Dienstag, 29. Oktober 2013

Zahnversicherung - So geht das 2016

So geht Zahnversicherung 2015 / 2016


Hier finden Sie das Orginal
Die Waizmanntabelle von Dipl.-Kfm. Hans Waizmann
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Stefan Plenk
Königsseer Str. 3
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Tel.: 08652-964970
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Freitag, 25. Oktober 2013

Wir machen's einfach: betriebliche Altersvorsorge mit Canada Life



Das richtige Werkzeug für die betriebliche Altersvorsorge
Ob Schreiner, Mechaniker oder Vermittler – in jedem Beruf werden spezielle Werkzeuge benötigt, um richtig arbeiten zu können. Auch die betriebliche Altersversorgung macht hier keine Ausnahme.
Wir richten die Beratung so ein, dass sie zu Ihrem Betrieb passt. Wir sorgen vor allem für Flexibilität und über unser Netzwerk für Rechtssicherheit.

Kennen Sie Opting Out?

In der bAV-Beratung ist die konkrete Umsetzung eine der schwierigsten Aufgaben überhaupt. Viele Arbeitnehmer zögern aus unterschiedlichen Gründen, eine betriebliche Altersversorgung  als Ergänzung zur gesetzlichen Rente für sich zu nutzen. Hier kann eine Regelung, die bereits im Arbeitsvertrag die Nutzung einer bAV mit einschließt, eine sinnvolle  Möglichkeit zur automatisierten Umsetzung einer betrieblichen Altersversorgung sein.

Jedoch ist dieser Ansatz – im Vergleich zu anderen Umsetzungsformen – in Deutschland noch wenig verbreitet. Damit Sie als Arbeitgeber die Vorteile von Opting Out besser erfassen können, haben wir ein umfangreiches Paket mit verschiedenen Dokumenten für Sie zusammengestellt. Hierzu zählen beispielsweise ein Muster für eine Checkliste, mit deren Hilfe der Ablauf für die Einführung eines Opting Out-Modells schrittweise umgesetzt werden kann.

Mehr Infos gibt es bei

Finanzfachwirt (FH) Stefan Plenk
Stefan Plenk
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Telefon: 08652-964970
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Mittwoch, 24. Juli 2013

Sichern Sie Ihre Konsumfähigkeit im Alter: Alles was Sie über die Entgeldumwandlung in der Be...

Sichern Sie Ihre Konsumfähigkeit im Alter: Alles was Sie über die Entgeldumwandlung in der Be...: Basiswissen Entgeltumwandlung Betriebsrente lt. Swiss Life AG für (fast) alle möglich. Zuerst die gute Nachricht: Immer mehr Men...

Alles was Sie über die Entgeldumwandlung in der Betrieblichen Altersvorsorge wissen sollten und mehr...

Basiswissen Entgeltumwandlung

 
Wordle: BAV

Betriebsrente lt. Swiss Life AG für (fast) alle möglich.

Zuerst die gute Nachricht: Immer mehr Menschen werden im Alter eine Betriebsrente beziehen. Rund zwei Drittel aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten verfügen über eine Betriebsrentenanwartschaft.

Doch anders betrachtet, verzichtet damit immer noch gut ein Drittel aller Berechtigten auf die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung. Woran das liegt? Vermutlich halten viele Arbeitnehmer eine Betriebsrente für eine freiwillige Leistung ihres Chefs. Oder sie fürchten, dass sie ihren Vertrag nicht fortführen können, wenn sie in ein anderes Unternehmen wechseln.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick:

  • Bei einer Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttolohns bzw. Bruttogehalts, um dafür später eine Betriebsrente zu erhalten.
  • Der Arbeitnehmer zahlt so weniger Steuern und Sozialabgaben.
  • Der Arbeitgeber muss sich an der Finanzierung nicht beteiligen, es sei denn, im Tarifvertrag wurde dies ausdrücklich festgelegt.
  • Auch bei einem Jobwechsel, selbst nach nur kurzer Einzahlungsdauer, bleiben dem Arbeitnehmer die bis zum Ausscheiden erreichten Leistungen erhalten.

Wie viel Entgelt kann pro Jahr umgewandelt werden?

Die Höchstsumme steigt in der Regel jährlich an. Im Jahr 2013 können Arbeitnehmer für 2.784 Euro Steuern und Sozialabgaben sparen. Wer über keine weitere betriebliche Altersversorgung verfügt, kann sogar 1.800 Euro mehr, also insgesamt 4.584 Euro, umwandeln.

Vorteile für Arbeitnehmer

Was für diese betriebliche Altersvorsorge spricht.

Welche Vorteile bietet eine Entgeltumwandlung gegenüber anderen Vorsorgemodellen?

  • Während der Berufstätigkeit können Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben sparen. Erhält ein Ruheständler dann seine Betriebsrente, muss er diese Einnahmen zwar ebenfalls versteuern. Da man jedoch in der Regel als Rentner über weniger zu versteuerndes Einkommen verfügt, lohnt sich diese sogenannte nachgelagerte Besteuerung in den meisten Fällen.
  • Die Entgeltumwandlung stellt keine Konkurrenz zu anderen Vorsorgelösungen dar. Arbeitnehmer können beispielsweise zusätzlich die Förderung einer Riester-Rente nutzen.

Gefördert, rentabel und unverfallbar - Argumente für die Entgeltumwandlung


Die Entgeltumwandlung ist eine lohnende Investition.

