Montag, 2. Oktober 2017

Drohnen und Multicopter Kennzeichnungspflicht für privat und gewerblich genutzte Drohnen ab 1. Oktober


Berchtesgaden, 2.10.2017

Nicht nur in der Freizeit, auch im gewerblichen Bereich gewinnen Drohnen an Bedeutung. Sie kommen in der Fotografie, im Baugewerbe und im Dienstleistungsbereich zum Einsatz. In Zukunft sollen sie sogar Pakete ausliefern. Mit rund 600.000 verkauften Drohnen im deutschen Luftraum rechnet die Deutsche Flugsicherung in diesem Jahr. Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer ist die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder anderen Unfällen. Eine Haftpflichtversicherung für Drohnen ist in Deutschland deshalb gesetzlich vorgeschrieben - und zwar unabhängig davon, ob die Drohne gewerblich oder privat genutzt wird. Ab 1. Oktober gilt zusätzlich auch noch eine Kennzeichnungspflicht, um den Besitzer der Drohne im Schadenfall schnell ausfindig zu machen.

Wer die Drohne fliegt, muss für den Schaden aufkommen

Kommt es beim Flug mit einer Drohne zu einem Unfall, haftet derjenige, der die Drohne fliegt. Daher sind grundsätzlich alle Flugobjekte versicherungspflichtig. Ob der Betrieb über die eigene Privathaftpflichtversicherung gedeckt ist, hängt vom Vertrag ab. Viele Policen bieten keinen Schutz für Drohnen. Eine Ausnahme ist die Privathaftpflichtversicherung BOXflex von AXA. Mit ihr sind private Nutzer von Fluggeräten mit einem Gewicht von höchstens fünf Kilogramm bis zu einer Deckungssumme von maximal fünfzig Millionen Euro (Baustein Premium) abgesichert. „Hobbypiloten sollten unbedingt die Versicherungsbedingungen ihrer Haftpflichtpolice kontrollieren und sich erkundigen, ob Unfälle mit Drohnen abgedeckt sind. Und auch die entsprechende Deckungssumme gilt es zu überprüfen, ansonsten kann ein Flug den Besitzer teuer zu stehen kommen“, erklärt Marion Stabel, Leiterin Sach- und Haftpflichtversicherungen bei AXA. Für die gewerbliche Nutzung gilt ebenfalls eine Versicherungspflicht. Über den Profi-Schutz von AXA etwa ist die gewerbliche Nutzung von Drohnen mit einem Gesamtgewicht von bis zu fünf Kilogramm über einen Baustein versicherbar. Für andere Geräte gibt es individuelle Lösungen. Zum Beispiel eine Kaskoversicherung: https://goo.gl/A34QRD
Hier zum schnellen Vergleich von Privathaftpflichtversicherungen:  https://www.stefan-plenk.de/privathaftpflichtversicherung-6876-p13.html

Gerne können Sie uns auch persönlich kontaktieren. Siehe unten...

Die Drohnen-Verordnung auf einen Blick

• Kennzeichnungspflicht: Ab 0,25 kg muss eine Plakette mit den Adressdaten des Besitzers angebracht werden.
• Kenntnisnachweis: Ab 2,0 kg müssen besondere Flugkenntnisse nachgewiesen werden.
• Erlaubnispflicht: Ab 5,0 kg wird eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde benötigt.
• Ab 100 m Flughöhe: Hier dürfen Drohnen nur fliegen, wenn eine behördliche Ausnahmeerlaubnis erteilt wurde. Flugverbote gelten zum Beispiel über Flugplätzen, Einsatzorten von Rettungskräften, Wohngrundstücken, Naturschutzgebieten, Menschenansammlungen und Industrieanlagen. Weitere Infos gibt es auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur: www.bmvi.de.

Gibt es Alternativen zur Versicherung?
Ganz klares NEIN! Sowie bereits das Mofafahren ohne Versicherungsschutz undenkbar ist, sollte jeder Modellpilot aus Selbstverständniss für ausreichende Absicherung seines Modellflugzeugs sorgen. Im Übrigen ist es einfach ein besseres Gefühl, versichert an den Start zu gehen.

