Montag, 2. Oktober 2017

Drohnen und Multicopter Kennzeichnungspflicht für privat und gewerblich genutzte Drohnen ab 1. Oktober


Berchtesgaden, 2.10.2017

Nicht nur in der Freizeit, auch im gewerblichen Bereich gewinnen Drohnen an Bedeutung. Sie kommen in der Fotografie, im Baugewerbe und im Dienstleistungsbereich zum Einsatz. In Zukunft sollen sie sogar Pakete ausliefern. Mit rund 600.000 verkauften Drohnen im deutschen Luftraum rechnet die Deutsche Flugsicherung in diesem Jahr. Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer ist die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder anderen Unfällen. Eine Haftpflichtversicherung für Drohnen ist in Deutschland deshalb gesetzlich vorgeschrieben - und zwar unabhängig davon, ob die Drohne gewerblich oder privat genutzt wird. Ab 1. Oktober gilt zusätzlich auch noch eine Kennzeichnungspflicht, um den Besitzer der Drohne im Schadenfall schnell ausfindig zu machen.

Wer die Drohne fliegt, muss für den Schaden aufkommen

Kommt es beim Flug mit einer Drohne zu einem Unfall, haftet derjenige, der die Drohne fliegt. Daher sind grundsätzlich alle Flugobjekte versicherungspflichtig. Ob der Betrieb über die eigene Privathaftpflichtversicherung gedeckt ist, hängt vom Vertrag ab. Viele Policen bieten keinen Schutz für Drohnen. Eine Ausnahme ist die Privathaftpflichtversicherung BOXflex von AXA. Mit ihr sind private Nutzer von Fluggeräten mit einem Gewicht von höchstens fünf Kilogramm bis zu einer Deckungssumme von maximal fünfzig Millionen Euro (Baustein Premium) abgesichert. „Hobbypiloten sollten unbedingt die Versicherungsbedingungen ihrer Haftpflichtpolice kontrollieren und sich erkundigen, ob Unfälle mit Drohnen abgedeckt sind. Und auch die entsprechende Deckungssumme gilt es zu überprüfen, ansonsten kann ein Flug den Besitzer teuer zu stehen kommen“, erklärt Marion Stabel, Leiterin Sach- und Haftpflichtversicherungen bei AXA. Für die gewerbliche Nutzung gilt ebenfalls eine Versicherungspflicht. Über den Profi-Schutz von AXA etwa ist die gewerbliche Nutzung von Drohnen mit einem Gesamtgewicht von bis zu fünf Kilogramm über einen Baustein versicherbar. Für andere Geräte gibt es individuelle Lösungen. Zum Beispiel eine Kaskoversicherung: https://goo.gl/A34QRD
Hier zum schnellen Vergleich von Privathaftpflichtversicherungen:  https://www.stefan-plenk.de/privathaftpflichtversicherung-6876-p13.html

Gerne können Sie uns auch persönlich kontaktieren. Siehe unten...

Die Drohnen-Verordnung auf einen Blick

• Kennzeichnungspflicht: Ab 0,25 kg muss eine Plakette mit den Adressdaten des Besitzers angebracht werden.
• Kenntnisnachweis: Ab 2,0 kg müssen besondere Flugkenntnisse nachgewiesen werden.
• Erlaubnispflicht: Ab 5,0 kg wird eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde benötigt.
• Ab 100 m Flughöhe: Hier dürfen Drohnen nur fliegen, wenn eine behördliche Ausnahmeerlaubnis erteilt wurde. Flugverbote gelten zum Beispiel über Flugplätzen, Einsatzorten von Rettungskräften, Wohngrundstücken, Naturschutzgebieten, Menschenansammlungen und Industrieanlagen. Weitere Infos gibt es auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur: www.bmvi.de.

Gibt es Alternativen zur Versicherung?
Ganz klares NEIN! Sowie bereits das Mofafahren ohne Versicherungsschutz undenkbar ist, sollte jeder Modellpilot aus Selbstverständniss für ausreichende Absicherung seines Modellflugzeugs sorgen. Im Übrigen ist es einfach ein besseres Gefühl, versichert an den Start zu gehen.