Rechenbeispiel: Ein Arbeitnehmer mit Steuerklasse I hat ein monatliches Bruttogehalt von 2.000 Euro. Er verwendet davon jeden Monat 200 Euro für die Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung. Effektiv muss er für seine Altersvorsorge jedoch nur 105 Euro netto aufwenden.

Sie wollen wissen wie sich das für Sie rechnet? Fordern Sie Ihre persönliche Berechnung an bei Finanzfachwirt (FH) Stefan Plenk, Ihrem unabhängigen Experten für die Betriebliche Altersvorsorge.

FAQs

Entgeltumwandlung: Hintergründe und Details.

Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Entgeltumwandlung?

Seit Januar 2002 müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten die Möglichkeit geben, einen Teil ihres Lohns oder Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge zu investieren. Dies bedeutet nicht, dass sie sich an der Finanzierung der Betriebsrente beteiligen müssen.

Die erweiterten Möglichkeiten der Arbeitnehmer werden durch eine Vorschrift geregelt, die zum 1. Januar 2002 in das Betriebsrentengesetz (Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung – BetrAVG) eingefügt wurde. Der entsprechende Passus ist in § 1a Abs. 1 BetrAG nachzulesen.

Doch aufgepasst: Eine Entgeltumwandlung können Mitarbeiter nur für Zahlungen im Rahmen des ersten Dienstverhältnisses durchführen, nicht aber für einen Nebenjob (Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse VI). Bestehen allerdings 2 Jobs auf 450,-€-Basis ist es schon möglich eine BAV zu nutzen. Sie wollen wissen wie sich das für Sie rechnet? Fordern Sie Ihre persönliche Berechnung an bei Finanzfachwirt (FH) Stefan Plenk, Ihrem unabhängigen Experten für die Betriebliche Altersvorsorge.

Muss sich der Chef an den Beiträgen beteiligen?

Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ein Teil seiner künftigen Entgeltansprüche für seine betriebliche Altersversorgung verwendet wird. An der Finanzierung der Betriebsrente muss sich der Chef jedoch nicht beteiligen. Ausnahme: Die Tarifparteien haben einen Zuschuss ausdrücklich vorgesehen.

Welche Art von Zahlungen können Arbeitnehmer umwandeln?

Teile des künftigen Gehalts, Sonderzahlungen (wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld), vermögenswirksame Leistungen oder Gehaltserhöhungen können umgewandelt werden. Damit sind sowohl einmalige Leistungen als auch laufendes Entgelt geeignet – bei letzterem kann der Arbeitgeber jedoch verlangen, dass während eines Kalenderjahrs monatlich gleichbleibende Beiträge angelegt werden.

Wie viel Entgelt kann höchstens im Jahr umgewandelt werden?

Der Anspruch ist auf 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West pro Jahr begrenzt. Im Jahr 2013 beträgt dieser Wert 69.600 Euro, somit können 2.784 Euro umgewandelt werden.

Zusätzlich können 1.800 Euro steuerfrei eingebracht werden, sofern der Arbeitgeber die Versorgungszusage ab dem 1. Januar 2005 erteilt hat und der Arbeitnehmer nicht die Pauschalbesteuerung im Rahmen des § 40b EStG für eine ältere, bis 2004 abgeschlossene Betriebsrente ausnutzt.

Was passiert, wenn der Arbeitnehmer den Job wechselt oder eine berufliche Pause einlegt?

Die Anwartschaften auf eine Betriebsrente, die durch Entgeltumwandlung finanziert wurden, sind sofort unverfallbar. Dies heißt: Auch bei einem Jobwechsel nach nur kurzer Einzahlungsdauer bleiben dem Arbeitnehmer die bis zum Ausscheiden erreichten Leistungen erhalten.

Scheidet der Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus oder erhält er im bestehenden Arbeitsverhältnis – zum Beispiel während einer Elternzeit – keine Bezüge, kann er die Alterssicherung mit eigenen Beiträgen fortführen oder beitragsfrei stellen.

Wie ist das Verhältnis von Tarifvertrag und Recht auf Entgeltumwandlung?

Das Recht auf Entgeltumwandlung ist dem Tarifvorrang untergeordnet. Dies bedeutet: Tariflohn darf nur dann umgewandelt werden, wenn der gültige Tarifvertrag dies ausdrücklich vorsieht. Ausnahme: Außertarifliche Sonderzahlungen sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Über welchen bAV-Durchführungsweg wird die Entgeltumwandlung organisiert?

Wird bereits eine betriebliche Altersversorgung über eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds abgewickelt, können diese Wege auch für die Entgeltumwandlung genutzt werden. Falls der Arbeitgeber sich nicht auf einen Durchführungsweg festlegen will, muss er eine Direktversicherung anbieten.

Gibt es bei der Entgeltumwandlung auch fondsgebundene Varianten?

Ja. Wer will, kann bei der Entgeltumwandlung nicht nur Steuern und Sozialabgaben sparen, sondern auch auf die positive Entwicklung der Märkte setzen. Mit den sogenannten Variable Annuities können bei einigen Anbietern zudem bereits Rentenversicherungen der neuesten Generation für die Entgeltumwandlung genutzt werden.

Der Chef entscheidet

Unabhängig davon, ob sich der Arbeitgeber am Aufbau einer Betriebsrente finanziell beteiligt oder ob sein Arbeitnehmer allein die Beiträge für die Entgeltumwandlung erbringt, bestimmt der Chef den Durchführungsweg und wählt auch den Versicherer aus.