Stefan Plenk Finanzfachwirt (FH)
Königsseer Str. 3 • 83471 Berchtesgaden
Tel.: 08652 / 964970
Fax: 08652 / 964971
info@stefan-plenk.de
http://www.stefan-plenk.de/impressum-6877.html


Donnerstag, 20. Oktober 2016

Stiftung Warentest Zahnzusatzversicherung – 66 von 209 Tarifen sind "Sehr Gut"

Nach über 2 Jahren war es endlich wieder so weit – die Stiftung Warentest hat mal wieder untersucht, welche Zahnzusatzversicherungen am besten sind. Der positive Trend der vergangenen Jahre setzt sich fort – die Tarife werden immer besser. Unter 209 Angeboten erreichten diesmal 66 Tarife die Bestbewertung „Sehr Gut“. Testsieger wurde erneut das Angebot DFV Zahnschutz Exklusiv mit der Note 0,5, dicht gefolgt von DKV (0,6) und Hallesche (0,8). Mit mangelhaft wurde keines der Angebote bewertet.
Warum brauche ich überhaupt eine Zahnzusatzversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland leistet ja nach wie vor für Zahnersatz – auf den ersten Blick sieht die Leistung der Kasse mit 50 bis 65% auch gar nicht so schlecht aus. Doch befasst man sich näher mit der Thematik, wird schnell deutlich, dass die Festzuschüsse der GKV nicht besonders hoch sind, wenn man Wert auf eine Versorgung mit gutem Zahnersatz legt. Die 50 bis 65% beziehen sich nämlich nicht auf die Gesamtrechnung, sondern nur auf die sogenannte Regelversorgung, also eine möglichst einfache Zahnersatzversorgung.
Beispiel: wenn ein Backenzahn überkront werden muss, gibt es dafür als Regelversorgung eine Vollgusskrone aus unedlem Metall (z.B. Stahl) – die Stahlkrone wird mit einem Wert von rund 320 Euro angesetzt – davon erhält man dann etwa zwischen 160 und 190 Euro (also ca. 50-65%) als Festzuschuss.
In der Praxis kostet eine hochwertige Keramikkrone jedoch eher zwischen 500 und 900 Euro – die Differenz trägt der Patient vollständig aus eigener Tasche. Bei einer einzelnen Krone kann also ein Eigenanteil von bis zu ca. 700 Euro entstehen – bei einem Implantat sind es eher bis zu 2.000 Euro. Grund genug also über eine private Zahnzusatzversicherung nachzudenken.

Stiftung Warentest – die Testkriterien
Gegenüber den Vorjahren ist man bei der Stiftung Warentest seiner Linie treu geblieben und hat die Testkriterien kaum geändert. Nach wie vor darf bemängelt werden, dass kaum Wert auf Leistungen für Prophylaxe und Zahnerhaltung gelegt worden ist. Somit bestimmt sich die Testnote nach wie vor fast ausschließlich aus der Leistung für Zahnersatz. Diese ist unzweifelhaft die wichtigste Leistung – dennoch sollte man aus unserer Sicht differenzieren zwischen Tarifen, wo derartige Leistungen abgedeckt sind und solchen, wo keine Zusatzleistungen enthalten sind. Ansonsten ist der Vergleich am Ende nur mäßig aussagekräftig – man vergleicht auch keinen Porsche mit einem Wohnmobil. Die Leistungen für Implantate wurden wie auch schon in den Vorjahren mit nur 15% gewichtet – die Leistung eines Tarifes für die gesetzliche Regelversorgung wurde mit 10% fast gleich stark gewichtet.
Stiftung Warentest – die Testsieger der Zahnzusatzversicherung
Testsieger der diesjährigen Untersuchung von Finanztest wurde – wie schon 2014 - die DFV mit dem Tarif Zahnschutz Exklusiv und einer Testnote von 0,5. Viele andere der 209 anderen getesteten Tarife wie z.B. der neue Tarif Allianz DentalBest (Note 1,1) sind ebenfalls sehr gut bewertet worden. Eine gute Nachricht für Verbraucher – das Risiko, mit dem Abschluss eine schlechte Versicherung abzuschließen, ist deutlich gesunken. Man sollte allerdings nach Stiftung Warentest nicht das erstbeste Angebot abschließen – so wird beispielsweise der Tarif Z70 der Inter als negatives Beispiel angeführt, wo zwar mit bis zu 70% Leistung geworben wird, diese allerdings nicht für Implantate erbracht wird. Wer sich vor einem Abschluss ausführlich über die Zahnzusatzversicherung informiert, der kann sich damit sicherlich vor Enttäuschungen schützen. Die Stiftung Warentest bietet mit ihrem aktuellen Test sicherlich einen guten ersten Anhaltspunkt für alle, die auf der Suche nach einer passenden Zahnzusatzversicherung sind.
 © Gmünder  Tagespost