Stefan Plenk Finanzfachwirt (FH)
Königsseer Str. 3 • 83471 Berchtesgaden
Tel.: 08652 / 964970
Fax: 08652 / 964971
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Donnerstag, 20. Oktober 2016

Stiftung Warentest Zahnzusatzversicherung – 66 von 209 Tarifen sind "Sehr Gut"

Nach über 2 Jahren war es endlich wieder so weit – die Stiftung Warentest hat mal wieder untersucht, welche Zahnzusatzversicherungen am besten sind. Der positive Trend der vergangenen Jahre setzt sich fort – die Tarife werden immer besser. Unter 209 Angeboten erreichten diesmal 66 Tarife die Bestbewertung „Sehr Gut“. Testsieger wurde erneut das Angebot DFV Zahnschutz Exklusiv mit der Note 0,5, dicht gefolgt von DKV (0,6) und Hallesche (0,8). Mit mangelhaft wurde keines der Angebote bewertet.
Warum brauche ich überhaupt eine Zahnzusatzversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland leistet ja nach wie vor für Zahnersatz – auf den ersten Blick sieht die Leistung der Kasse mit 50 bis 65% auch gar nicht so schlecht aus. Doch befasst man sich näher mit der Thematik, wird schnell deutlich, dass die Festzuschüsse der GKV nicht besonders hoch sind, wenn man Wert auf eine Versorgung mit gutem Zahnersatz legt. Die 50 bis 65% beziehen sich nämlich nicht auf die Gesamtrechnung, sondern nur auf die sogenannte Regelversorgung, also eine möglichst einfache Zahnersatzversorgung.
Beispiel: wenn ein Backenzahn überkront werden muss, gibt es dafür als Regelversorgung eine Vollgusskrone aus unedlem Metall (z.B. Stahl) – die Stahlkrone wird mit einem Wert von rund 320 Euro angesetzt – davon erhält man dann etwa zwischen 160 und 190 Euro (also ca. 50-65%) als Festzuschuss.
In der Praxis kostet eine hochwertige Keramikkrone jedoch eher zwischen 500 und 900 Euro – die Differenz trägt der Patient vollständig aus eigener Tasche. Bei einer einzelnen Krone kann also ein Eigenanteil von bis zu ca. 700 Euro entstehen – bei einem Implantat sind es eher bis zu 2.000 Euro. Grund genug also über eine private Zahnzusatzversicherung nachzudenken.

Stiftung Warentest – die Testkriterien
Gegenüber den Vorjahren ist man bei der Stiftung Warentest seiner Linie treu geblieben und hat die Testkriterien kaum geändert. Nach wie vor darf bemängelt werden, dass kaum Wert auf Leistungen für Prophylaxe und Zahnerhaltung gelegt worden ist. Somit bestimmt sich die Testnote nach wie vor fast ausschließlich aus der Leistung für Zahnersatz. Diese ist unzweifelhaft die wichtigste Leistung – dennoch sollte man aus unserer Sicht differenzieren zwischen Tarifen, wo derartige Leistungen abgedeckt sind und solchen, wo keine Zusatzleistungen enthalten sind. Ansonsten ist der Vergleich am Ende nur mäßig aussagekräftig – man vergleicht auch keinen Porsche mit einem Wohnmobil. Die Leistungen für Implantate wurden wie auch schon in den Vorjahren mit nur 15% gewichtet – die Leistung eines Tarifes für die gesetzliche Regelversorgung wurde mit 10% fast gleich stark gewichtet.
Stiftung Warentest – die Testsieger der Zahnzusatzversicherung
Testsieger der diesjährigen Untersuchung von Finanztest wurde – wie schon 2014 - die DFV mit dem Tarif Zahnschutz Exklusiv und einer Testnote von 0,5. Viele andere der 209 anderen getesteten Tarife wie z.B. der neue Tarif Allianz DentalBest (Note 1,1) sind ebenfalls sehr gut bewertet worden. Eine gute Nachricht für Verbraucher – das Risiko, mit dem Abschluss eine schlechte Versicherung abzuschließen, ist deutlich gesunken. Man sollte allerdings nach Stiftung Warentest nicht das erstbeste Angebot abschließen – so wird beispielsweise der Tarif Z70 der Inter als negatives Beispiel angeführt, wo zwar mit bis zu 70% Leistung geworben wird, diese allerdings nicht für Implantate erbracht wird. Wer sich vor einem Abschluss ausführlich über die Zahnzusatzversicherung informiert, der kann sich damit sicherlich vor Enttäuschungen schützen. Die Stiftung Warentest bietet mit ihrem aktuellen Test sicherlich einen guten ersten Anhaltspunkt für alle, die auf der Suche nach einer passenden Zahnzusatzversicherung sind.
 © Gmünder  Tagespost