Hintergrund: Der Arbeitgeber haftet für die Erfüllung der von ihm gegebenen Zusage. Daher liegt die Entscheidung der Vorgehensweise einzig in seinem Ermessen.
Gerne führen wir die Gespräche mit Ihrem Arbeitgeber.

Entgeltumwandlung statt Gehaltserhöhung?

Vorteile für beide Seiten.

Wie schon mehrmals betont, müssen sich Arbeitgeber finanziell nicht an den Beiträgen zur Entgeltumwandlung beteiligen. Dennoch sollte sich jeder Chef überlegen, ob er seine Mitarbeiter nicht von der betrieblichen Altersvorsorge überzeugen sollte und dafür auch einen freiwilligen Zuschuss leisten möchte.

Denn eine Entgeltumwandlung ist für beide Seiten lukrativer als eine Erhöhung von (Brutto-)Lohn oder Gehalt: Der Arbeitgeber spart Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 20 % des Arbeitnehmerbeitrags. Mit einem Zuschuss – z. B. in Höhe von 10 % des Umwandlungsbetrags – würde er die Hälfte seiner Ersparnis an seine Mitarbeiter weitergeben. Vor diesem Hintergrund ist ein Zuschuss vom Arbeitgeber nun doch fast zur Pflicht geworden.

Und zum Abschluss unser Tipp:
Beschenken Sie sich doch einmal selbst! Jeden Tag ist irgendwie Weihnachten.

Bei der Entgeltumwandlung wird ein bestimmter Betrag des Brutto-Einkommens direkt in einen Altersvorsorgevertrag investiert. Gerade das Weihnachtsgeld (oder ein Teil davon) eignet sich zum Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge.

Der Grund: Normalerweise unterliegt die Gratifikation im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung voll der Steuer- und Sozialversicherungspflicht. So bleibt dem Arbeitnehmer netto oft nicht einmal die Hälfte des Weihnachtsgelds. Wird es zur Entgeltumwandlung herangezogen, fließt es steuer- und sozialabgabenfrei – und damit zu 100 % – in die betriebliche Altersversorgung ein. 

Eine Chance, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten!

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Finanzfachwirt (FH) Stefan Plenk
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Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV:
Stefan Plenk (Anschrift wie oben)
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Inhaber und Geschäftsführer: Stefan Plenk Finanzfachwirt (FH)
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Die Erlaubnis wurde von der IHK für München und Oberbayern Balanstraße 55-59 81541 München erteilt.
Die Erlaubnis nach § 34 c GewO wurde  durch das Landratsamt Berchtesgadener Land; 83435 Bad Reichenhall erteilt.
Mitglied der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern Balanstraße 55-59 81541 München
Berufsbezeichnung: Versicherungsmakler; Bundesrepublik Deutschland
Die Erlaubnis nach § 34 f Abs 1 S.1 GewO wurde von der IHK München erteilt.
Registrierungsnummer D-F-155-C1N6-88 im Finanzanlagenvermittlerregister gem § 11 a Abs. 1 GewO.

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Dienstag, 2. Juli 2013

•Swiss Life überzeugt mit günstigem Ausbildungstarif "BU 4u" für junge Leute und einer lebenslangen BU-Rente im Pflegefall für Kunden aller Altersstufen.

  • Swiss Life überzeugt mit günstigem Ausbildungstarif "BU 4u" für junge Leute und einer lebenslangen BU-Rente im Pflegefall für Kunden aller Altersstufen.
  • Berufsunfähigkeitsvorsorge

  • Die deutsche Niederlassung von Swiss Life ist seit vielen Jahren ein leistungsstarker Partner für die Absicherung von Berufsunfähigkeitsrisiken bei Auszubildenden und Studenten. Nun hat das Unternehmen die Zielgruppe um Schüler erweitert und einen speziellen Ausbildungstarif entwickelt: Mit der "BU 4U" ist man sogar dann abgesichert, wenn man ohne Beruf berufsunfähig wird, also Schule, Ausbildung oder Studium aus gesundheitlichen Gründen nicht beenden kann. Eine weitere innovative Vorsorgevariante aus der Produktwerkstatt des Münchner Lebensversicherers ist die ergänzend wählbare "care"-Option. Wird der Versicherte während der Vertragslaufzeit pflegebedürftig, zahlt Swiss Life die Berufsunfähigkeitsrente einfach lebenslang weiter. Erstmals geht der Versicherungsschutz – und damit auch der Beratungsansatz für den Vermittler – über das Vertragsende der Berufsunfähigkeitsversicherung hinaus.

