Dienstag, 31. Januar 2012

Gebrauchtimmobilien Garantie

Die Gebrauchtimmobilien-Garantie


Sie kaufen Ihr Traumhaus. Finanzfachwirt (FH) Stefan Plenk || baufi-bgl.de || sorgt in Zusammenarbeit mit einem namhaften deutschen Versicherer dafür, dass es so bleibt!



Der Kauf einer Immobilie ist meist die größte Investition im Leben und bei
gebrauchten Immobilien oft ein Risiko. Als Privatperson kaufen Sie eine gebrauchte
Immobilie „wie gesehen“. Das bedeutet, das Risiko für auftretende
Gebäudemängel und damit verbundene Reparatur- und Folgekosten liegt in
vollem Umfang bei Ihnen. Und zwar nicht nur für sichtbare Mängel, sondern
auch für solche, die beim Kauf verdeckt bestehen. Geht die Mängelbeseitigung
mit einer Wertminderung des Hauses einher, drohen Ihnen weitere
finanzielle Verluste. Eine Versicherung dafür gab es bisher nicht. Deshalb hat
ein namhafter deutscher Versicherer jetzt die Gebraucht-Immobilien-Garantie entwickelt. Als einziger Versicherer in Deutschland prüfen sie Ihr Traumhaus vor dem Kauf und stehen anschließend in den folgenden fünf Jahren für verdeckte Mängel gerade.
Die Gebraucht-Immobilien-Garantie besteht aus zwei Bausteinen: Ein unabhängiger
Sachverständiger der DEKRA begutachtet schon vor dem Kauf die
Bausubstanz der Immobilie – und das zu besonders günstigen Konditionen.
So erhalten Sie die nötige Sicherheit, sich für oder gegen den Erwerb der Immobilie
zu entscheiden, und wissen, ob diese auch wirklich ihren Preis wert
ist. Entscheiden Sie sich für den Kauf, greift der eigentliche Versicherungsschutz:
Kommen versteckte Mängel an Ihrem Haus zum Vorschein, übernehmen
wir die Reparaturkosten und sogar den Ausgleich einer etwaigen Wertminderung.


Was ist abgesichert?
• Absicherung der Kaufentscheidung durch ein unabhängiges Gutachten
vor Vertragsabschluss
• Schutz bei unerwarteten Mängeln an einer gebrauchten Immobilie bis zu
fünf Jahre nach Kauf
• Gebäude mit Wert bis 500.000 Euro, nach separater Prüfung sogar bis
1 Mio. Euro
Welche Leistungen erhalten Sie?
• Unabhängiges DEKRA-Gutachten mit Feststellung offensichtlicher Mängel
• Kostenübernahme für die Reparatur von bestehenden, zum Kaufzeitpunkt
nicht feststellbaren Gebäudeschäden
• Ausgleich einer verbleibenden Wertminderung
• Erstattung von sich unmittelbar aus dem Mangel ergebenden Sachfolgeschäden
bis max.15.000 Euro
• Umfangreiche Erstattung von zusätzlich anfallenden Kosten




Sie können nicht waren? Dann gehts hier zur Terminvereinbarung!

Schadenbeispiele


Durchfeuchteter Keller

Beim Bau eines Einfamilienhauses wurde eine „weiße Wanne“ aus
wasserundurchlässigem Beton gefertigt. Dem Beton wurden allerdings
mangelhafte Zuschlagstoffe beigemischt. Diese sind Ursache dafür, dass
der Beton allmählich im Laufe der Jahre undicht wird. Nach dem Kauf
der Immobilie durch unseren Versicherungsnehmer machen sich erstmals
Feuchtigkeitseintritte im Keller bemerkbar.

Nicht fachgerechte Anbringung der Wärmedämmverbundplatten

Um den Wärmeschutz zu verbessern, wurde in der Vergangenheit im
Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen an der Immobilie ein Wärmedämmverbundsystem angebracht. Die Dämmplatten wurden aber nur
unzureichend mit dem Untergrund verklebt. Nach dem Erwerb der Immo -
bilie durch unseren Versicherungsnehmer lösen sich die Platten stellenweise
ab. Eine Sanierung ist erforderlich.

Fehler beim Estricheinbau

Beim Erstausbau des Badezimmers in der ersten Etage wurde der Einbau
einer Dehnungsfuge im Estrich vergessen. Nach einigen Jahren und dem
Bezug der Immobilie durch unseren Versicherungsnehmer bilden sich Risse
im Fugennetz der gefl iesten Dusche. Feuchtigkeit dringt in die darunterliegenden
Konstruktionsquerschnitte ein. Es kommt zu einem eklatanten
Schwammschaden in der Holzbalkendecke des darunterliegenden Wohnzimmers.

Die Gebraucht-Immobilien-Garantie sichert Ihnen die Übernahme von Reparaturkosten für bestehende Gebäudeschäden, die zum Kauf zeitpunkt nicht feststellbar waren. Alle geschilderten Schäden könnten zu Leistungen aus dem Versicherungsvertrag führen. Voraussetzung ist, dass es sich nicht um offensichtliche Mängel handelt, die bereits im Zustandsbericht des unabhängigen Sachverständigen vor Vertragsabschluss
festgehalten sind.