Samstag, 7. März 2015

Daß Finanzfachwirt (FH) Stefan Plenk seit 1990 auf Abschlußprovisionen verzichtet...

...in den Bereichen die am arbeitsintensivsten sind wissen die wenigsten seiner Kunden.
Wie viele seiner Kollegen die als Versicherungsmakler  mit Erlaubnis nach Par. 34 d Abs. 1 GewO arbeiten verzichtet auch Finanzfachwirt Stefan Plenk zum Wohle seiner Kunden seit seinem Wechsel vom Generalagenten einer damals sehr angesehenen deutschen Versicherungsgesellschaft hin zum Versicherungsmakler auf jegliche Abschlußprovision in den Bereichen SUHK. Im Bereich Kfz-Versicherung (siehe hier den Blogbeitrag http://stefan-plenk.blogspot.de/2014/10/die-rechner-von-check-24-jetzt-auch-auf.html ) sowie in den Bereichen Haftpflichtversicherung (angefangen von der kl. Hundehalterhaftpflicht für den Liebling von Tante Frieda bis hin zu hochkomplexen Betriebshaftpflichtversicherungen weltweit agierender Konzerne), Unfallversicherungen (vom Baby bis zum Profisportler) und allen Arten von Sachversicherungen ( dazu gehört die Hausratversicherung genauso wie die Gebäudeversicherung und alle Arten von Inhaltsversicherungen oder Technikversicherungen) erhält Stefan Plenk keine Abschlußprovision. Auch für die Vermittlung von Rechtsschutzversicherungen (hier geht im Frühjahr noch eine Webseite mit einem ganz besonderen Service ans Netz - als Abonnent des Blogs erfahren Sie sofort davon) erhält Stefan Plenk keine Abschlußprovision.
Was heißt das nun für die Mandanten? Die Kunden von Versicherungsmakler Stefan Plenk können sicher sein,  daß bei der Auswahl der Gesellschaften rein die Qualität und die Leistung im Vordergrund stehen, natürlich sollte der Preis dazupassen. Es werden keine unsinnigen Zusatzversicherungen oder Bündelverträge vermittelt wo Ihnen als Kunden dann ein Märchen von besonderen Konditionen oder Sonderrabatten erzählt wird. Es gibt ausschließlich Prämien bei denen alles an Rabatten (rechnen Banken oder gebundene Versicherungsvertreter die eigentlich vorher drauf??) schon berücksichtigt ist.
Zudem gibt es auch keine mehrjährigen Laufzeiten die einen Kunden unnötig lange an eine Versicherungsgesellschaft binden. Es gibt mittlerweile eine ganze Reihe von Versicherungsgesellschaften bei denen der Kunde oder der Versicherungsmakler in seinem Auftrag einen Versicherungsvertrag jeden Monat kündigen kann. Das was heute bei der überwiegenden Anzahl von Dienstleistern im Internet üblich ist führen auch endlich Versicherungsgesellschaften ein.