  •  
  • Lebensbegleitendes BU-Konzept Dazu Thomas A. Fornol, Chief Market Officer Insurance bei der deutschen Niederlassung von Swiss Life: „Der Begriff ‚lebensbegleitend‘ wird in der Assekuranz manchmal ein wenig überstrapaziert, doch bei unserer ‚BU 4U‘ trifft dieses Attribut absolut ins Schwarze. Unser Konzept bietet jungen Menschen in Ausbildung sogenannte „Umstufungsgarantien“, die zu Prämienbesserstellungen führen, sobald bestimmte Ausbildungsabschnitte erfolgreich beendet wurden. Ein Auszubildender in einem Handwerksberuf, der sich beispielsweise nach Abschluss der Ausbildung für ein Ingenieurstudium entscheidet, kann um bis zu zwei Berufsgruppen günstiger eingestuft werden – obwohl unsere Auszubildendenbeiträge bereits zu den preisgünstigsten im Marktvergleich gehören. Die Nachversicherungsgarantien ermöglichen zudem die Verdopplung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Gewohnt hohe Bedingungsqualität bei Swiss Life Der „BU 4U“-Tarif zeigt seine Qualität im Bedingungswerk. „Angenommen, ein 15-jähriger Schüler wird im Urlaub schwer verletzt und kann anschließend weder das Abitur machen noch wie geplant studieren. Als Kunde von Swiss Life bekäme der Versicherte dann bis zu 1.000 Euro Berufsunfähigkeitsrente im Monat, da wir Berufsunfähigkeit großzügig definieren und darunter auch eine Schul-, Ausbildungs- bzw. Studierunfähigkeit verstehen“, erklärt Fornol. „Studenten können für diesen Fall übrigens eine Berufsunfähigkeitsrente bis zu 1.250 Euro versichern.“

    Praktisch unverzichtbar für jeden Kunden: der Pflegebaustein „care“-Option „Aus gutem Grund gehört die Absicherung des Erwerbseinkommens gegen das Berufsunfähigkeitsrisiko mittlerweile zum Pflichtprogramm einer guten Vorsorgeberatung“, findet Fornol. „Auch das Schadenpotenzial bei Pflegebedürftigkeit ist beträchtlich und hat je nach Dauer ein vergleichbares finanzielles Ausmaß wie bei einer Berufsunfähigkeit. Die Beratung zum Pflegefallrisiko sollte daher genauso zum Standardrepertoire eines Vermittlers gehören“, fordert Fornol. Wer bereits berufsunfähig ist, hat in der Regel keine weiteren Einnahmen, um zusätzlich Rücklagen für den Pflegefall zu bilden. „Deshalb haben wir unseren BU-Vorsorgeansatz um den Pflegebaustein ‚care‘-Option erweitert, der für junge Leute und Berufserfahrene gleichermaßen sinnvoll ist“, erklärt Fornol. „Wird die versicherte Person bis zum Ende der Versicherungsdauer der Berufsunfähigkeitsversicherung pflegebedürftig, geht die BU-Rente nahtlos in eine lebenslange Pflegerente über.“ So will Swiss Life junge Menschen an das Pflegethema heranführen und den Maklern und Vermittlern gleichzeitig den Weg für die Beratung hinsichtlich einer vollwertigen Pflegeabsicherung ebnen.

    Die neuen Produktfeatures stehen auch Arbeitnehmern aus den Branchen des Versorgungswerks MetallRente offen, ebenso den Kindern von allen Berufstätigen, die bereits bei MetallRente versichert sind.
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  • Donnerstag, 27. Juni 2013

    LADYLIKE Diagnose Krebs-Schutzbrief

    LADYLIKE Diagnose Krebs-Schutzbrief

    Die Fakten

    Brustkrebs ist die häufigste Krebsneuerkrankung in Europa.
    Jährlich erkranken über 204.000 Frauen erstmals an Krebs.
    In Deutschland gibt es derzeit etwa 1,4 Mio. Personen, bei denen die Krebsfeststellung in den letzten 5 Jahren erfolgte, etwa die Hälfte davon sind Frauen.
    Die operative Behandlung frauenspezifischer Krebserkrankungen hat oftmals gravierende Folgen (z. B. Entfernung der Brust oder der Gebärmutter) und zusätzlich zum seelischen Kummer kommt oftmals die finanzielle Belastung durch Arbeitsunfähigkeit bzw. hohe Behandlungskosten hinzu.

    Rechner


    Häufig stehen die betroffenen Frauen vor folgenden Problemen:

    Ist die Miete zahlbar/das Haus tragbar?
    Was ist mit Krediten oder Versicherungsbeiträgen?
    Was mache ich bei Arbeitslosigkeit oder -unfähigkeit?
    Kommen weitere finanzielle Engpässe auf mich zu?
    Ich möchte alternative Heilmethoden ausprobieren, doch meine gesetzliche Krankenversicherung kommt nicht für die Kosten auf.
    Kann ich mir den Spezialisten meines Vertrauens für meine Brust-OP leisten?
    Ich brauche eine Auszeit/einen Erholungsurlaub, um meinen Kopf freizubekommen.
    Wer kümmert sich um meine Kinder, wenn ich Zeit für mich benötige?
    Wie soll ich mich bei all den Sorgen auf meine Genesung konzentrieren?

    Der Schutzbrief

    Bei uns versicherte Krebserkrankungen bei Frauen
    Mammakarzinom (Brustkrebs)
    Tubenkarzinom (Eileiterkrebs)
    Zervixkarzinom (Gebärmutterhalskrebs)
    Vulvakarzinom (Schamlippenkrebs)
    Ovarialkarzinom (Eierstockkrebs)
    Uteruskarzinom (Gebärmutterkrebs)
    Vaginalkarzinom (Scheidenkrebs)
    Plazentakarzinom

    Die Leistung

    Wird bei Ihnen erstmals eine der oben genannten frauenspezifischen Krebserkrankungen durch einen histologischen Befund eines Facharztes diagnostiziert, so zahlen wir einmalig

    das vereinbarte Diagnosegeld...

    ... für die besten Überlebenschancen.