Donnerstag, 11. August 2016

Sichern Sie Ihre Konsumfähigkeit im Alter:

Sichern Sie Ihre Konsumfähigkeit im Alter: Hausrat auf Reisen – Weltweiter Schutz für Hab und Gut! Sommerzeit ist Urlaubszeit! Wohl kaum eine andere Urlaubsperiode wird so s...

Hausrat auf Reisen – Weltweiter Schutz für Hab und Gut!



Sommerzeit ist Urlaubszeit! Wohl kaum eine andere Urlaubsperiode wird so sehnsüchtig herbeigesehnt wie die großen Sommerferien – egal, ob gestresste Geschäftsleute, frisch verliebte Pärchen oder Kinder.
Trotzdem: Während einer Reise kann es – wie im Alltag auch – zu vielen unvorhersehbaren Ereignissen kommen. Braucht man daher für den Urlaub speziellen Versicherungsschutz für die Dinge, die uns während der schönsten Zeit im Jahr begleiten? Was bringt eine Reisegepäckversicherung tatsächlich? In welchem Zusammenhang steht die Hausratversicherung?
lassen Sie uns die Sache mit der Hausratversicherung erst einmal näher betrachten: Den Punkt „Außenversicherung“ finden Sie in jeder Leistungsübersicht. Das ist wichtig, da sich der komplette Hausrat nicht ständig innerhalb der Wohnung befindet. Denken wir dabei an Freizeitaktivitäten, Hobbys oder eben dem Urlaub, wo der ein oder andere Gegenstand gern einmal „ausgelagert“ wird. Sei es das Smartphone, welches uns ohnehin schon ständig überallhin begleitet, oder schlichtweg der Koffer mit Kleidung.

Geltungsbereich – weltweit!

Die Außenversicherung im Rahmen der Hausratversicherung gewährt unter folgenden Voraussetzungen Versicherungsschutz außerhalb des Versicherungsortes:

Es handelt sich um Sachen, die im Eigentum des VN oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person stehen


http://www.waizmanntabelle.de/vergleich/index/295

Wollten Sie sich Urlaub um Ihre Zahnversicherung kümmern? 


Soweit fremdes Eigentum vorliegt, müssen die Sachen dem Gebrauch der vorgenannten Personen dienen

Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb der Wohnung

Doch dieser Punkt ist eben nicht bei allen Versicherern gleich. So variiert beispielsweise je nach Tarif die Zeitliche Begrenzung von drei bis zwölf Monaten (Musterbedingung GDV: Drei Monate), in dem der Hausrat außerhalb der Wohnung versichert ist. Auch die Höhe der Entschädigung ist unterschiedlich. So ist nach den Bedingungen der GDV die Außenversicherung auf 10 % der Versicherungssumme, max. 10.000 Euro, begrenzt.

Beispiel: Während sich der Versicherungsnehmer am Pool des Hotels aufhält, wird sein verschlossenes Hotelzimmer aufgebrochen und die Kamera entwendet. Hier liegt ein Einbruchdiebstahl vor, für den Außenversichersicherungsschutz besteht. Der einfache Diebstahl wäre hingegen nicht abgedeckt!

Lösungen: unsere Deckungskonzepte

Natürlich haben auch wir mit unseren Kooperationspartnern – der AIG (Wüba) und der Würzburger – Deckungskonzepte ausgehandelt, die weitaus bessere Bedingungen enthalten als die vorgegebenen Muster des GDV oder als die der meisten anderen Gesellschaften. Hier ein kurzer Überblick der Highlights:

Im Gegensatz zu der GDV-Vorgabe besteht bei unseren Deckungskonzepten keine zeitliche Begrenzung auf die Außenversicherung.