Nach Einschätzung von Finanzfachwirt (FH) Stefan Plenk ist es existenziell wichtig für den heutigen Kunden der eine Versicherung sucht ganz gleich ob im Internet oder in einem persönlichen Termin den Status seines Beraters genau zu kennen. Das ist immer schwieriger da heute selbst die Presse und selbsternannte Verbraucherschützer die Unterschiede zwischen einem Versicherungsmakler, einem Mehrfachagenten, einem Versicherungsvertreter und einem Versicherungsberater einer beliebigen Bank nicht kennen und bewußt oder aus Unwissen nicht genau trennen. Stefan Plenk weist hier auf die Seite www.vermittlerregister.info hin wo der Kunde ganz schnell feststellen kann, daß u.U. der Versicherungsberater einer Bank oder eines Strukturvertriebes oder auch die Bank selbst nur ein gebundener Versicherungsvertreter ist und daher nur auf einen einzigen Anbieter zugreifen kann und darf.
Während einzig und allein der Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach Par. 34 Abs. 1 GewO vom Gesetz her ausschließlich dem Kunden gegenüber verpflichtet ist und als Unternehmer eine ganz eigene Verantwortung hat steht bei allen anderen Vertrieben der Geschäftsplan und natürlich die Verpflichtung gegenüber seines Arbeitgebers im Vordergrund. Diese Vertriebswege arbeiten dann auch auf Basis von Abschlußprovisionen. Nur durch diese Maßnahmen sind die Mitarbeiter lenkbar. Anders der Versicherungsmakler, er überlebt nur wenn ihm nachhaltig der Kunde am Herzen liegt. Natürlich erleichtert ihm sein Unabhängigkeitsstatus etwas die viel intensivere Arbeit bei der Wahl des richtigen Anbieters. Er kann i.d.R. auf alle marktrelevanten Anbieter zugreifen. Versicherungsgesellschaften die sich der Maklerschaft verschließen und ihre hauseigenen Vertriebe versuchen abzuschotten gibt es auch, diese sind aber unter der Vielzahl der qualifizierten Anbieter getrost zu vernachlässigen.
Zu guter letzt muss natürlich noch die kleine Anzahl vereidigter Versicherungsberater erwähnt werden die auf Honorarbasis arbeitet.
Stefan Plenk denkt, dass es die so vollmundig angekündigten reinen Nettotarife die völlig ohne Kosten auskommen sollen in einer freien Wirtschaft nicht geben kann.
Hierzu sowie zur Abschottung und auch zum Thema Abschlußprovision im Bereich der Personenversicherung mehr in einem weiteren Blogbeitrag.

Mehr zu Finanzfachwirt Stefan Plenk  unter
www.stefan-plenk.de

Dienstag, 2. Dezember 2014

So geht Zahnversicherung

So-geht-Zahnversicherung.de

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zur Berechnung und zu den Tabellen für Erwachsene und speziell für Kinder incl. Kieferorthopädie

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Stefan Plenk
Königsseer Str. 3
83471 Berchtesgaden
Tel.: 08652-964970
www.stefan-plenk.de

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Dienstag, 21. Oktober 2014

Die Rechner von Check 24 jetzt auch auf den Websites von Versicherungsmakler Stefan Plenk in Berchtesgaden

An den Jahreswechsel werden wir ja alle bereits nach den Sommerferien erinnert wenn die ersten Weihnachtsmänner in den Supermärkten stehen. Also ich habe meine Schokohasen noch nicht vertilgt...Wie geht es Euch?
Weiter geht es mit dem Run auf die vermeintlich immer billiger werdenden Autoversicherungen. Nur billig ist anscheinend gut - ich kann Ihnen als Versicherungsmakler nur sagen: DAS STIMMT NICHT!




Nur ein kleines Beispiel: Marderbiss; die eine Versicherung zahlt natürlich den zerbissenen Schlauch oder das Kabel, aber stellen Sie sich vor eine andere Versicherung zahlt mal eben auch den daraus resultierenden Motorschaden. Zusammengefasst zahlt die eine 25,-€ und die andere Versicherung mehrere Hundert oder Tausend Euro.
Wieviel ist Ihnen so ein Leistungsunterschied wert??
Beachten Sie bitte unbedingt die Leistungsunterschiede und lassen Sie sich nicht von ein paar Euro Ersparnis blenden.

Hier der KFZ-Rechner von Check24:

Sie haben ein Motorrad? Dann gibt es hier  einen anderen Rechner.