    Wählen Sie für Ihre Operation den Spezialisten Ihres Vertrauens aus, probieren Sie innovative Medikamente, alternative Heilmethoden oder fernöstliche Medizin. Investieren Sie unser Diagnosegeld in Ihre bestmögliche medizinische Versorgung!

    ... um wieder eine attraktive Frau zu werden.

    Die erfolgreiche Behandlung von Krebs verursacht in den meisten Fällen sichtbare Nebenwirkungen oder auch gravierende körperliche Veränderungen: Eine aggressive Chemotherapie bedingt den Ausfall von Haaren und Wimpern und es fällt vielen Betroffenen schwer, sich nach einer Brustentfernung weiter als vollwertige Frau zu sehen. Nicht alle Kosten für Operationen, z. B. für kosmetische & ästhetische Eingriffe nach der Behandlung werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen!

    ... als „Familienschutzbrief“ oder um finanzielle Engpässe aufzufangen.

    Um wieder vollkommen gesund zu werden, brauchen Sie vor allem die nötige Ruhe. Damit Sie sich ganz auf sich konzentrieren und sich erholen können, ist es wichtig, z. B. die Versorgung Ihrer Familie zu gewährleisten oder Ihr Einkommen stabil zu halten. Die Primärtherapie dauert oftmals länger als die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers sowie das Krankengeld von der Krankenkasse ausreichen. Mit dem Diagnosegeld der Würzburger Versicherungs-AG können Sie die Lücken füllen, die z. B. ein Gehaltseinbruch mit sich bringt. Oder Sie verwenden es für die Betreuung Ihrer Kinder oder des Haushaltes.

    Rechnen Sie jetzt selbst

    Rechner und Onlineabschluss


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    Sichern Sie sich heute Ihren Schutz und sorgen Sie vor! Für die Absicherung Ihrer individuellen Lebensumstände bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Auswahl zwischen zwei alternativen Versicherungssummen für das Diagnosegeld in Höhe von 25.000,- EUR bzw. 50.000,- EUR.
    Die Angst vor dieser Krankheit
    können wir Ihnen nicht nehmen
     
    – aber die finanziellen Sorgen.
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    Mittwoch, 8. Mai 2013

    Mittelstand: Schwere Erkrankungen bedrohen Unternehmenszukunft


    Wenn ein Mitarbeiter in einer Schlüsselposition erkrankt, kann das für die Firma weitreichende Konsequenzen haben. Denn Arbeitsausfall und Personalsuche kommen viele Unternehmen teuer zu stehen. Gegen dieses finanzielle Risiko lässt sich vorsorgen.

     

    Jährlich erkranken in Deutschland rund 470.000 Menschen an Krebs, 250.000 erleiden einen Herzinfarkt und über 270.000 einen Schlaganfall.[1] Ein derartiger Schicksalsschlag kann folgenreich sein, und zwar nicht nur für die Betroffenen. Denn wenn diese zum Beispiel zuvor als so genannte Keyperson eine berufliche Schlüsselposition belegten, fehlen am Arbeitsplatz ihr firmenspezifisches Know-how und ihre Erfahrung – von der Leitung der laufenden Projekte ganz zu schweigen. Diese Lücke kann sich für das Unternehmen schnell in Gewinneinbußen niederschlagen. Gutes Geld kostet auch die professionelle Suche nach neuem Personal. Berufsunfähigkeit bzw. ein längerer krankheitsbedingter Ausfall eines Geschäftsführers stellen zudem ein zunehmendes Insolvenzrisiko für typische mittelständische Unternehmen dar.


    Schwere Krankheiten können jeden treffen
    Viele der neu erkrankten Krebs-, Herzinfarkt- und Schlaganfallpatienten sind unter 40 und stehen noch mitten im Berufsleben. Auch vor diesem Hintergrund ist es für Firmen sinnvoll, sich gegen das finanzielle Risiko durch die Erkrankung von Personen in Schlüsselpositionen zu versichern. Eine Möglichkeit ist eine sog. Keyperson-Absicherung. Eine Keyperson-Absicherung hilft, die Gefahr wirtschaftlicher Einbußen zu minimieren. Dabei kann die Versicherung sowohl für einen Arbeitnehmer als auch für einen Vorstand einer AG oder einen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH abgeschlossen werden.
    Die Beiträge für eine Keyperson-Absicherung für Mitarbeiter sind zudem für das Unternehmen in der Regel als Betriebsausgabe abzugsfähig.
     