Versichert sich auf Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat, wie z. B. der einfache Diebstahl, wozu auch Bargeld gezählt werden darf. Die versicherten Sachen sind also nicht eingeschränkt!

Auch die Beschädigung und das Abhandenkommen von Sachen auf Reisen ist nennenswert. Beispiel: Frau M. macht mit ihrem Ehemann eine Kreuzfahrt. Beim Fotografieren der Delfine fällt ihr Handy ins Meer.

Ist eine Reisegepäckversicherung empfehlenswert?

Viele Hausrattarife – im speziellen unsere Deckungskonzepte – bieten Ihren Kunden ausreichend Schutz, so dass eine Reisegepäckversicherung nicht mehr notwendig ist. Dennoch kann es in Einzelfällen sinnvoll sein, über den Abschluss nachzudenken, nämlich dann, wenn Ihr Kunde teure Sportausrüstung mit sich führt (z. B. Tausch- oder Surfausrüstung, Skier, Snowboards, Fahrräder). Auch wenn er als Kameramann oder Filmer unterwegs ist oder, wenn er besonders edle Brillenmodelle, teure Rollstühle oder Prothesen transportiert.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine Reisegepäckversicherung dann wichtig ist, wenn wertvolles Gepäck mitgeführt wird. Auch, wenn die Deckungssummen aus der Hausratversicherung nicht ausreichen, kann  die RGV sinnvoll sein. Als letzter Punkt sollten Sturm- und Hagelschäden genannt werden. Laut GDV werden sie im Rahmen der Außenversicherung nur ersetzt, wenn sich die Sachen in Gebäuden befinden. Leider können wir Ihnen auch im Rahmen unserer Deckungskonzepte keine Alternative anbieten. Sollten Sie großen Wert auf Schutz auch außerhalb von Gebäuden legen, empfiehlt es sich ebenfalls, die Reisegepäckversicherung zu überdenken.

Finanzfachwirt (FH)
 Stefan Plenk
Königsseer Str. 3
83471 Berchtesgaden
Tel.: 08652-964970


Dienstag, 14. April 2015

Versicherungsvermittlung: Welcher Berater handelt in meinem Auftrag?

Der "Versicherungsbote" erklärt in seinem Artikel vom 2.4.2015
die Unterschiede der verschiedenen Vermittler

Hier die Links:

http://www.versicherungsbote.de/Vermittlerwegweiser.Vermittlerwegweiser_web.jpg

http://vermittler-wegweiser.versicherungsboten.de/


Samstag, 7. März 2015

Daß Finanzfachwirt (FH) Stefan Plenk seit 1990 auf Abschlußprovisionen verzichtet...