Viel Spass damit

Betreiber des Internetangebots:

Finanzfachwirt (FH) Stefan Plenk
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Freitag, 17. Oktober 2014

Sehr kurzweiliger Abend rund um das Thema Nachfolgeplanung...oder "was Sie verpasst haben"

Was Sie verpasst haben:
 
  • Eine sehr aufgeschlossene Referentin:
  •  
  • Frau Heike Albrecht, Inhaberin der HA Berliner Nachfolgeplanung
  •  
  • Ein mit vielen guten und realistischen Beispielen untermalter Vortrag.
  •  
  • Viele interessante Fragen der Teilnehmer die alle beantwortet wurden.
  •  
  • Die größten Irrtümer und Fehler rund um die Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, gr. und kl. Bankvollmacht, Testament und Nachfolgeregelungen 

  • Interessante Gespräche vor und nach der Veranstaltung und vieles mehr...
  •  
  • Ein Thema das jeden Menschen angeht.


Verpasst haben Sie auch eine kostenlose Erstberatung von mind. 2 Stunden zum Thema.



Wer möchte nicht sein Vermögen und Lebenswerk für sich und seine Familie sichern?
Entscheidungen und Regelungen, die letztlich über das eigene Leben hinaus den gewünschten Bestand haben, lassen sich bei größeren Vermögen kaum mit einem „Berliner Testament“ treffen. Hätten Sie es gewusst?


Danke an die interessierten Teilnehmer die sich vorab entscheiden etwas zu unternehmen und sich selbst und ihren Nachkommen und der Familie viele Sorgen und Leid ersparen.


Wir bieten Ihnen mit Hilfe der HA Berliner Nachfolgeregelung

  • eine individuelle Nachfolgeberatung;
  • eine steuerliche Beratung, auf Wunsch in Kooperation mit Ihrem Steuerberater und Rechtsbeistand;
  • die Anpassung und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen;
  • die Gestaltung eines Ehe- und Erbvertrages;
  • die Formulierung bzw. Anpassung Ihres Testamentes;
  • Erstellung von Patientenverfügungen sowie Vorsorgevollmachten.
Hinweis: Alle Leistungen werden im Ergebnis von spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern erbracht.






Finanzfachwirt (FH) Stefan Plenk
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Donnerstag, 31. Juli 2014

Werte bewahren vs. Werte und Familienvermögen in fremde Hände geben.

Sind Sie auch zu jung für Testament, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?

Beispiel 1 oder warum die Leistung einer Unfallversicherung doch nicht zur Verfügung steht:




Beispiel 2: Welche finanziellen Folgen es haben kann, wenn das Betreuungsgericht SIE, als Ehepartner, als amtlich bestellten Betreuer einsetzt, können Sie sich hier anschauen:
(Kopfschütteln ist bis zum Schluss garantiert!)









Damit Ihnen das so nicht passiert, bieten wir ab sofort eine bedeutende Erweiterung unserer Dienstleistung an:


"Unabhängige Erbschafts- und Nachfolgeplanung"




Die Nachfrageintensität aus Ihren Reihen steigt exponentiell und wir werden im Sinne


der nachfolgenden Fragen für vermögende Privatkunden und Unternehmer konzeptionell in


diesem Bereich ein entsprechendes Beratungsangebot offerieren.


Dabei geht es vordergründig darum,




· Vermögen gerecht zu verteilen


· den Ehegatten bzw. Lebenspartner und Kinder finanziell abzusichern


· den Familienfrieden zu wahren


· Steuern zu sparen


· langjährige Erbauseinandersetzungen zu vermeiden


· Rechtssicherheit zu schaffen


· Streit unter den Nachfolgern zu vermeiden


· Einkommens- und Erbschaftssteuern zu sparen


· langjährige Erbauseinandersetzungen zu vermeiden

. usw.




Gemeinsam mit der HA Berliner Nachfolgeplanung GmbH, vertreten durch die


Geschäftsführerin, Frau Heike Albrecht, werden wir Ihnen diese Expertise anbieten.


Frau Albrecht als ausgewiesene Expertin und Certified Estate Planner (CEP) bietet eine


synergetisch orientierte Nachfolge- und Erbschaftsplanung an, die dann vom Notar


Ihrer Wahl umgesetzt werden kann. Eine aus unserer Sicht ideale Form, die unseren


Qualitätsaspekten komplett entspricht.