    Finanzielles Polster zum richtigen Zeitpunkt
    Hinter der Keyperson-Absicherung steht meist eine so genannte Dread Disease-Versicherung, die zur Absicherung gegen die Risiken von schweren
    Krankheiten dient. Dazu gehören neben Herzinfarkt und Schlaganfall z.B. auch Krebserkrankungen und Multiple Sklerose. Dieses Prinzip des Risikoschutzes kommt aus dem englischsprachigen Raum und hat sich in den letzten Jahren auch in Deutschland etabliert. Angeboten wird eine solche Versicherung z.B. in Form der „Schwere Krankheiten Vorsorge“ von Canada Life, dem Marktführer in diesem Segment. Die Idee dahinter ist, bei konkreten Erkrankungsfällen unbürokratisch und möglichst kurzfristig finanzielle Soforthilfe zu leisten und diese nicht wie bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung davon abhängig zu machen, ob die Betroffenen später noch arbeiten können oder nicht. Die Leistung ist nicht an den Nachweis einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung gebunden, sondern erfolgt bei Feststellung bzw. Anerkennung der versicherten schweren Krankheit durch den Versicherer. Die Auszahlung der Soforthilfe soll es dem Unternehmen ermöglichen, den krankheitsbedingten Ausfall eines Mitarbeiters in einer Schlüsselposition so gut wie möglich zu kompensieren.
    Schwere Krankheiten Vorsorge von Canada Life
    Für wen?
    Warum?
    Wofür?
    Selbstständige
    Arbeitsausfall bedroht Existenz, Betrieb
    und Lebensstandard sollen erhalten bleiben
    Personallücke überbrücken, Betriebskosten
    decken, Auszeit nehmen, Haus und
    Auto umbauen
    Unternehmen
    (Keyperson-
    Absicherung)
    Hohe Kosten beim Arbeitsausfall von
    Schlüsselpersonen, Know-how muss für
    Geschäftsablauf verfügbar sein
    Zeitspanne bis zur Genesung überbrücken,
    neues Personal suchen
    Singles
    Sie stehen im Krankheitsfall finanziell
    allein da
    Finanzieller Spielraum, etwa medizinische
    Behandlung und Pflege
    Paare und junge
    Familien
    Sie brauchen Hinterbliebenenschutz und
    ein Finanzpolster bei Krankheit
    Absicherung des Partners und der Kinder
    bis zum 18. Lebensjahr
    Hausfrauen
    Sie haben keine Möglichkeit, ihre Arbeitskraft
    abzusichern
    Etwa Haus und Auto umbauen, Haushaltshilfe und Kinderbetreuung anstellen
    Kinder
    Bei Invalidität droht ein Leben ohne eigenes
    Einkommen
    Finanzpolster für bleibende Arbeitsunfähigkeit, teure medizinische Behandlung oder eine berufliche Auszeit der Eltern
    Hausbauer
    Sie brauchen Absicherungsmöglichkeiten
    für eine Immobilienfinanzierung oder einen
    Bausparvertrag
    Absicherung der Immobilienfinanzierung
    im Versicherungsfall
    Ältere
    Menschen
    Sie möchten Lebensstandard im Pflegefall
    halten
    Bei Verwitwung professionelle Hilfe für
    Pflege engagieren
    Egal, ob Privatperson oder Unternehmen – die Schwere Krankheiten Vorsorge von Canada Life bietet allen den gleichen Vorteil: finanzielle Soforthilfe im Leistungsfall nach Eintritt einer der 43 vertraglich festgelegten Krankheiten.
     
    Beispiel
    Für einen 35-jährigen Geschäftsführer, der Nichtraucher ist, kann zum Beispiel eine Keyperson-Absicherung mit einem Monatsbeitrag von weniger als 165 Euro abgeschlossen werden. Die Absicherung beträgt bei einer vereinbarten Laufzeit von 12 Jahren 500.000 Euro bezogen auf den Schwere Krankheiten Schutz.[2]


    [2] Grundlage für das Beispiel ist der Tarif „Schwere Krankheiten Vorsorge“ von Canada Life.

    [1] Quellen: Robert Koch-Institut, 2011; Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe, 2010; Deutsche Herzstiftung e.V. 2011
     
     
    Finanzfachwirt (FH) Stefan Plenk
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    Montag, 29. April 2013

    Renten-Studie belegt: Vorsorgelücke deutlich größer als geschätzt

    • Den Deutschen droht im Rentenalter eine größere Vorsorgelücke als bislang angenommen. Während Schätzungen derzeit von rund 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens für die Lebensstandard-Sicherung ausgehen, ist der Bedarf deutlich größer: Bei Eintritt ins Rentenalter müssen rund 87 Prozent ihres letzten Nettoeinkommens für einen auskömmlichen Lebensabend erzielen.