...in den Bereichen die am arbeitsintensivsten sind wissen die wenigsten seiner Kunden.
Wie viele seiner Kollegen die als Versicherungsmakler  mit Erlaubnis nach Par. 34 d Abs. 1 GewO arbeiten verzichtet auch Finanzfachwirt Stefan Plenk zum Wohle seiner Kunden seit seinem Wechsel vom Generalagenten einer damals sehr angesehenen deutschen Versicherungsgesellschaft hin zum Versicherungsmakler auf jegliche Abschlußprovision in den Bereichen SUHK. Im Bereich Kfz-Versicherung (siehe hier den Blogbeitrag http://stefan-plenk.blogspot.de/2014/10/die-rechner-von-check-24-jetzt-auch-auf.html ) sowie in den Bereichen Haftpflichtversicherung (angefangen von der kl. Hundehalterhaftpflicht für den Liebling von Tante Frieda bis hin zu hochkomplexen Betriebshaftpflichtversicherungen weltweit agierender Konzerne), Unfallversicherungen (vom Baby bis zum Profisportler) und allen Arten von Sachversicherungen ( dazu gehört die Hausratversicherung genauso wie die Gebäudeversicherung und alle Arten von Inhaltsversicherungen oder Technikversicherungen) erhält Stefan Plenk keine Abschlußprovision. Auch für die Vermittlung von Rechtsschutzversicherungen (hier geht im Frühjahr noch eine Webseite mit einem ganz besonderen Service ans Netz - als Abonnent des Blogs erfahren Sie sofort davon) erhält Stefan Plenk keine Abschlußprovision.
Was heißt das nun für die Mandanten? Die Kunden von Versicherungsmakler Stefan Plenk können sicher sein,  daß bei der Auswahl der Gesellschaften rein die Qualität und die Leistung im Vordergrund stehen, natürlich sollte der Preis dazupassen. Es werden keine unsinnigen Zusatzversicherungen oder Bündelverträge vermittelt wo Ihnen als Kunden dann ein Märchen von besonderen Konditionen oder Sonderrabatten erzählt wird. Es gibt ausschließlich Prämien bei denen alles an Rabatten (rechnen Banken oder gebundene Versicherungsvertreter die eigentlich vorher drauf??) schon berücksichtigt ist.
Zudem gibt es auch keine mehrjährigen Laufzeiten die einen Kunden unnötig lange an eine Versicherungsgesellschaft binden. Es gibt mittlerweile eine ganze Reihe von Versicherungsgesellschaften bei denen der Kunde oder der Versicherungsmakler in seinem Auftrag einen Versicherungsvertrag jeden Monat kündigen kann. Das was heute bei der überwiegenden Anzahl von Dienstleistern im Internet üblich ist führen auch endlich Versicherungsgesellschaften ein.

Nach Einschätzung von Finanzfachwirt (FH) Stefan Plenk ist es existenziell wichtig für den heutigen Kunden der eine Versicherung sucht ganz gleich ob im Internet oder in einem persönlichen Termin den Status seines Beraters genau zu kennen. Das ist immer schwieriger da heute selbst die Presse und selbsternannte Verbraucherschützer die Unterschiede zwischen einem Versicherungsmakler, einem Mehrfachagenten, einem Versicherungsvertreter und einem Versicherungsberater einer beliebigen Bank nicht kennen und bewußt oder aus Unwissen nicht genau trennen. Stefan Plenk weist hier auf die Seite www.vermittlerregister.info hin wo der Kunde ganz schnell feststellen kann, daß u.U. der Versicherungsberater einer Bank oder eines Strukturvertriebes oder auch die Bank selbst nur ein gebundener Versicherungsvertreter ist und daher nur auf einen einzigen Anbieter zugreifen kann und darf.
Während einzig und allein der Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach Par. 34 Abs. 1 GewO vom Gesetz her ausschließlich dem Kunden gegenüber verpflichtet ist und als Unternehmer eine ganz eigene Verantwortung hat steht bei allen anderen Vertrieben der Geschäftsplan und natürlich die Verpflichtung gegenüber seines Arbeitgebers im Vordergrund. Diese Vertriebswege arbeiten dann auch auf Basis von Abschlußprovisionen. Nur durch diese Maßnahmen sind die Mitarbeiter lenkbar. Anders der Versicherungsmakler, er überlebt nur wenn ihm nachhaltig der Kunde am Herzen liegt. Natürlich erleichtert ihm sein Unabhängigkeitsstatus etwas die viel intensivere Arbeit bei der Wahl des richtigen Anbieters. Er kann i.d.R. auf alle marktrelevanten Anbieter zugreifen. Versicherungsgesellschaften die sich der Maklerschaft verschließen und ihre hauseigenen Vertriebe versuchen abzuschotten gibt es auch, diese sind aber unter der Vielzahl der qualifizierten Anbieter getrost zu vernachlässigen.
Zu guter letzt muss natürlich noch die kleine Anzahl vereidigter Versicherungsberater erwähnt werden die auf Honorarbasis arbeitet.
Stefan Plenk denkt, dass es die so vollmundig angekündigten reinen Nettotarife die völlig ohne Kosten auskommen sollen in einer freien Wirtschaft nicht geben kann.
Hierzu sowie zur Abschottung und auch zum Thema Abschlußprovision im Bereich der Personenversicherung mehr in einem weiteren Blogbeitrag.

Mehr zu Finanzfachwirt Stefan Plenk  unter
www.stefan-plenk.de