen." Dann könnte ihm lebenslang nur ein Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze übrig bleiben.
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Stefan Plenk
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Tel.: 08652-964970
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