    Für einen Standardrentner sind das 350 Euro pro Monat netto mehr als bislang gedacht. Das ergab eine Studie der Ruhr-Universität Bochum im Auftrag des unabhängigen Vermögensverwalters Fidelity Worldwide Investment. Damit legen die Forscher erstmals eine empirische Grundlage zur Berechnung der Vorsorgelücke in Deutschland vor.
    Alle bisherigen Aussagen zum Bedarf im Rentenalter beruhen auf Annahmen und Schätzungen. "Was die Lebensstandard-Sicherung im Alter konkret bedeutet, wurde in Deutschland bislang nicht untersucht", erklärt Martin Werding, Professor für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen an der Ruhr-Universität und Autor der Studie. "Der Bedarf im Alter wurde von der Fachwelt entweder theoretisch abgeleitet oder willkürlich vorgegeben. Alle Versuche, ein angemessenes Niveau der Vorsorge zu bestimmen, hingen somit empirisch in der Luft."
    Um die Debatte zur Vorsorgelücke auf eine wissenschaftlich fundierte Basis zu stellen, werteten die Forscher im Auftrag von Fidelity Daten des Sozio-ökonomischen Panels des Wirtschaftsforschungsinstituts DIW Berlin aus, einer repräsentativen Längsschnittbefragung von 20.000 Personen in rund 11.000 privaten Haushalten.
    Das zentrale Ergebnis der Studie: Entgegen bisherigen Schätzungen sollten bei Eintritt in den Ruhestand nicht rund 70 Prozent, sondern vielmehr rund 87 Prozent des letzten Nettoeinkommens erreicht werden. Allerdings ersetzte die gesetzliche Rente im Idealfall zuletzt lediglich knapp 60 Prozent. In der Realität ist die Situation aufgrund brüchiger Erwerbsbiografien, Teilzeitphasen und Auszeiten meist noch viel dramatischer. So ergibt sich für das Jahr 2013 auf der Basis vorläufiger Zahlen sogar nur noch ein Nettorentenniveau von rund 55 Prozent. Damit beträgt die Vorsorgelücke statt der bisher angenommenen 10 Prozentpunkte ganze 32 Prozentpunkte, bei lückenhafter Erwerbsbiografie sogar 40 Prozentpunkte. Konkret fehlen einem Standardrentner nach derzeitigem Stand bei lückenloser Erwerbsbiografie künftig jeden Monat 650 Euro netto in der Tasche - 350 Euro mehr als bislang gedacht.*
    "Der Bedarf an ergänzender Vorsorge ist höher als bisher von der Fachwelt angenommen", sagt Klaus Mössle, Leiter Institutionelles Geschäft bei Fidelity Worldwide Investment. Mit deutlichen Folgen für die Bürger, denn diese müssen den neuesten Erkenntnissen zufolge deutlich mehr für ihre Altersvorsorge tun. Wer kein großes Vermögen angehäuft oder ein Erbe zu erwarten hat, ist auf eine ergänzende private und betriebliche Vorsorge angewiesen, um im Alter seinen gewohnten Lebensstandard zu halten. Das gilt vor allem für niedrige Einkommensgruppen, die geringe Rentenanwartschaften erworben haben. Zwar reduziert sich der Bedarf den Forschern zufolge während der Rentenphase geringfügig, doch aufgrund der Inflation bleibt die Ersatzrate nahezu unverändert bei rund 85 Prozent des letzten Nettoeinkommens.

    Mehr Infos


    Betriebliche Altersvorsorge stärker ausbauen

    Dass mehr kapitalgedeckte private und betriebliche Altersvorsorge nötig ist, ist zwar mittlerweile Konsens in Politik und Gesellschaft. Doch bislang stammen die Altersbezüge in Deutschland immer noch zu fast 90 Prozent aus der gesetzlichen Rente. Die private Altersvorsorge kommt trotz staatlicher Förderung nur schleppend voran. Die Gründe dafür sind vielfältig: Wer private Vorsorge betreibt, neigt aufgrund der vergangenen Krisenjahre eher zu vermeintlich sicheren Festzinsanlagen, was den Vermögensaufbau aufgrund des Niedrigzinsumfeldes und der Inflation jedoch hemmt. Außerdem sind immer weniger Bürger gewillt, lang laufende Rentenverträge einzugehen, vielen fehlt auch schlicht das Geld.
    Auch die betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Deutschland führt im internationalen Vergleich eher ein Schattendasein. So stammen in Dänemark bereits 17 Prozent der Altersbezüge aus der betrieblichen Altersvorsorge, in den Niederlanden sogar ein Drittel. Hierzulande nutzen jedoch nur wenige Arbeitnehmer ihren seit 2002 gesetzlich verankerten Anspruch auf Entgeltumwandlung, vor allem im Mittelstand ist die Verbreitungsquote gering. "Der Anteil der betrieblichen Altersvorsorge an den Gesamtrentenbezügen liegt in Deutschland lediglich bei 4 Prozent. Künftig werden jedoch 25 bis 30 Prozent notwendig sein, um diese deutlich höhere Ersatzquote von 87 Prozent zu erreichen", so Mössle.
    Mössle plädiert dafür, die bAV zu einer tragenden Säule neben der privaten Vorsorge nach dem Vorbild vieler europäischer Länder auszubauen: "Hier müssen neue Wege beschritten werden. Wir befürworten die Einführung einer automatischen Entgeltumwandlung mit Ausstiegsmöglichkeit und voller Beitragsflexibilität für den Arbeitnehmer. Diese Vorsorgepflicht sollte in jedem Arbeitsvertrag verankert sein und stellt eine einfache sowie transparente Lösung für Unternehmen und Mitarbeiter dar." Als Zwischenschritt wäre auch eine Entscheidungslösung denkbar, bei der Unternehmen per Gesetz jedem Neueinsteiger ein Angebot zur Entgeltumwandlung zu unterbreiten haben und Arbeitnehmer in regelmäßigen Abständen dazu auffordern müssen, sich aktiv mit dieser Frage auseinanderzusetzen. "Die kapitalgedeckte individuelle bAV ist eine effiziente und kostengünstige Lösung, um die Vorsorgelücke zu schließen und wir sollten nichts unversucht lassen, um die Akzeptanz für diesen weiteren Vorsorgeweg und damit die bAV-Beteiligung in Deutschland insgesamt zu steigern."
    Der Handlungsspielraum des Staates ist nach den jüngsten Rentenreformen, insbesondere nach dem Altersvermögensergänzungsgesetz und dem RV-Nachhaltigkeitsgesetz, und wegen der massiven impliziten Staatsverschuldung relativ begrenzt. So wird das Leistungsniveau der Gesetzlichen Rentenversicherung bis 2030 auf nur 43 Prozent sinken - und das bei nahezu unverändertem Rentenbeitrag und höherem Renteneintrittsalter. Zwar gibt es noch die Möglichkeit einer Aufnahme von Beamten und Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung, doch das birgt verfassungsrechtliche Fragen. "Außerdem würden die Lasten mit einer solchen Aktion lediglich weiter in die Zukunft verlagert. Unsere westlichen Demokratien haben in wirtschaftlichen und demografischen Boom-Zeiten zu Lasten der kommenden Generationen zu viel versprochen", konstatiert Mössle. Das könnte auch die zögerliche Haltung der Deutschen bei der Vorsorge begründen. Ebenso wie die Tatsache, dass ihnen die drohende Rentenlücke aufgrund der unterschiedlichen Schätzungen immer zu abstrakt und zu vage vorkam. "Bislang wussten die Bürger ja nicht, wie hoch ihre Rentenlücke im Alter und damit ihr Sparziel überhaupt sind. Die Studie schafft nun eine konkrete Planungsgrundlage und damit mehr Klarheit und Orientierung in der aktuellen Rentendiskussion und bei der privaten Finanzplanung", so Mössle.