Einen ersten Eindruck über diese grundlegende Thematik offerieren wir


am

NEUER TERMIN nach dem durchschlagenden Erfolg

9.12.2014 um 19.00 Uhr (Einlass 18:30 Uhr)

Einheitlicher Eintrittspreis (incl. Geschäfts- oder/und Lebenspartner)

99,-€
(incl. individueller Erstberatung, damit es nicht ein Vortrag von vielen bleibt!)


Ort:
Hotel Edelweiss 
83471 Berchtesgaden




Frau Albrecht wird dann im Rahmen eines Vortrages die Rahmenbedingungen und


Hintergründe dieses aus unserer Sicht sehr bedeutenden Themas durchleuchten.


Wir freuen uns auf Sie!


Reservierungen bitte ausschließlich über


Finanzfachwirt (FH)
Stefan Plenk
Königsseer Str. 3
83471 Berchtesgaden

Telefon: 08652-964970
Telefax: 08652-964971
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Freundliche Grüße







Dienstag, 13. Mai 2014

Die Reitkappe – gut behütet, gut versichert



Das ist der Inbegriff von Freiheit: Ein Galopp den endlosen Strand entlang, die Reiterin sitzt geschmeidig auf dem dahinrasenden Pferd, ihre langen Haare wehen im Wind…. Die Haare? Klar, zu dem Traumbild passt kein Sturzhelm. In der reiterlichen Wirklichkeit jedoch kann die Kappe schlimme Folgen vermeiden – ein Viertel aller Reitunfälle führt zu Kopfverletzungen, sagt die Statistik. Daher kann es passieren, dass bei einem Unfall aus Leichtsinn die Versicherung eine Mitschuld geltend macht. „Manche Versicherungen schließen auch beim Reiten ohne Zaumzeug die Leistung aus", weiß Versicherungsmakler Stefan Plenk. „Wir vermeiden nach Möglichkeit diese Einschränkung, aber es lohnt sich, die Bedingungen der eigenen Tierhalter-Haftpflicht mal durchzusehen."


Zur Erinnerung: Die Haftpflichtversicherung, die jeder Pferdebesitzer abschließen sollte, ersetzt Schäden, die das Pferd Dritten zufügt. Von der Beule am Auto des Stallbesitzers bis zum Unfall der Freundin, der man das Pferd ausgeliehen hat – die Haftpflicht übernimmt die Schäden, für die sonst der Tierhalter gerade stehen müsste. Aber: Wenn die Freundin nun stürzt und eine schwere Kopfverletzung erleidet, die durch eine Kappe hätte verhindert werden können, würde die Versicherung nur einen Teil der Kosten übernehmen. „Bei Reiten mit Halfter oder ohne Sattel ist die Sache nicht so eindeutig", meint der Versicherungsexperte Plenk. „Aber auch da würde ich dazu raten, keine unnötigen Risiken einzugehen. Wir haben viele Fälle auf dem Tisch, wo das vermeintlich brave, alte Pony dann eben doch unkontrollierbar durchgegangen ist."

Besonders streng wird die Haftung übrigens bei Reitlehrern gesehen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Ein Reitlehrer hat dem Schüler gegenüber ein überlegenes Wissen. Er hat daher Obhutspflichten – und die schließen ein, dass er seine Schüler nur mit Reithelm auf’s Pferd lässt. Das gilt doppelt bei unerfahrenen Rei-tern oder Kindern. „Geschieht ein Unfall und stehen die Verletzungen im Zusammenhang mit der fehlenden Kappe, wird die Versicherung natürlich für die Schäden des Verunglückten aufkommen", erklärt Stefan Plenk. „Aber sie wird vom Reitlehrer die Kosten zurück verlangen." Dann könnte ihm lebenslang nur ein Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze übrig bleiben.

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