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    Finanzfachwirt (FH) Stefan Plenk
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    Dienstag, 15. Januar 2013

    Wohin tendieren die Baugeldzinsen in 2013?

    Zinskommentar vom 04.01.2013

    Wohin tendieren die Baugeldzinsen in 2013?


    von Robert Haselsteiner (Gründer der Interhyp AG)

    Auch für das neue Jahr bleiben die Rahmenbedingungen für Baufinanzierungskunden positiv. Die Zinsen für Baugeld bewegen sich zu Jahresbeginn nahe an den historischen Tiefständen und wir erwarten für die erste Jahreshälfte keine großen Veränderungen. Damit bleibt sowohl für Neufinanzierer als auch für Kunden, die Anschlussfinanzierungen für bestehende Darlehen abschließen wollen, die Chance auf extrem gute Konditionen erhalten.

     

    Notenbanken sind Handlanger der Politik geworden
    Der Grund für diese guten Rahmenbedingungen liegt in der inzwischen weltweit umgesetzten Strategie der „Finanziellen Repression“, welche die Regierungschefs, Finanzminister und Notenbank-Präsidenten in den großen Schuldnerländern als Antwort auf die Finanz- und Schuldenkrise für sich entdeckt haben und jetzt konsequent umsetzen. Die Kernpunkte dieser Strategie sind extrem niedrige Leitzinsen, die von den Notenbanken festgelegt werden, riesige Aufkäufe von Staatsanleihen durch die Notenbanken, um die Refinanzierung der Staatsschulden auch im langen Laufzeitbereich zu niedrigen Zinsen sicherstellen zu können und großzügige finanzielle Unterstützung von Krisenherden, um keine Systembrüche zuzulassen, so wie wir das am Beispiel Griechenland im abgelaufenen Jahr gesehen haben. Da die Politiker in keinem der Schuldnerländer, und zu diesen gehört auch Deutschland, den Willen zu einer nachhaltigen Konsolidierung der Staatsschulden zeigen, haben sie durch ihr zögerndes Handeln den Druck auf die Notenbanken 2012 enorm erhöht und diese im Kern gezwungen als Systemretter aufzutreten. Da die Notenbanken jederzeit Geld drucken können und damit für Entspannung im System sorgen können, ist ihnen diese Rolle auch auf den Leib geschnitten. Es ist allerdings auch klar, dass historisch gesehen Notenbanken, die sich zu Erfüllungsgehilfen von Regierungen und Regimen gemacht haben, mit ihrer Geldpolitik am Ende zu desaströsen Ergebnissen beigetragen haben und die Systembrüche zwar hinausgezögert haben, aber nicht verhindern konnten. Die eigentliche Rolle einer Notenbank ist es in der alten Bundesbank-Tradition als Hüter über die Geldwertstabilität für planbare Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu sorgen und dabei als Kontrolleur der Politik aufzutreten und keinesfalls als deren Handlanger. Gerade diese Rolle spielen aber Herr Bernanke in den USA und Herr Draghi im Eurogebiet par excellence.

    Altersvorsorgeprodukte werden zur Enttäuschung bei den Sparern
    Die „Finanzielle Repression“ bedeutet nichts anderes als eine konzertierte Aktion, um Geld von den Sparern zu den Schuldnern umzuverteilen. Da die Staaten die größten Schuldner sind, wird schnell klar, warum die Politiker dieses Modell so attraktiv finden. Ermöglicht es doch unpopuläre Maßnahmen die Steuererhöhungen und Ausgabenkürzungen gering zu halten und durch die Hintertür, fast unsichtbar, noch viel größere Effekte zu erzielen. Den Preis zahlen aber natürlich auch in diesem Fall die Bürger. Nullzinsen auf Sparguthaben, Zinsen nahe Null auf Bundesanleihen und damit auch auf alle Anlageformen, die an die Bundesanleihen-Renditen gekoppelt sind, führen bei gleichzeitiger Inflation zu sicheren Verlusten der Sparer und wirken wie eine weitere Steuer. Altersvorsorgeprodukte, die zu rund 90 Prozent von Zinserträgen abhängen, werden zu tiefer Enttäuschung bei den Sparern führen und der Druck in reale Anlageformen wie Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen (Aktien) zu investieren, wenn man überhaupt eine positive Performancechance haben will, wird weiter zunehmen.
     
    Baufinanzierung auf www.baufi-bgl.de

    Stefan Plenk
    Finanzfachwirt (FH)
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